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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission zur Transparenz und Rechenschaftspflicht der Aufbau- und Resilienzfazilität
Schriftverkehr - Datum Freitag | 07 Oktober 2022
Fall SI/6/2021/PVV - Geöffnet am Donnerstag | 24 Februar 2022 - Entscheidung vom Dienstag | 12 September 2023 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
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Frau Ursula von der Leyen Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich nehme Bezug auf das Schreiben der Kommission vom 1. Juli 2022, mit dem ich auf mein Auskunftsersuchen vom 24. Februar 2022 geantwortet habe. In diesem Antrag habe ich Sie um Ihre Meinung zu mehreren Fragen im Zusammenhang mit der Transparenz und Rechenschaftspflicht der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) gebeten. Diese betrafen die Transparenz der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und ihre Bewertung; die Informations-, Kommunikations- und Publizitätsanforderungen der Aufbau- und Resilienzfazilität; und die Mechanismen zur Überwachung der Verwendung der Mittel.
In ihrer Antwort erkannte die Kommission die Bedeutung hoher Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität an. Wie Sie vielleicht wissen, hat mein Büro in der Zwischenzeit mehrere Beschwerden darüber erhalten, wie die Kommission mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit nationalen Aufbau- und Resilienzplänen umgegangen ist.[1] Es ist ermutigend zu lesen, dass die Kommission weiterhin nach Möglichkeiten sucht, die proaktive Veröffentlichung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität weiter zu verstärken.
Mein Untersuchungsteam hat die Antwort der Kommission sorgfältig analysiert, und auf dieser Grundlage habe ich nun bestimmte Punkte ermittelt, zu denen ich weitere Erläuterungen von der Kommission erhalten möchte. Zu diesem Zweck habe ich in der Anlage zu diesem Schreiben Fragen gestellt.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie nach Möglichkeit bis zum 1. Dezember 2022 mit der Stellungnahme der Kommission zu diesen Fragen antworten würden. Sollten weitere Informationen oder Klarstellungen erforderlich sein, können sich die Bediensteten der Kommission an Frau Leticia Díez Sánchez wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 05.10.2022
Anhang
1. Transparenz der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne und deren Bewertung
In ihrer Antwort erläutert die Kommission, dass die ARF-Verordnung keine Klausel über die Veröffentlichung nationaler Pläne enthalte. Die Kommission fügt hinzu: „Von dem Zeitpunkt an, an dem die Pläne im Durchführungsbeschluss des Rates berücksichtigt werden, wird ihre Durchführung zu einer Angelegenheit des Haushaltsvollzugs der Union.“
Könnte die Kommission bitte erläutern, welche Teile der nationalen Pläne im Durchführungsbeschluss des Rates „reflektiert“werden?
Die Kommission erklärt ferner, dass die von den Mitgliedstaaten offiziell vorgelegten Pläne gemäß Artikel 25 der ARF-Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt wurden. In ihrem Bericht über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität [2] teilte die Kommission mit, dass sie dem Europäischen Parlament und dem Rat englische maschinelle Übersetzungen aller vorgelegten Pläne zur Verfügung gestellt habe, um ihre Überprüfung zu erleichtern.
Wäre die Kommission bereit, diese Übersetzungen der nationalen Pläne mit den entsprechenden Haftungsausschlüssen zu veröffentlichen?
Die Kommission stellt ferner fest, dass sie 110 Anträge auf Zugang zu Dokumenten über die Aufbau- und Resilienzfazilität erhalten hat und dass sie in ihrer Antwort rund 1600 Dokumente zu verschiedenen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen offengelegt hat.
Kann die Kommission die Art der Dokumente angeben, zu denen sie der Öffentlichkeit Zugang gewährt hat? Hat die Kommission angesichts der beträchtlichen Zahl von Dokumenten, die auf Anfrage offengelegt werden, Kategorien von Dokumenten ermittelt, die sie in Erwägung ziehen würde, in Zukunft proaktiv offenzulegen?
2. Information, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Kommission weist darauf hin, dass sie keine Rechtsgrundlage habe, um alle Mitgliedstaaten zu verpflichten, einen gemeinsamen Ansatz in Bezug auf die Information, Kommunikation und Bekanntmachung nationaler Pläne und die Verwendung von Einziehungsmitteln zu verfolgen. Mir ist bekannt, dass die Mitgliedstaaten einen Überblick über ihre nationalen Kommunikationsstrategien in ihre Pläne aufgenommen haben und dass die Kommission geprüft hat, ob diese Kommunikationsstrategien die Mindestanforderungen an Sichtbarkeit und Kommunikation für EU-Mittel im Sinne der ARF-Verordnung und der Verordnung (EU) 2021/241 erfüllten [3].
Könnte die Kommission bitte erläutern, wie sie die Informations-, Kommunikations- und Publizitätsanforderungen der nationalen Pläne bewertet hat? Zu diesem Zweck kann die Kommission auf die internen Leitlinien und Checklisten verweisen, die sie vor ihrer Bewertung erstellt hat.
3. Aufsichtsmechanismen
In ihrer Antwort erläutert die Kommission, dass sie Ex-post-Prüfungen der Etappenziele und Zielwerte durchführen und Systemprüfungen der Überwachungs- und Kontrollsysteme durchführen wird.
Könnte die Kommission bitte genau erläutern, welche Kontroll- und Auditmechanismen sie umsetzen wird und unter welchen Umständen sie eingesetzt wird?
Die Kommission stellt ferner fest, dass die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Kontrolle und Prüfung aufgefordert werden können, Zugang zu Daten über Endempfänger zu gewähren. Ich beziehe mich auf mein vorangegangenes Schreiben, in dem ich die Kommission gefragt habe, unter welchen Umständen sie von den Mitgliedstaaten eine detaillierte Übersicht über die Endempfänger der Mittel verlangen wird.
Könnte die Kommission bitte erläutern, unter welchen Umständen die Kommission Daten zu Endempfängern anfordern könnte?
Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass die Veröffentlichung bestimmter Informationen über die Endempfänger der Finanzierung gemäß bestimmten EU-Vorschriften, z. B. im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche, obligatorisch sein kann.
Könnte die Kommission bitte erläutern, welche Informationen die Mitgliedstaaten veröffentlichen müssten und nach welchen Vorschriften?
[1] Diese betreffen die dänische und die schwedische
(https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/61681), die französischen (https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/61897), die niederländischen (https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/61847) und die deutschen (https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/60962) nationalen Aufbau- und Resilienzpläne.
[2] https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/com_2022_75_1_de.pdf.
[3] Ebd.