Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Untersuchungsdauer der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Fälle (weniger als 9 Monate im Durchschnitt)

32 % |
Abschluss innerhalb von 3 Monaten |
48 % |
Abschluss innerhalb von 3 bis 12 Monaten |
5 % |
Abschluss innerhalb von 12 bis 18 Monaten |
15 % |
Abschluss nach mehr als 18 Monaten[1] |
[1] Bei manchen komplexen Fällen sind mehrere Konsultationsrunden mit dem Beschwerdeführer und dem betreffenden Organ bzw. der betreffenden Einrichtung erforderlich: Durch die neuen Durchführungsbestimmungen wird sich die Dauer der Untersuchungen voraussichtlich verringern.
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