Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

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Dauer der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen

Dauer der von der Europäischen Ombudsstelle abgeschlossenen Untersuchungen

im Jahr 2013 (durchschnittlich 13 Monate)

im Jahr 2023 (durchschnittlich weniger als 6 Monate)

 

101 (22 %)

203 (54 %)

Abschluss innerhalb von 3 Monaten

171 (37 %)

114 (31 %)

Abschluss innerhalb von 3 bis 12 Monaten

  65 (14 %)

  40 (11 %)

Abschluss innerhalb von 12 bis 18 Monaten

124 (27 %)

  15 (4 %)

Abschluss nach über 18 Monaten[1]

 

[1] Einige komplexe Fälle erfordern mehrere Konsultationsrunden mit dem/der Beschwerdeführer*in und dem betreffenden Organ.