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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die EFSA mit dem Titel „Transformation to an Open EFSA“ (Transformation zu einer offenen EFSA)

Dr. Bernhard Url
Exekutivdirektor
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Largo N. Palli 5/A
43100 PARMA
ITALIE

Straßburg, 3.9.2014

Zu: Annahme einer Transparenzpolitik

Sehr geehrter Herr Dr. Url,

Angesichts der unmittelbaren Auswirkungen der Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger sind Sie sich bewusst, dass es von besonderer Bedeutung ist, dass Ihre Politik in Bereichen wie Ethik, Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung die Werte und Grundsätze der Union widerspiegelt.

In diesem Zusammenhang wurde ich ermutigt, zur Kenntnis zu nehmen, dass die EFSA kürzlich eine öffentliche Konsultation in Form eines Diskussionspapiers mit dem Titel „Transformation to an 'Open EFSA'“ eingeleitet hat. Laut Ihrer Website enthält das Diskussionspapier einen konzeptionellen Rahmen, eine schrittweise Methodik und einen Plan für die Umwandlung der EFSA in eine Open-Science-Organisation in den nächsten fünf Jahren. Obwohl ich keine Gelegenheit hatte, das Papier eingehend zu prüfen, stelle ich fest, dass es eine "Offene EFSA-Optionstabelle" enthält, die die verschiedenen Phasen des wissenschaftlichen Entscheidungsfindungsworkflows, die kritischen Erfolgsfaktoren jeder dieser Phasen und die Optionen für die Politik der "Offenen EFSA" in diesen Bereichen aufzeigt. Ich bin zunächst der Ansicht, dass dieser Ansatz für Interessenträger und die Öffentlichkeit, die auf die Konsultation reagieren möchten, besonders hilfreich sein sollte.

Ich stelle fest, dass das Diskussionspapier derzeit nur in englischer Sprache vorliegt. Darüber hinaus gibt es auf Ihrer Website trotz der Tatsache, dass „[i]nterrestrierte Parteien und die breite Öffentlichkeit aufgefordert werden, schriftliche Stellungnahmen abzugeben (...)“, keinen Hinweis darauf, dass Stellungnahmen in einer der 24 EU-Amtssprachen eingereicht werden können [1]. Den Kontakten zwischen unseren Dienststellen ist jedoch zu entnehmen, dass die EFSA bereit wäre, das Dokument auf Anfrage in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen, und dass Sie bereit sind, Kommentare in einer der 24 EU-Amtssprachen zu akzeptieren [2].

Mir wird mitgeteilt, dass die EFSA die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation im Herbst 2014 sammeln und analysieren wird, um das Diskussionspapier bis Ende 2014 dem Verwaltungsrat der EFSA zur Genehmigung vorzulegen. Schließlich verstehe ich, dass die EFSA 2015 separate Durchführbarkeitsstudien, einschließlich Kosten-Nutzen-Analysen, darüber durchführen wird, ob und wie die verschiedenen Aspekte in ihre Transparenzpolitik integriert werden können.

Da die EFSA gerade dabei ist, ihre Politik in diesem Bereich zu entwickeln, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um Sie auf zwei wichtige Initiativen aufmerksam zu machen, an denen mein Amt beteiligt war.

Anfang dieses Jahres sprach ich auf dem Europäischen Treffen der Open Government Partnership (OGP)[3]. Ziel der OGP, an der inzwischen 19 EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, ist es, die Regierungen offener, rechenschaftspflichtiger und bürgernäher zu machen. Als Europäischer Bürgerbeauftragter beabsichtige ich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um die EU-Verwaltung dabei zu unterstützen, diesen Erwartungen im Einklang mit den Bestimmungen der Unionsverträge gerecht zu werden. Ich ermutige Sie daher, sich von der Arbeit zu inspirieren, die im Rahmen der vier ineinandergreifenden Themen der OGP geleistet wurde: Rechenschaftspflicht, Bürgerbeteiligung, Transparenz und die erleichternde Rolle neuer Technologien.

Mein Büro organisierte in diesem Jahr auch eine Konferenz des Forschungsnetzes für EU-Verwaltungsrecht (ReNEUAL), das Mustervorschriften für Verwaltungsverfahren, einschließlich Verfahren für die Annahme allgemeiner Vorschriften (im Folgenden „Regelungsverfahren“), ausgearbeitet hat. Letztere könnten den Organen und Agenturen der EU, einschließlich der EFSA, dabei helfen, die Rechtsetzung im Sinne von Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union auf eine Weise durchzuführen, die die partizipative Demokratie und Transparenz fördert. Ich füge die Mustervorschriften als mögliche Inspirationsquelle für Ihre Agentur bei, insbesondere in Bezug auf Verfahren, die Sie verwenden könnten, um die Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung neuer Vorschriften und Strategien zu fördern.

Ich ermutige die EFSA, das oben genannte Material zu prüfen, um festzustellen, wie es für ihre Bemühungen, eine "Open Science"-Organisation zu werden, relevant sein könnte. Das Material könnte auch relevant sein, wenn die EFSA ihre Überprüfung ihrer Politik zur Unabhängigkeit und ihrer wissenschaftlichen Entscheidungsprozesse beginnt, die 2015 beginnen wird.

Im Interesse der Klarheit sei darauf hingewiesen, dass dieser Schriftwechsel als spezifische Folgemaßnahme zu der Reihe von Besuchen des Bürgerbeauftragten bei EU-Agenturen angesehen werden sollte, deren Ziel es war, bewährte Verfahren zu ermitteln und zu verbreiten, die von EU-Agenturen in ihren Beziehungen zu den Bürgern verwendet werden.[4] In diesem Zusammenhang schreibe ich heute auch an die Europäische Agentur für Flugsicherheit und an die Europäische Chemikalienagentur, um sie nach ihren Plänen für eine Transparenzpolitik zu fragen. Alle drei Schreiben werden zusammen mit Ihrer Antwort, die ich nach Möglichkeit bis zum 31. Oktober 2014 erhalten werde, auf meiner Website veröffentlicht.

Sollten Ihre Dienststellen weitere Informationen oder Klarstellungen zu diesem Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Antonios Antoniadis (Tel.: +33 3 88 1 7 37 68), Rechtsreferent.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Emily O'Reilly

Beilage: Mustervorschriften für EU-Verwaltungsverfahren:

Buch II – Verwaltungsvorschriften

 

[1] Siehe hierzu die Entscheidung des Bürgerbeauftragten in der Sache 640/2011/AN, abrufbar unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/decision.faces/de/12009/html.bookmark

[2] Im Rahmen einer von der EFSA durchgeführten öffentlichen Konsultation leitete die Bürgerbeauftragte kürzlich eine Untersuchung zur obligatorischen Verwendung einer elektronischen Vorlage ein, die angeblich besonders komplex und nicht benutzerfreundlich war. Siehe Fall 952/2014/OV, abrufbar unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/caseopened.faces/de/54561/html.bookmark

[3] Siehe: http://www.opengovpartnership.org

[4] Weitere Informationen zu diesen Besuchen finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/activities/visits.faces

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