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Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der oben genannten Untersuchung zur Behandlung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten durch das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission
Schriftverkehr - Datum Montag | 18 August 2025
Fall OI/4/2023/MIK - Geöffnet am Montag | 02 Oktober 2023 - Entscheidung vom Dienstag | 03 Dezember 2024 - Betroffene Einrichtung Europäisches Parlament ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Rat der Europäischen Union ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
02/10/2023Laufende Untersuchung
02/10/2023Ergebnis der Untersuchung
03/12/2024
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Generalsekretär Rat der Europäischen Union |
Sehr geehrter Herr Generalsekretär,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Mai 2025, in dem Sie mich über die Antwort des Rates auf die Vorschläge der Bürgerbeauftragten in dem oben genannten Fall informieren.
Es ist ermutigend festzustellen, dass der Rat den Beschluss des Bürgerbeauftragten allen Delegationen und allen Dienststellen seines Generalsekretariats übermittelt und an die wichtigsten Transparenzanforderungen in Bezug auf Gesetzgebungsdokumente erinnert hat. Es ist auch ermutigend festzustellen, dass der Rat derzeit einen überarbeiteten „Transparenzleitfaden“ für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dokumenten ausarbeitet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinem Büro zur Information eine Kopie dieses Leitfadens übermitteln könnten, sobald er fertiggestellt ist.
Darüber hinaus begrüße ich die Zusage des Rates, den Klägern eine ausführlichere Erläuterung zu geben, wie der Rat analysiert hat, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der angeforderten legislativen Dokumente besteht.
Ich nehme mit besonderem Interesse die Bemühungen des Rates zur Verbesserung seiner proaktiven Transparenz zur Kenntnis, insbesondere seine Entscheidung, weitere legislative Dokumente bei der Verbreitung öffentlich zugänglich zu machen, Verweise auf „Arbeitspapiere“ (im Folgenden „WK-Dokumente“) zu veröffentlichen, um den Zugang der Öffentlichkeit zu erleichtern, und die Beteiligung des Rates am Projekt „EU Law Tracker“.
Ich möchte wiederholen, dass diese Untersuchung ergeben hat, dass der Rat in Fällen, in denen der Zugang der Öffentlichkeit verweigert oder nur ein teilweiser Zugang gewährt wurde, keine hinreichend konkreten Argumente und Beweise vorgelegt hat, die die Nichtoffenlegung von Gesetzgebungsdokumenten oder deren Teilen rechtfertigen. In diesem Zusammenhang ermutige ich den Rat, weiter über die Art von Argumenten nachzudenken, die er vorbringt, wenn er der Öffentlichkeit den Zugang zu legislativen Dokumenten verweigert, wobei die Rechtsprechung der EU-Gerichte zu berücksichtigen ist.
Ich beabsichtige zu überwachen, wie der Rat die im Rahmen dieser Untersuchung gemachten Vorschläge auf der Grundlage künftiger Beschwerden umsetzt.
Nochmals vielen Dank für Ihre gute Zusammenarbeit in diesem Fall.
Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 18.8.2025