Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Untersuchungsdauer der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Fälle (weniger als 9 Monate im Durchschnitt)

Untersuchungsdauer der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Fälle (weniger als 9 Monate im Durchschnitt)
32 % Abschluss innerhalb von 3 Monaten
48 % Abschluss innerhalb von 3 bis 12 Monaten
5 % Abschluss innerhalb von 12 bis 18 Monaten
15 % Abschluss nach mehr als 18 Monaten[1]
  [1] Bei manchen komplexen Fällen sind mehrere Konsultationsrunden mit dem Beschwerdeführer und dem betreffenden Organ bzw. der betreffenden Einrichtung erforderlich: Durch die neuen Durchführungsbestimmungen wird sich die Dauer der Untersuchungen voraussichtlich verringern.