# Interinstitutionelle Aufforderung zur Interessenbekundung zur Abordnung oder Überstellung an das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten – OMB/1/2026 – Untersuchungsbeauftragter (AD 5/9)
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2026-01-20T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/joboffer-document/de/218616)
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- Stellenreferenz: OMB/1/2026
- Beginn der Bewerbungsfrist: 2026-01-20T12:00+01:00[Europe/Paris]
- Bewerbungsschluss: 2026-02-09T17:00:04+01:00[Europe/Paris]
- Laufbahngruppe: AD5 - AD9
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| Titel der Stelle | Untersuchungsbeauftragter |
| Funktionsgruppe und Besoldungsgruppe | AD5 bis AD9 |
| Rechtsgrundlage | **Abordnung im dienstlichen Interesse:** Artikel 37 Buchstabe a und Artikel 38 des Statuts und Artikel 16 Absatz 4 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten **Übertragung:**Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b des Statuts |
| Dauer der Abordnung | Zwei Jahre mit möglicher Erneuerung |
| Arbeitsort | Brüssel oder Straßburg |
| Bewerbungsfrist | 9. Februar 2026 |
| Bevorzugtes Startdatum | So schnell wie möglich |
Wer wir sind
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Die Aufgabe der **Europäischen Bürgerbeauftragten** besteht darin, zur Beilegung von Beschwerden beizutragen und sicherzustellen, dass die EU-Verwaltung die höchsten Standards in Bezug auf Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Reaktionsfähigkeit anwendet. Wir tun dies, indem wir die Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechte in den Mittelpunkt unserer Maßnahmen stellen und einen konstruktiven Dialog mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (im Folgenden „Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU") fördern sowie mit anderen einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten.
Diese wichtige Rolle bietet Menschen und Organisationen die Möglichkeit, in Situationen, in denen sie der Ansicht sind, dass ihre Bedenken von den betreffenden Organen nicht ausgeräumt werden, Abhilfe zu schaffen. Außerdem wird der Bürgerbeauftragte ermächtigt, Untersuchungen aus eigener Initiative durchzuführen und mit den IBOA der EU und anderen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um proaktiv Bereiche für Verbesserungen zu ermitteln und systemische Probleme anzugehen. Damit trägt der Bürgerbeauftragte zur Gewährleistung einer guten Verwaltung und damit zur Stärkung der demokratischen Standards und Werte bei, auf die sich die EU gründet.
Die Leitprinzipien des Amtes sind Integrität, Fairness, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht.
Respekt, Offenheit, Inklusivität, Zusammenarbeit und Effizienz sind unsere Grundwerte.
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein kleines, dynamisches Büro mit einem Stellenplan von etwa 75 Stellen und einem jährlichen Budget von etwa 16 Mio. EUR.
Die Büros befinden sich in Straßburg und Brüssel.
Es bietet einen dynamischen und respektvollen Arbeitsplatz mit einer guten Balance zwischen Berufs- und Privatleben und einer angenehmen Arbeitsatmosphäre. Die Organisationsstruktur des Amtes verbessert die Beteiligung, erleichtert die Entwicklung von Kompetenzen und unsere modernen Arbeitsinstrumente ermöglichen Effizienz und Flexibilität.
Was wir suchen
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Wir suchen erfahrene und hochqualifizierte Fachkräfte mit einem ausgeprägten Sinn für Integrität, die bereit sind, einen Beitrag zur Mission des Bürgerbeauftragten zu leisten.
Der ideale Kandidat ist interessiert und vertraut mit einigen der folgenden Bereiche:
* institutionelle, Governance- und politische Fragen,
* Transparenz und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten,
* ethische Grundsätze, Interessenkonflikte und Regulierungsfragen,
* Menschenrechte und Grundfreiheiten,
* Aufträge und öffentliche Ausschreibungen,
* Rekrutierungs- und Personalfragen, einschließlich Whistleblowing.
Wir schätzen dynamische, vielseitige Kollegen mit einem breiten Interessenspektrum, die neugierig sind, schnell und eifrig lernen, Initiative ergreifen, gerne Verantwortung übernehmen. Sie können unter angemessenem Zeitdruck arbeiten, Prioritäten setzen und Fristen einhalten. Sie sind widerstandsfähig. Kollaboratives Arbeiten und Serviceorientierung sind unerlässlich.
Arbeit als Untersuchungsbeauftragter
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Die Untersuchungsbeauftragten unterstützen den Bürgerbeauftragten bei der Bearbeitung von Beschwerden und bei der Durchführung von Untersuchungen entweder auf der Grundlage von Beschwerden oder auf eigene Initiative des Bürgerbeauftragten.
