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Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen

Durch das Organ bzw. die Einrichtung beigelegt, gänzliche oder teilweise Lösung des Sachverhalts |
166 |
45,7 % |
Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt |
164 |
45,2 % |
Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt |
27 |
7,4 % |
Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt |
24 |
6,6 % |
Sonstiges |
11 |
3,0 % |
Anmerkung: In einigen Fällen schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchungen mit mehreren Feststellungen ab. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.
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