# Schreiben an den Rat der EU zur Eröffnung der Initiativuntersuchung des Europäischen Bürgerbeauftragten OI/8/2015/FOR zur Transparenz der Triloge
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2015-05-26T00:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/59978)
- [PDF](https://www.ombudsman.europa.eu/pdf/de/59978)
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| Uwe Corsepius Generalsekretär Rat der Europäischen Union BE-1048 Brüssel |

Straßburg, 26.5.2015

Zu: Initiativuntersuchung OI/8/2015/FOR zur Transparenz der Triloge -- Rat der EU

Sehr geehrter Herr Corsepius,

Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Europäische Bürgerbeauftragte befugt, von sich aus Untersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen den betroffenen Organen durch die Förderung guter Verwaltungspraxis hilfreich sein.

Ich habe beschlossen, eine Initiativuntersuchung in Bezug auf das Europäische Parlament, den Rat der EU und die Europäische Kommission in Bezug auf die Offenlegung von Dokumenten im Zusammenhang mit sogenannten "Trilogen"[\[1\]](#_ftn1){#_ftnref1} und die Transparenz von Trilogen im Allgemeinen einzuleiten. Dies ist eine Angelegenheit, auf die ich von mehreren MdEP, Abgeordneten aus einigen Mitgliedstaaten sowie von Gruppen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft aufmerksam gemacht wurde. Die spezifischen Gründe für die Einleitung dieser Untersuchung sind die folgenden:

Transparenz in Bezug auf den Rechtsetzungsprozess ist für den Aufbau von Vertrauen in die EU von entscheidender Bedeutung. Triloge sind nun fester Bestandteil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Darüber hinaus werden sie zunehmend als Ort bezeichnet, an dem über den ausgehandelten Inhalt des endgültigen Gesetzestextes entschieden wird.

Ich befürchte, dass Triloge in einer Weise geführt werden, die mit den Anforderungen an die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens gemäß Artikel 15 Absätze 2 und 3 AEUV[\[2\]](#_ftn2){#_ftnref2} in Einklang gebracht werden kann.

Zum Beispiel konnte ich keine umfassende, öffentlich zugängliche Liste laufender Triloge finden. Ich kann auch keine vollständige Aufzeichnung der bei solchen Zusammenkünften eingereichten und ausgetauschten Unterlagen finden. Es wäre daher nützlich zu wissen, ob solche Dokumente in kohärenter und kohärenter Weise in den öffentlichen Registern des Parlaments, des Rates und der Kommission zur Verfügung gestellt werden.

Bereits 2003 sah die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung[^^\[3\]^^](#_ftn3){#_ftnref3} vor, dass *„\[d\]ie drei Organe \[...\] ein angemessenes Maß an Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, einschließlich trilateraler Verhandlungen zwischen den drei Organen, gewährleisten werden".* Eine identische Verpflichtung findet sich in dem kürzlich angenommenen Vorschlag der Kommission für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung[\[4\].](#_ftn4){#_ftnref4} Daher ist diese Initiativuntersuchung besonders zeitgemäß[\[5\].](#_ftn5){#_ftnref5}

Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar, wenn der Rat die folgenden Fragen beantworten könnte:

**Laufende Triloge**

**1.** Werden Trilog-Sitzungen im Voraus öffentlich angekündigt? Wenn ja, wo und wie weit im Voraus werden Informationen über diese Treffen veröffentlicht?

**2.** Bitte geben Sie eine Liste der Triloge an, an denen der Rat derzeit teilnimmt.

**3.** Ist die oben genannte Liste öffentlich zugänglich? Falls nicht, erläutern Sie bitte, warum nicht.

**Trilogdokumente der Organe**

**4.** Bitte geben Sie eine Liste der Kategorien von Dokumenten an, die sich auf die laufenden Triloge beziehen, an denen der Rat teilnimmt.

**5.** Werden Protokolle der Trilogsitzungen oder Berichte über Trilogsitzungen oder "Notizen" über Triloge erstellt und intern zur Verfügung gestellt? Hält der Rat eine Liste der Teilnehmer an Trilogsitzungen aufrecht?

**6.** Bitte erläutern Sie, wie das vierspaltige Dokument[\[6\]](#_ftn6){#_ftnref6}, auf dessen Grundlage die Trilogverhandlungen stattfinden, erstellt wird.

**Zugang der Öffentlichkeit zu Trilog-Dokumenten**

**7.** Werden Trilogdokumente proaktiv auf der Website des Rates veröffentlicht, insbesondere über das öffentliche Register? Falls ja, geben Sie bitte an, welche Dokumente veröffentlicht werden und zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens sie veröffentlicht werden.

**8.** Hat der Rat Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Trilogdokumenten erhalten? Wenn ja, übermitteln Sie mir bitte Kopien der Zugangsanträge und Kopien der Entscheidungen (einschließlich Entscheidungen nach Zweitanträgen).

**9.** Gibt es einen festgelegten Zeitpunkt, nach dem nach Ansicht des Rates Trilogdokumente veröffentlicht werden können, z. B. nach Annahme der betreffenden Rechtsvorschriften oder nach Abschluss der Trilogverhandlungen?

**Sprachenregelung**

**10.** In welcher Sprache finden Triloge statt? Werden Dolmetschleistungen i) immer, ii) nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt?