Die Beamten:
* Analyse von Beschwerden und Entwürfen von Entscheidungen der Bürgerbeauftragten und Untersuchungsdokumenten unter der Aufsicht der zuständigen Führungskräfte;
* Teilnahme an Sitzungen und Inspektionen mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU.
Neben der Bearbeitung von Beschwerden und der Durchführung von Anfragen können Sie auch aufgefordert werden:
* Unterstützung bei der aktiven Ermittlung von Fragen, die für die öffentliche Verwaltung der EU relevant und für Untersuchungen auf Initiative des Bürgerbeauftragten geeignet sind;
* Mitwirkung an der Ausarbeitung von Berichten und Strategiepapieren der Bürgerbeauftragten;
* Durchführung von Forschungsarbeiten zu Themen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fallen;
* Beitrag zu den Öffentlichkeitsarbeitsaktivitäten des Europäischen Bürgerbeauftragten, indem er auf öffentlichen Veranstaltungen spricht und das Amt in Sitzungen vertritt;
* Vertretung des Büros in interinstitutionellen Ausschüssen;
* Erledigen Sie andere Aufgaben in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Amtes sowie Ihren Erfahrungen und Fähigkeiten.
Der Untersuchungsbeauftragte wird in der Untersuchungsdirektion tätig sein.
Ort der dienstlichen Verwendung
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Der Arbeitsort wird Brüssel oder Straßburg sein.
Diese Stelle wird gelegentliche Dienstreisen zwischen den Büros des Bürgerbeauftragten umfassen. Es kann auch Missionen in andere Länder, vor allem innerhalb der Europäischen Union, umfassen.
Wer kann sich bewerben
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Die Bewerber müssen Beamte eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Europäischen Union der Funktionsgruppe AD der Besoldungsgruppen AD5 bis AD9 sein.
Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten
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* sehr gutes Verständnis des Auftrags und der Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Rolle innerhalb des institutionellen Rahmens der EU;
* ausgezeichnete Kenntnisse des institutionellen Rahmens der Europäischen Union;
* sehr gute Kenntnisse des EU-Rechts, einschließlich des öffentlichen Verwaltungsrechts;
* Kritisches und strategisches Denken sowie sehr gute Problemlösungsfähigkeiten;
* sehr gute Kommunikationsfähigkeiten, einschließlich zwischenmenschlicher Kommunikation;
* ein starkes Engagement für die Aufrechterhaltung eines positiven Arbeitsumfelds und guter Arbeitsbeziehungen innerhalb des Büros und zu externen Gesprächspartnern;
* Engagement für eine Dienstleistungskultur gegenüber Bürgern und Institutionen und starke berufliche Integrität;
* ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeiten;
* Fähigkeit, unter Druck zu arbeiten und mehrere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen;
* Da die interne Redaktion und die beschwerdebezogene Kommunikation in englischer Sprache erfolgen, sind gründliche Englischkenntnisse und insbesondere sehr gute redaktionelle Fähigkeiten erforderlich.
### Vorteilhaft
* Berufserfahrung in relevanten Bereichen (relevante Bereiche umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die unter Abschnitt *„Was wir suchen"*genannten Bereiche).
* Arbeitskenntnisse in weiteren Amtssprachen (neben L1 und Englisch) der Europäischen Union.
Rechtsgrundlage
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Der ausgewählte Beamte wird entweder gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b des Statuts versetzt oder im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37 Buchstabe a und Artikel 38 des Statuts und Artikel 16 Absatz 4 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten abgeordnet.
Die Bewerber werden gebeten, ihre Präferenz in ihrer Bewerbung zum Ausdruck zu bringen.
Chancengleichheit
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Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein Arbeitgeber für Chancengleichheit, begrüßt Bewerbungen qualifizierter Personen und möchte die Vielfalt am Arbeitsplatz aktiv fördern. Antragstellern mit Behinderungen wird eine angemessene Unterkunft geboten.
Unabhängigkeit und Interessenerklärung
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Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sind die Bewerber verpflichtet, potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der angebotenen Stelle zu ermitteln und zu erklären, damit das Amt geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen kann.
Datenschutz
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Personenbezogene Daten, die die Bewerber für die Zwecke dieses Auswahlverfahrens bereitstellen, werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG[^\[1\]^](#_ftn1){#_ftnref1} verarbeitet.
Auswahlverfahren
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### a. Beratender Auswahlausschuss
Bei der Auswahl des/der erfolgreichen Bewerber(s) wird die Anstellungsbehörde von einem Beratenden Auswahlausschuss unterstützt.
