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Untersuchung der Bürgerbeauftragten zu der Frage eingeleitet, wie die Europäische Kommission den Schutz der Grundrechte bei Grenzmanagementmaßnahmen durch kroatische Behörden gewährleisten will
Aktuelles - Datum Dienstag | 10 November 2020
Fall 1598/2020/VS - Geöffnet am Freitag | 06 November 2020 - Entscheidung vom Dienstag | 22 Februar 2022 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat eine Untersuchung einer Beschwerde von Amnesty International gegen die Europäische Kommission eingeleitet. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, wie die Kommission sicherstellen will, dass die kroatischen Behörden im Rahmen von Grenzmanagementmaßnahmen die Grundrechte achten.
Amnesty International und andere Organisationen haben Bedenken hinsichtlich des Grenzmanagements durch die kroatischen Behörden geäußert und auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit „Pushbacks“ von Migranten und anderen Grenzoperationen hingewiesen. Im Zusammenhang mit EU-Mitteln, die Kroatien für Grenzmanagementmaßnahmen erhält, sollte Kroatien einen „Überwachungsmechanismus“ eingerichtet haben, um sicherzustellen, dass Grenzmanagementmaßnahmen in vollem Umfang mit den Grundrechten und dem EU-Recht im Einklang stehen.
Der Beschwerdeführer hat Zweifel daran geäußert, ob ein solcher Mechanismus eingerichtet wurde, und behauptet, die Kommission habe nicht überprüft, ob die kroatischen Behörden dies getan haben oder wie die zugewiesenen Mittel ausgegeben wurden.
Der Bürgerbeauftragte hat eine Reihe von Fragen an die Kommission gerichtet und sie gebeten, diese bis zum 31. Januar 2021 zu beantworten. Mit den Fragen sollen die Art des Überwachungsmechanismus und die Art und Weise, wie die Kommission seine Einrichtung überprüft hat, geklärt werden. Wenn sie geschaffen wurde, sollen die Fragen klären, wie die Kommission ihre Wirksamkeit überprüft hat und ganz allgemein, wie die Kommission sicherstellt, dass Grenzmanagementmaßnahmen, die EU-Mittel erhalten, die Achtung der Grundrechte gewährleisten.