# Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission zur Durchführung einer öffentlichen Konsultation zur Initiative für nachhaltige Unternehmensführung
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2021-12-08T00:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/150177)
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| Frau Ursula von der Leyen Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich habe eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission darüber erhalten, wie sie eine öffentliche Konsultation zur Initiative für nachhaltige Unternehmensführung durchgeführt hat[^\[1\].^](#_ftn1){#_ftnref1}
Ich habe beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoll wäre, eine schriftliche Antwort der Kommission zu erhalten, in der auf die Bedenken der Beschwerdeführer eingegangen wird und meine im Anhang dargelegten Bemerkungen berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen den Beschwerdeführern wahrscheinlich zur Stellungnahme übermitteln[^werde \[2\].^](#_ftn2){#_ftnref2} Wir können auch beschließen, Ihre Antwort zu veröffentlichen. Verantwortliche Sachbearbeiterin ist Frau Angela Marcos Figueruelo.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis **zum 15. März 2022** erhalten würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 8.12.2021
### **ANHANG I -- Beschwerde 1956/2021/AMF**
Die Beschwerdeführer, eine Gruppe von NRO und Verbänden, organisierten zwei Kampagnen^[\[3\],](#_ftn3){#_ftnref3}^ die die Teilnahme von Einzelpersonen an der Konsultation erleichterten. Die Kampagnen umfassten Online-Konsultationsinstrumente, mit denen Einzelpersonen die Fragen direkt beantworten und ihre eigenen Beiträge leisten konnten. Im Rahmen dieser Kampagnen wurden insgesamt **595 390 Einzelbeiträge zur öffentlichen Konsultation mobilisiert, von denen ein Teil über das Online-Konsultationsportal der Kommission eingereicht wurde. Die Antworten von 122 785 Personen wurden im Einvernehmen mit der** federführenden GD mittels eines PDF-Dokuments eingereicht.
Die Beschwerdeführer befürchten, dass
**1. Die 122 785 Beiträge zur öffentlichen Konsultation, die der Kommission im PDF-Format übermittelt wurden, werden bei der Gesamtzahl der eingegangenen Antworten nicht berücksichtigt und auf der Website der öffentlichen Konsultation als eine einzige Antwort aufgeführt.**
**2. Die Kommission hat im zusammenfassenden Bericht der öffentlichen Konsultation nicht über den Inhalt der 595 390 im Rahmen der beiden Kampagnen eingereichten Beiträge berichtet.**
In Bezug auf die ersten Bedenken der Beschwerdeführer sehen die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung^[(BRG) \[4\]](#_ftn4){#_ftnref4}^ vor, dass „Beiträge*zu einer Konsultation veröffentlicht werden müssen. \[...\] Schriftliche Beiträge sollten auf der speziellen Konsultationswebseite veröffentlicht werden."*
Am 22. Januar 2021 teilte die Kommission einem der Beschwerdeführer mit, dass Beiträge im PDF-Format bereitgestellt werden könnten, und fügte hinzu, dass***„wir dann auf die Antwort verweisen würden, indem wir die Anzahl der Befragten angeben, die sie auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten*Informationen darstellt".**** Am 8. Februar 2021 legte der Beschwerdeführer dann die 122 785 Beiträge im PDF-Format vor.
Im zusammenfassenden Bericht über die öffentliche Konsultation heißt es: „Insgesamt*wurden während des Konsultationszeitraums 473 461 öffentliche Antworten eingeholt. **In einer der Antworten wurden 122 785 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.**"* Das Kreisdiagramm auf der Website der öffentlichen Konsultation^[\[5\]](#_ftn5){#_ftnref5}^ bezieht sich derzeit auf eine „Gesamtzahl*der eingegangenen gültigen Feedback-Instanzen: **473.461*** ". Die ++122 785 im PDF-Format eingereichten Beiträge wurden somit als eine ++einzige Antwort mit mehreren Unterschriften und nicht als mehrere Antworten mit einer einzigen Einreichung++ behandelt.++ Die übrigen Beiträge, die im Rahmen von Kampagnen eingereicht werden, spiegeln sich als individuelle Antworten in den Statistiken und dem betreffenden Kreisdiagramm wider. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass dies im Widerspruch zu dem stehe, was ihnen mitgeteilt worden sei, d. h. dass diese Antworten, die mittels eines einzigen Beitrags übermittelt würden, genauso berücksichtigt würden wie die übrigen Antworten auf die Konsultation.