Der Europäische Bürgerbeauftragte wird die Namen der Mitglieder des Ausschusses in seinem Intranet und auf seiner Website veröffentlichen, sobald er eingerichtet ist.
### b. Beurteilung der Förderfähigkeit
Der Beratende Auswahlausschuss prüft die eingegangenen Bewerbungen mit Hilfe seines Sekretariats, um alle förderfähigen Bewerbungen zu ermitteln (siehe Abschnitt „Wer*kann sich bewerben?").*
Der Beratende Auswahlausschuss erstellt und verabschiedet die Liste der teilnahmeberechtigten Bewerber.
### c. Bewertung der teilnahmeberechtigten Bewerber
Alle teilnahmeberechtigten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Gespräch mit dem Beratenden Auswahlausschuss eingeladen. Ihre Bewerbungen werden auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung sowohl ihrer Bewerbungen als auch ihrer Leistung während der Interviews bewertet.
Die Bewertung wird sich auf die Bewertungskriterien stützen,*die in den Abschnitten „Was wir suchen" und „Erforderliche*Kenntnisse und Fähigkeiten"*oben aufgeführt sind,* sowie auf das relative Gewicht, das jeder von ihnen vom Ausschuss vor der Bewertung zugewiesen wurde.
Nur die Bewerber, die die Mindestpunktzahl von 75 % der Gesamtpunkte erreichen (Bewertung der Bewerbung und der Vorstellungsleistung), werden in alphabetischer Reihenfolge in eine Auswahlliste aufgenommen.
Die Interviews werden in englischer Sprache geführt.
### d. Folgeinterviews mit dem Bürgerbeauftragten
Der Bürgerbeauftragte lädt die vom Beratenden Auswahlausschuss auf die Shortlist \[2\] gesetzten[Bewerber zu einem zweiten Vorstellungsgespräch](#_ftn2){#_ftnref2} ein.
Ein leitender Mitarbeiter des Büros des Bürgerbeauftragten kann als Beobachter an dem Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten teilnehmen.
Eine mögliche Versetzung oder Abordnung in das Büro des Bürgerbeauftragten ist von einem erfolgreichen Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten abhängig. Der Bürgerbeauftragte kann beschließen, eine Reserveliste von Beamten aufzustellen, die bei dem Gespräch mit ihr sehr gut abgeschnitten haben, um mögliche künftige Stellenangebote zu erhalten.
Die Bewerber werden über das Ergebnis jedes Schritts des Auswahlverfahrens informiert.
Anträge
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Die Bewerber müssen ihre Bewerbung bis spätestens **9. Februar** **2026** (17:00 Uhr Brüsseler[Zeit) über das Online-Bewerbungssystem auf der Website des Bürgerbeauftragten (www.ombudsman.europa.eu/office/careers)](http://www.ombudsman.europa.eu/office/careers) einreichen.
Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [++career@ombudsman.europa.eu++](https://www.ombudsman.europa.eu/contacts?to=contactform_email_recruitment) (die E-Mail muss folgenden Titel enthalten: OMB/1/2026).
Informationen zum Stelleninhalt erhalten Sie bei Tanja Ehnert unter [tanja.ehnert@ombudsman.europa.eu.](mailto:tanja.ehnert@ombudsman.europa.eu)
Für Informationen über das Amt und die allgemeinen Arbeitsbedingungen können Sie Francesca Pavesi unter folgender Adresse kontaktieren: [francesca.pavesi@ombudsman.europa.eu](mailto:francesca.pavesi@ombudsman.europa.eu)
Anfragen zu technischen Fragen sind an [den Webmaster](https://www.ombudsman.europa.eu/contacts?to=contactform_email_webmaster "Contact the webmaster") zu richten.
**Um gültig zu sein, müssen die Anträge Folgendes umfassen:**
a) ein Motivationsschreiben in englischer Sprache, in dem das Interesse des Antragstellers an dieser Position erläutert wird;
b) eine Kopie des *Lebenslaufs des Antragstellers in* englischer Sprache (vorzugsweise Europass-Lebenslauf: [http://europass.cedefop.europa.eu/); und](http://europass.cedefop.europa.eu/);%20and)
c) eine Kopie der beiden letzten verfügbaren Beurteilungen des Antragstellers.
Straßburg, 20.1.2026
Teresa Anjinho
[\[1\]](#_ftnref1){#_ftn1} ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.
[\[2\]](#_ftnref2){#_ftn2} Bewerber, die die 75%-Schwelle erreicht haben.