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Verzögerung bei der Einrichtung eines Überwachungsmechanismus für das kroatische Grenzmanagement bedauerlich, sagt der Bürgerbeauftragte
Aktuelles - Datum Donnerstag | 24 Februar 2022
Fall 1598/2020/VS - Geöffnet am Freitag | 06 November 2020 - Entscheidung vom Dienstag | 22 Februar 2022 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
In einer Untersuchung der Bürgerbeauftragten wurden erhebliche Mängel im Zusammenhang mit der Überwachung der Achtung der Grundrechte durch die kroatischen Behörden bei Grenzmanagementmaßnahmen, die mit EU-Mitteln unterstützt werden, durch die Kommission festgestellt.
Die Bürgerbeauftragte erklärte, es sei bedauerlich, dass erst 2021, drei Jahre nachdem Kroatien Soforthilfe aus EU-Mitteln erhalten habe, ein Überwachungsmechanismus eingerichtet worden sei, mit dem sichergestellt werden solle, dass die Grenzmanagementmaßnahmen der kroatischen Behörden in vollem Umfang mit den Grundrechten im Einklang stehen. Die Untersuchung ergab auch, dass die Kommission durch die Art und Weise, wie sie über den Überwachungsmechanismus kommunizierte, Verwirrung stiftete.
Zum Abschluss der Untersuchung schlug der Bürgerbeauftragte der Kommission eine Reihe von Verbesserungen vor. Dazu gehört, dass die Kommission aktuelle Informationen darüber bereitstellen sollte, wie der Überwachungsmechanismus in Kroatien funktioniert und ob er unabhängig und wirksam ist. Die Kommission sollte die kroatischen Behörden auch um konkrete Informationen darüber ersuchen, wie sie Berichte über die Misshandlung von Migranten und Asylbewerbern untersucht hat. Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission auf, innerhalb eines Jahres über die Schritte Bericht zu erstatten, die sie unternommen hat, um die Einhaltung der Grundrechte bei kroatischen Grenzeinsätzen, die EU-Mittel erhalten, zu verbessern.