In Bezug auf das zweite Anliegen der Beschwerdeführer hat die Kommission sie darüber informiert, dass „alle*Beiträge der Interessenträger (\[...\] einschließlich der 122.785 Bürgerunterschriften) ausdrücklich erwähnt, analysiert und in den zusammenfassenden Bericht aufgenommen werden, der der laufenden Folgenabschätzung beigefügt wird".* Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen der BRG, wonach die*Interessenträger „über die Sachzusammenfassung hinaus durch einen zusammenfassenden **Bericht,** der am Ende der Konsultationstätigkeiten erstellt wird, **angemessene und gründliche Rückmeldungen** erhalten sollten".* Die BRG weist jedoch auch darauf hin, dass „innerhalb*von acht Wochen nach Abschluss der öffentlichen Konsultation **auf der Website der Konsultation eine **kurze sachliche Zusammenfassung der wichtigsten im Rahmen der öffentlichen Konsultation aufgeworfenen Fragen veröffentlicht werden muss.***** \[...\] *Die Ergebnisse der Konsultation sollten objektiv und unvoreingenommen dargestellt werden, wobei**die Profile der Befragten kurz beschrieben und ++alle Ansichten,++ auch abweichende, aufgezeichnet werden sollten.*** (Hervorhebung hinzugefügt)".
Darüber hinaus heißt es im Instrumentarium für bessere Rechtsetzung[^(BRT) \[6\],^](#_ftn6){#_ftnref6} dass der zusammenfassende Bericht **„einen** ***knappen** und ausgewogenen **Überblick über** die Beiträge geben sollte,***die während einer bestimmten Konsultationstätigkeit eingegangen* ***sind" und darüber berichten sollte, „wer beigetragen hat"***und „welche Ansichten und Bedenken es gibt*** (Hervorhebung hinzugefügt)".
In dem zusammenfassenden Bericht hat die Kommission die Zahl der eingegangenen Beiträge *(473 461) detailliert dargelegt und festgestellt,* dass einer von ihnen 122 785 Unterschriften enthielt. Die Kommission hat jedoch im zusammenfassenden Bericht ++keine Angaben zu den wichtigsten Fragen gemacht, die während der öffentlichen Konsultation von Bürgern angesprochen wurden, die im Rahmen von Kampagnen Antworten eingereicht haben.++ Der zusammenfassende Bericht enthält daher nur teilweise die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation in dieser Phase (10 Monate nach Abschluss der öffentlichen Konsultation). Der zusammenfassende Bericht selbst räumt nämlich ein, dass er nur eine Aufschlüsselung der ++855++ Antworten enthält, die nicht im Rahmen von Kampagnen eingereicht wurden. Dies scheint im Widerspruch zu der Bestimmung der BRG zu stehen, in dem zusammenfassenden***Bericht der öffentlichen Konsultation „die Profile der Befragten kurz zu beschreiben und alle Ansichten aufzuzeichnen".*** Es ist zwar klar, dass die Anzahl der durch die Kampagnen eingereichten Antworten hoch ist, aber es stimmt auch, dass die Hunderttausende von Kampagnenbeiträgen sehr ähnliche oder fast identische Antworten enthalten. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie die Kommission nicht in der Lage war, eine Aufschlüsselung der wichtigsten Fragen vorzulegen, die von den 595 390 betroffenen Personen im zusammenfassenden Bericht aufgeworfen wurden.
[\[1\]](#_ftnref1){#_ftn1} [https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12548-Sustainable-corporate-governance/public-consultation_de](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12548-Sustainable-corporate-governance/public-consultation_en)
[\[2\]](#_ftnref2){#_ftn2} Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich". Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.
[\[3\]](#_ftnref3){#_ftn3} Siehe [https://secure.avaaz.org/campaign/de/eu_feb_2021_consultation/](https://secure.avaaz.org/campaign/en/eu_feb_2021_consultation/) und <https://www.enforcinghumanrights-duediligence.eu/>
[\[4\]](#_ftnref4){#_ftn4} [https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/planning-and-proposing-law/better-regulation-warum-und-wie/better-regulation-guidelines-and-toolbox_de](https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/planning-and-proposing-law/better-regulation-why-and-how/better-regulation-guidelines-and-toolbox_en)
[\[5\]](#_ftnref5){#_ftn5} [https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12548-Sustainable-corporate-governance/public-consultation_de](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12548-Sustainable-corporate-governance/public-consultation_en)
[\[6\]](#_ftnref6){#_ftn6} <https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/better-regulation-toolbox.pdf>