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Ergebnisse der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen

Durch das Organ bzw. die Einrichtung beigelegt, gänzliche oder teilweise Lösung des Sachverhalts | 166 | 45,7 % |
Kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt | 164 | 45,2 % |
Weitere Untersuchungen nicht gerechtfertigt | 27 | 7,4 % |
Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt | 24 | 6,6 % |
Sonstiges | 11 | 3,0 % |
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