Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission zur Initiativuntersuchung OI/2/2011/OV
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 10 April 2014
Fall OI/2/2011/OV - Geöffnet am Montag | 18 April 2011 - Empfehlung vom Mittwoch | 28 März 2012 - Entscheidung vom Donnerstag | 10 April 2014 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kritische Anmerkung )
|
José Manuel Barroso
|
Straßburg, 10.04.2014
Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss der Initiativuntersuchung OI/2/2011/OV gegen die Europäische Kommission
Sehr geehrter Herr Präsident,
Anbei erhalten Sie eine Kopie meines oben genannten Beschlusses zum Abschluss der Initiativuntersuchung OI/2/2011/OV.
Auf der Grundlage meiner Initiativuntersuchung habe ich beschlossen, sie mit der folgenden kritischen Bemerkung abzuschließen:
Die Kommission hat nicht angemessen auf den Empfehlungsentwurf reagiert und insbesondere die Gelegenheit nicht genutzt, konstruktiv an einer inhaltlichen Diskussion darüber teilzunehmen, wie ihre Beziehungen zu Bürgern, die sich über Verstöße beschweren, verbessert werden können. Die Kommission hat auch nicht überzeugend erläutert, warum die Mitteilung von 2012 nicht überarbeitet und nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Dies stellt einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar.
Wie Sie wissen, gibt es eine laufende öffentliche Debatte, in der das Europäische Parlament der zentrale Akteur ist, über die mögliche Ausarbeitung eines EU-Gesetzes über Verwaltungsverfahren. Daher halte ich es für sinnvoll, meinen Beschluss auch dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zu übermitteln, damit er vom Parlament sowohl bei der Behandlung des Jahresberichts der Kommission über die Überwachung der Anwendung des Unionsrechts als auch bei den künftigen Beratungen des Parlaments über ein EU-Recht über Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden kann.
Ich wäre dankbar, wenn die Kommission mir bis zum 30. September 2014 mitteilen könnte, welche Maßnahmen sie im Zusammenhang mit meinen Feststellungen ergriffen hat. Ich werde diese Antworten auf meine kritischen Bemerkungen und weitere Bemerkungen bei meiner jährlichen Bewertung der Reaktion der Organe und Einrichtungen auf meine Schlussfolgerungen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Beilage: (per E-Mail gesendet)
- Beschluss über die Untersuchung aus eigener Initiative OI/2/2011/OV