Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen

Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen
Transparenz/Rechenschaftspflicht (z. B. Zugang zu Informationen und Dokumenten) 75 20,6 %
Dienstleistungskultur (z. B. Bürgernähe, Sprachen und Pünktlichkeit) 61 16,8 %
Einhaltung der Verfahrensrechte (z. B. Recht, gehört zu werden) 60 16,5 %
Ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens (u. a. in Vertragsverletzungsverfahren) 49 13,5 %
Achtung der Grundrechte 44 12,1 %
Personaleinstellungen 43 11,8 %
Ordnungsgemäße Handhabung von EU-Personalangelegenheiten 38 10,5 %
Solides Finanzmanagement (z. B. im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Finanzhilfen und Verträgen der EU) 23 6,3 %
Sonstiges 16 4,4 %
Ethische Fragen 13 3,6 %
Beteiligung der Öffentlichkeit an EU-Entscheidungsfindungen 7 1,9 %
Anmerkung: Einige der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen betrafen mehrere Beschwerdegegenstände. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.