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Emily O'Reilly

Emily O'Reilly

„Ich möchte die EU-Institutionen dabei unterstützen, effektiver, transparenter und verantwortlicher zu werden, indem ich Profil und Relevanz des Europäischen Bürgerbeauftragten strategisch verstärke.“

Emily O'Reilly, 30. Juni 2014

Biografie

Das Europäische Parlament wählte Emily O’Reilly erstmals im Juli 2013 zur Europäischen Bürgerbeauftragten. Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde sie im Dezember 2014 und erneut im Dezember 2019 für eine fünfjährige Amtszeit wiedergewählt. Bevor sie ihr Amt als Europäische Bürgerbeauftragte antrat, war sie die erste weibliche Bürger- und Datenschutzbeauftragte Irlands (2003-2013) und Beauftragte für Umweltinformationen in Irland (2007-2013). Emily O'Reilly ist auch Buchautorin und war früher Zeitungs- und Rundfunkjournalistin, die national und international große Anerkennung erhielt.

Rolle

Die Europäische Bürgerbeauftragte ist unabhängig und unparteiisch tätig. Sie zieht die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU zur Rechenschaft und fördert eine gute Verwaltungspraxis. Das Amt des Bürgerbeauftragten unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen bei Problemen mit Verwaltungseinrichtungen der EU, indem es Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU nachgeht und sich zusätzlich auf eigene Initiative hin tiefergehenden systemischen Fragen widmet. Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten verfügt die EU bereits über gute Verwaltungsstandards, sie ist jedoch der Meinung, dass die EU verpflichtet ist, den höchstmöglichen Standard zum Nutzen der Europäer zu erreichen.



Ethik und Verhalten

Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly ist der festen Überzeugung, dass die EU-Institutionen nur dann das volle Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gewinnen können, wenn ihre Dienstleistungen bürgerfreundlich und transparent gestaltet sind und der Rechenschaftspflicht unterliegen und selbst den höchsten ethischen Standards genügen. Das Büro des Bürgerbeauftragten und seine Mitarbeiter fühlt sich dazu verpflichtet, unter anderem die Grundsätze der Integrität und Rechenschaftspflicht in all ihren Tätigkeiten uneingeschränkt zu wahren. Zusammen mit dem im Februar 2015 angenommenen Verhaltenskodex für den Bürgerbeauftragten dienen die in der Rubrik Ethik und Verhalten auf der Website des Bürgerbeauftragten aufgeführten Unterlagen dazu, diese Verpflichtung zu erfüllen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass das Verhalten und die Verwendung der Ressourcen des Bürgerbeauftragten offengelegt werden.