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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission zur Prüfung der Kommission in Bezug auf EU-Mittel in Tschechien

Frau Ursula von der Leyen

Präsidentin

Europäische Kommission

 

Straßburg, den 5.6.2020

Beschwerde 720/2020/EWM

Betrifft: Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zum Abschlussbericht über eine Prüfung möglicher Interessenkonflikte des X und des tschechischen Ministerpräsidenten zu gewähren – GESTDEM 2020/0663

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe eine Untersuchung zu einer Beschwerde von Herrn X gegen die Europäische Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zum Abschlussbericht über eine Prüfung von Interessenkonflikten des X und des tschechischen Ministerpräsidenten eingeleitet.  

Mein Untersuchungsteam hat das angeforderte Dokument, d. h. den Abschlussbericht über die Prüfung Nr. REGC414CZ0133 betreffend Tschechien über die Funktionsweise der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme zur Vermeidung von Interessenkonflikten, geprüft.

Dieses Dokument und seine Anhänge betreffen die Maßnahmen der Kommission in Bezug auf mutmaßliche potenzielle Interessenkonflikte, an denen ein hochrangiger öffentlicher Vertreter und erhebliche EU-Mittel beteiligt sind. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Maßnahmen der Kommission dient dazu, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ob die Kommission und die tschechischen Behörden rechtzeitig alle einschlägigen Maßnahmen ergreifen, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Ich bin daher der Ansicht, dass ein starkes öffentliches Interesse daran besteht, den EU-Bürgern diesen abschließenden Prüfbericht so bald wie möglich zur Verfügung zu stellen.

In ihrem Zweitbeschluss vom 23. April 2020 verweigerte die Kommission der Öffentlichkeit den Zugang zu dem Bericht mit der Begründung, dass das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei.[1] Die Kommission erklärte dem Beschwerdeführer, dass die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats aufgefordert wurden, bis zum 5. Juni 2020 auf die Feststellungen der Prüfdienste der Kommission zu antworten.

Der Bürgerbeauftragte stimmt in diesem Fall zu, dass die in Rede stehende Prüfung bis zur Stellungnahme des Mitgliedstaats zum Abschlussbericht nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.

Angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses wäre es jedoch hilfreich, eine schriftliche Antwort der Kommission zu erhalten, in der bestätigt wird, dass die Kommission den abschließenden Prüfbericht nach Abschluss der Prüfung proaktiv veröffentlichen wird.

Es wäre auch nützlich zu verstehen, in welchem Stadium die Kommission davon ausgehen wird, dass die Prüfung abgeschlossen ist. Wenn es möglich ist, einen indikativen Zeitrahmen anzugeben, wäre das auch hilfreich.

Darüber hinaus wäre es sinnvoll, eine schriftliche Antwort der Kommission zu dem Argument des Beschwerdeführers zu erhalten, dass die Kommission verpflichtet sei, den Prüfbericht nach dessen Abschluss zu veröffentlichen, wenn sie behauptet, nach den ISSAI-Standards zu arbeiten, einschließlich insbesondere der Frage, welche Standards in diesem Fall anwendbar sind und warum.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen dem Beschwerdeführer wahrscheinlich zur Stellungnahme übermitteln werde [2]. Ich wäre daher dankbar, wenn die Kommission eine Übersetzung der Antwort selbst in die deutsche Sprache, die die Sprache der Beschwerde ist, vorlegen könnte.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 6. Juli 2020 erhalten würden. Sollte sich die Kommission im Laufe dieser Untersuchung an Gerichtsverfahren beteiligen, die denselben Gegenstand wie diese Beschwerde betreffen, bitte ich Sie, uns dies mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

 

[1] Artikel 4 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001.

[2] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Solche Dokumente können über sichere Kanäle wie Ares, CIRCABC oder gleichwertige Anwendungen gesendet werden. Der Sachbearbeiter kann bei Bedarf vorab kontaktiert werden.

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