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Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2018 abgeschlossenen Untersuchungen

Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt | 254 | 46,6 % |
Beilegung durch das Organ, Annahme von Vorschlägen, Lösungen | 221 | 40,6 % |
Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt | 56 | 10,3 % |
Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt | 29 | 5,3 % |
Sonstiges | 10 | 1,8 % |
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