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Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der oben genannten Untersuchung zur Behandlung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten durch das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission

Präsidentin
der Europäischen Kommission

Sehr geehrter Herr Präsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Mai 2025, in dem Sie mich über den ausführlichen Standpunkt der Kommission zu den Vorschlägen der Bürgerbeauftragten in dem oben genannten Fall informieren.

Es ist ermutigend festzustellen, dass die Kommission die Entscheidung des Bürgerbeauftragten unter ihren Dienststellen geteilt hat, sie insbesondere für die Anforderungen der Rechtsprechung zu sensibilisieren, wenn sie der Öffentlichkeit den Zugang zu legislativen Dokumenten verweigern. Wie im Beschluss erwähnt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Organe in einer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Union die Rechtsprechung in vollem Umfang umsetzen und die höchsten Transparenzstandards für Gesetzgebungsdokumente anwenden.

Ich begrüße auch die Informationen über die weiteren Schritte, die die Kommission unternommen hat, um ihre proaktive Transparenz zu verbessern.

Diese Untersuchung ergab, dass die Kommission in vielen Fällen, in denen der Zugang der Öffentlichkeit verweigert oder nur teilweise gewährt wurde, keine hinreichend konkreten Argumente und Beweise vorlegte, die die Nichtoffenlegung von Gesetzgebungsdokumenten oder deren Teilen rechtfertigten. In diesem Zusammenhang ermutige ich die Kommission, weiter über die Art von Argumenten nachzudenken, die sie vorbringt, wenn sie der Öffentlichkeit den Zugang zu legislativen Dokumenten verweigert, wobei die Rechtsprechung der EU-Gerichte zu berücksichtigen ist.

Ich schätze, dass es belastend sein könnte, Dritte proaktiv nach der Offenlegung ihrer Stellungnahmen im Zusammenhang mit den Gesetzgebungsdossiers der Kommission zu fragen. Ich möchte die Kommission jedoch auf die Begründung des entsprechenden Vorschlags hinweisen, nämlich sicherzustellen, dass Dritte darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihre Stellungnahmen zu legislativen Dokumenten werden und als solche grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

Bitte beachten Sie, dass ich zu überwachen beabsichtige, wie die Kommission die im Rahmen dieser Untersuchung gemachten Vorschläge auf der Grundlage künftiger Beschwerden umsetzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 18.8.2025

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