Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Antwort der Europäischen Kommission auf den Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten im Anschluss an ihre strategische Untersuchung OI/5/2016/AB über die Bearbeitung von Vertragsverletzungsbeschwerden durch die Kommission im Rahmen des EU-Pilotverfahrens
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 05 April 2018
Fall OI/5/2016/AB - Geöffnet am Freitag | 13 Mai 2016 - Entscheidung vom Donnerstag | 14 September 2017 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Siehe PDF-Dokument im Anhang.