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Bericht über die Prüfung von Dokumenten im Rahmen der Initiativuntersuchung OI/5/2016/AB durch den Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend die Bearbeitung von Vertragsverletzungsbeschwerden durch die Kommission im Rahmen des EU-Pilotverfahrens

Bericht

über die Prüfung von Dokumenten im Rahmen der Initiativuntersuchung OI/5/2016/AB durch den Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend die Bearbeitung von Vertragsverletzungsbeschwerden durch die Kommission im Rahmen des EU-Pilotverfahrens

   

Betroffenes Organ oder betroffene Einrichtung: Europäische Kommission

Datum und Uhrzeit: 29. Juni 2016, 14.00–16.00 Uhr

Ort: BERL, Rue de la Loi 200, 1040 Brüssel

Inspektion durch: Rosita Agnew, Leiterin des Referats Strategische Untersuchungen

Frau Alice Bossière, Referat Strategische Anfragen

Frau Diana Riochet, Anfragen Referat 3

1. Einführungs- und Verfahrensaspekte

Die Vertreter der Bürgerbeauftragten stellten sich vor und erläuterten den Zweck der Initiativuntersuchung zur Bearbeitung von Vertragsverletzungsbeschwerden durch die Kommission im Rahmen des „EU-Pilot“. Die Untersuchung wurde eingeleitet, um festzustellen, ob es systemische Mängel gibt, die Verzögerungen begründen, und um die Fragen der Unterrichtung des Beschwerdeführers und der Öffentlichkeit zu prüfen.

Die Vertreter der Bürgerbeauftragten erklärten, dass das Treffen einen zweifachen Zweck habe: i) als Einsichtnahme in bestimmte Dokumente zu dienen und ii) ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, wie das EU-Pilotverfahren in der Praxis funktioniert. Der Inspektionsbericht soll auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden. Gemäß den Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten [1] darf der Bürgerbeauftragte keinen Zugang zu Kopien geprüfter Dokumente gewähren, die von der Kommission als vertraulich eingestuft wurden.

Die Vertreter der Bürgerbeauftragten stellten auch die nächsten Schritte der Untersuchung vor, die wahrscheinlich eine Einsichtnahme in einzelne Akten und ein Auskunftsersuchen umfassen wird.

2. Aussprache

Die Vertreter der Kommission gaben allgemeine Informationen darüber, wie die Kommissionsdienststellen EU-Pilot-Fälle handhaben. Sie erläuterten die jeweiligen Aufgaben des Generalsekretariats und der Generaldirektionen sowie die verfügbaren statistischen Daten.

Sie wiesen darauf hin, dass das Generalsekretariat den Generaldirektionen Leitlinien und Vorlagen für die Unterrichtung der Beschwerdeführer zur Verfügung stelle.

3. Einsichtnahme in die Akte

Die geprüften Dokumente

Die Vertreter des Bürgerbeauftragten inspizierten und nahmen Kopien der folgenden Dokumente an:

i) Statistisches Datenblatt: Gesamtzahl der am 31.12.2015 anhängigen EU-Pilotverfahren, die älter als ein Jahr sind; Gesamtzahl der Ende 2015 anhängigen EU-Pilot-Fälle; durchschnittliche Zeit (in Tagen) für die Beantwortung der Fragen der Kommission durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2015; durchschnittliche Zeit (in Tagen), die die Kommission für die Bewertung der Antworten der Mitgliedstaaten im Jahr 2015 benötigte (vertraulich).

ii) Liste der anhängigen EU-Pilot-Fälle, die am 31.12.2015 älter als ein Jahr waren (vertraulich).

iii) Standardschreiben an Beschwerdeführer, in dem sie darüber informiert werden, dass ihre Beschwerde auf die EU-Pilot-Anwendung übertragen wurde (vertraulich).

iv) Leitlinien für die Abfassung von Schreiben an Beschwerdeführer, in denen sie darüber informiert werden, dass die Kommissionsdienststellen beabsichtigen, den Fall abzuschließen bzw. dem Kollegium vorzuschlagen, Februar 2016 (vertraulich).

v) Standardschreiben an Beschwerdeführer, in dem sie über den endgültigen Abschluss eines Beschwerdeverfahrens informiert werden (vertraulich).

vi) Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Aktualisierung des Umgangs mit den Beziehungen zum Beschwerdeführer in Bezug auf die Anwendung des Unionsrechts“ (COM(2012) 154 final).

vii) Mitteilung der Kommission „Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts“ (KOM(2007) 502 endg.).

Vertraulichkeit der geprüften Dokumente

Wie in der obigen Liste angegeben, haben die Vertreter der Kommission einige der geprüften Dokumente gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten als „vertraulich“ eingestuft. Die Kopien der einschlägigen Dokumente wurden mit dem Vermerk „vertraulich“ versehen und von einem Vertreter der Kommission und einem Vertreter des Bürgerbeauftragten unterzeichnet.

 

Brüssel, den 6. Juli 2016

 

Frau Alice Bossière Frau Rosita Agnew

Initiativuntersuchungen Beauftragter Leiter Strategische Untersuchungen

(Fallbearbeiter)

 

[1][1] Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

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