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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an den Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Gewährleistung des Schutzes der Grundrechte in der Zusammenarbeit zwischen der Asylagentur der Europäischen Union und den nationalen Asylbehörden

Sehr geehrter Herr X, sehr geehrter Vorsitzender des LIBE-Ausschusses,

Ich möchte Ihnen und den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments die Ergebnisse einer meiner jüngsten Untersuchungen darüber mitteilen, wie die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Vorwürfen von Grundrechtsverletzungen bei ihren Tätigkeiten in Griechenland umgeht.

Die Beschwerdeführer, zwei NRO, wandten sich 2024 an mein Büro, da sie sich mit der Qualität der Unterstützung der griechischen Behörden durch die EUAA befassten. Ihre Beschwerde betraf insbesondere die Arbeit von „Asylunterstützungsteams“. Diese Teams werden von der EUAA eingesetzt, um die nationalen Behörden (in diesem Fall den griechischen Asyldienst) bei der Bearbeitung von Asylanträgen zu unterstützen. Mitarbeiter, die Teil dieser Teams sind, können beispielsweise Interviews mit Asylbewerbern führen.

Die EUAA hat keine Entscheidungsbefugnis über individuelle Asylanträge. Vielmehr unterstützen die von der Agentur entsandten Sachbearbeiter die nationalen Behörden bei der Bearbeitung dieser Anträge. Wenn die den nationalen Behörden gewährte Unterstützung jedoch nicht angemessen ist, können nationale Entscheidungen über Asylanträge mit Fehlern behaftet sein – was schwerwiegende Folgen für das Leben von Menschen haben könnte.

Obwohl sich meine Untersuchung auf die Lage auf der griechischen Insel Samos konzentrierte, könnten die Ergebnisse, die ich in diesem Zusammenhang gemacht habe, für alle Länder, in denen die EUAA derzeit tätig ist, von größerer Bedeutung sein. Angesichts der Arbeit des LIBE-Ausschusses können sie auch für seine Mitglieder von Interesse sein. 

Die EUAA hat bis zum 2. Oktober 2026 Zeit, auf meine Empfehlungen zu antworten, die Sie diesem Schreiben beigefügt finden.

Sollte der Ausschuss weitere Informationen zu dieser Untersuchung benötigen, zögern Sie bitte nicht, mein Büro, insbesondere Herrn Tiago Varzim, zu kontaktieren, der mein Kommunikationsberater und für die Beziehungen zum Parlament zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen, 

Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 6.7.2026

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