**11.** In welcher Sprache/welchen Sprachen werden die einschlägigen Dokumente zur Verwendung in Trilogen ausgestellt?

**12.** Wenn es andere Informationen oder Kommentare gibt, die Ihrer Meinung nach für die Anfrage relevant sind, können Sie dies auch angeben.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bis zum 30. September 2015 eine Stellungnahme zu den oben genannten Fragen abgeben könnten.

Um die Dokumente im Zusammenhang mit Trilogen zu ermitteln und einen vollständigen Überblick über sie zu erhalten, würde ich es außerdem begrüßen, wenn Sie gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten veranlassen könnten, dass meine Dienststellen zwei abgeschlossene Trilogdossiers **einsehen,**nämlich:

Ø die Unterlagen zur [Hypothekarkreditrichtlinie](http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32014L0017)[\[7\];](#_ftn7){#_ftnref7}

Ø Die Akten betreffend die Verordnung über klinische Prüfungen[\[8\]](#_ftn8){#_ftnref8}.

Ich habe diese beiden Dossiers allein deshalb ausgewählt, weil sie sich mit Angelegenheiten von allgemeinem öffentlichem Interesse befassen. Ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass in Bezug auf eines dieser Dossiers besondere Bedenken bestehen.

Ich möchte betonen, dass die Kontrolle des Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 5 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten nicht dazu führt, dass Dritte oder andere Personen Zugang zu Dokumenten erhalten, die Ihr Organ während der Kontrolle als vertraulich erachtet, oder zu Informationen, die in diesen Dokumenten enthalten sind.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Ihre Dienststellen Herrn Fergal Ó Regan (Tel. +32 2 284 35 48), Leiter des Referats Beschwerden und Anfragen, der für diese Untersuchung zuständig ist, kontaktieren könnten, um einen geeigneten Termin für die Einsichtnahme in Dokumente zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass ich während meiner Untersuchung beabsichtige, die Stellungnahme des Rates und den Inspektionsbericht auf meiner Website zu veröffentlichen, und auch interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben kann.

Schließlich habe ich heute auch an die Präsidenten des Parlaments und der Kommission geschrieben, mit der gleichen Liste von Fragen und einem Antrag auf Inspektion.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly

cc: Herr Hubert Legal, Generaldirektor des Juristischen Dienstes

[\[1\]](#_ftnref1){#_ftn1} Der Bürgerbeauftragte wurde auf „formelle" Trilogsitzungen, „informelle" Trilogsitzungen und „technische" Trilogsitzungen bzw. „vorbereitende technische Sitzungen" verwiesen.

[\[2\]](#_ftnref2){#_ftn2} In Artikel 15 Absatz 2 AEUV heißt es: *„Das Europäische Parlament tritt öffentlich zusammen, ebenso wie der Rat bei der Prüfung und Abstimmung über einen Entwurf eines Gesetzgebungsakts."* Darüber hinaus heißt es in Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 5 AEUV: *„Das Europäische Parlament und der Rat sorgen für die Veröffentlichung der Dokumente im Zusammenhang mit den Gesetzgebungsverfahren nach Maßgabe der in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen."* In Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten wird ferner die besondere Bedeutung der Gewährung des Zugangs zu Dokumenten hervorgehoben, *die „im Rahmen von Verfahren für den Erlass von Rechtsakten"* erstellt wurden, die in oder für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind, indem festgelegt wird, dass diese Dokumente vorbehaltlich der in der Verordnung festgelegten Ausnahmen vom Zugang der Öffentlichkeit in elektronischer Form oder über ein Register unmittelbar zugänglich gemacht werden.

[\[3\]](#_ftnref3){#_ftn3} Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung durch das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, ABl. \[2003\] C 321, S. 1.

[\[4\]](#_ftnref4){#_ftn4} Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, COM(2015) 216 final.

[\[5\]](#_ftnref5){#_ftn5} Der Bürgerbeauftragte ist sich auch anderer Bemühungen zur Gewährleistung der Transparenz in diesem Bereich bewusst. Beispielsweise nahm das Europäische Parlament am 11. März 2014 eine Entschließung zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten an, die folgenden Vorschlag enthielt:

*„28. fordert die Kommission, den Rat und das Parlament auf, für mehr Transparenz bei informellen Trilogen zu sorgen, indem sie die Sitzungen öffentlich abhalten und Unterlagen wie Kalender, Tagesordnungen, Protokolle, geprüfte Dokumente, Änderungsanträge, gefasste Beschlüsse, Informationen über die Delegationen der Mitgliedstaaten und ihre Standpunkte und Protokolle standardmäßig und unbeschadet der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 aufgeführten Ausnahmen in einer standardisierten und leicht zugänglichen Online-Umgebung veröffentlichen;"*

[\[6\]](#_ftnref6){#_ftn6} Der Bürgerbeauftragte geht davon aus, dass die ersten drei Spalten die jeweiligen Standpunkte der drei Organe enthalten, während die letzte Spalte Kompromissvorschlägen vorbehalten ist.

[\[7\]](#_ftnref7){#_ftn7} Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. \[2014\] L 60, S. 34).

[\[8\]](#_ftnref8){#_ftn8} Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG (ABl. \[2014\] L 158, S. 1).