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Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen
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Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen |
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Transparenz/Rechenschaftspflicht (z. B. Zugang zu Informationen und Dokumenten) |
75 |
20,6 % |
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Dienstleistungskultur (z. B. Bürgernähe, Sprachen und Pünktlichkeit) |
61 |
16,8 % |
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Einhaltung der Verfahrensrechte (z. B. Recht, gehört zu werden) |
60 |
16,5 % |
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Ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens (u. a. in Vertragsverletzungsverfahren) |
49 |
13,5 % |
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Achtung der Grundrechte |
44 |
12,1 % |
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Personaleinstellungen |
43 |
11,8 % |
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Ordnungsgemäße Handhabung von EU-Personalangelegenheiten |
38 |
10,5 % |
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Solides Finanzmanagement (z. B. im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Finanzhilfen und Verträgen der EU) |
23 |
6,3 % |
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Sonstiges |
16 |
4,4 % |
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Ethische Fragen |
13 |
3,6 % |
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Beteiligung der Öffentlichkeit an EU-Entscheidungsfindungen |
7 |
1,9 % |
Anmerkung: Einige der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen betrafen mehrere Beschwerdegegenstände. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.
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