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Transparenz des Rates während der COVID-19-Krise

Jeppe Tranholm-Mikkelsen
Generalsekretär
Rat der Europäischen Union

Straßburg, 27.7.2020

OI/4/2020/TE

Betrifft: Transparenz der Beschlussfassung des Rates während der COVID-19-Krise

Sehr geehrter Herr Tranholm-Mikkelsen,

Ich habe kürzlich [1] die Schritte begrüßt, die der Rat unternommen hat, um proaktiv zusätzliche Gesetzgebungsdokumente zu veröffentlichen. Diese Verbesserungen sollten der Öffentlichkeit das Mitspracherecht bei der EU-Rechtsetzung, die ein wichtiges demokratisches Recht ist, erleichtern.

Der Rat entscheidet derzeit zusammen mit den anderen wichtigsten EU-Organen über Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Krise von größter Bedeutung sind. Damit die Öffentlichkeit die EU-Organe und ihre nationalen Regierungen zur Rechenschaft ziehen und sich so weit wie möglich am demokratischen Prozess der EU beteiligen kann, müssen diese Entscheidungen auf transparente Weise getroffen werden.

Der Rat hat beschlossen, vorübergehend von seiner Geschäftsordnung abzuweichen, um seine Arbeit unter diesen außergewöhnlichen Umständen fortzusetzen. Mir ist bekannt, dass das Generalsekretariat des Rates einen internen Vermerk übermittelt hat, in dem es ausführlich darlegt, wie der Rat im Rahmen dieser Ausnahmeregelung funktioniert.

Ich erkenne zwar an, dass der Rat seinen Beschlussfassungsprozess an die derzeitige Situation anpassen muss, aber die höchsten Transparenzstandards müssen beibehalten werden, nicht trotz der Krise, sondern gerade wegen der Krise und der wichtigen Entscheidungen, die in diesem Zeitraum getroffen werden.

Eine vorläufige Bewertung der derzeitigen Arbeitsmethoden des Rates wirft mehrere Bedenken hinsichtlich der Transparenz auf, die in den nachstehenden Fragen näher erläutert werden. Bitte beachten Sie, dass die Hauptsorge darin besteht, dass die derzeitigen Regelungen zu einer weniger transparenten Entscheidungsfindung führen, da weniger Unterlagen zur Verfügung stehen als unter normalen Umständen. Um mit meiner Untersuchung fortzufahren [2], muss mein Amt bestimmte Dokumente überprüfen und mit Vertretern des Rates zusammentreffen.

Ich wäre daher dankbar, wenn mein Untersuchungsteam und das Personal des Rates ein Treffen vereinbaren könnten, um die während der COVID-19-Krise bestehenden Transparenzregelungen besser zu verstehen, insbesondere in Bezug auf die verfügbaren Unterlagen über den Beschlussfassungsprozess des Rates.

Während dieses Treffens bitte ich Sie, dafür zu sorgen, dass meine Mitarbeiter die folgenden Dokumente einsehen [3]:

1. Dossiers im Zusammenhang mit der Annahme von fünf Rechtsakten, die während der COVID-19-Krise im schriftlichen Verfahren angenommen wurden. Diese fünf Dossiers sollten die folgenden beiden Rechtsakte umfassen:

Verordnung (EU) 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) nach dem COVID-19-Ausbruch (interinstitutioneller Kodex: 2020/0057)

Verordnung (EU) 2020/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft angesichts der COVID-19-Pandemie (interinstitutioneller Kodex: 2020/0069)

Die verbleibenden drei Dossiers könnten vom Rat ausgewählt werden und COVID-19-bezogene oder nicht damit zusammenhängende Rechtsakte legislativer und nichtlegislativer Art enthalten.

2. Dokument ST 6934 2020 INIT mit dem Titel „Außergewöhnliche Maßnahmen zur Fortsetzung der Beschlussfassung im Rat“vom 19. März 2020.

3. Verfügbare Unterlagen über die Arbeitsweise von drei Arbeitsgruppen, einschließlich Tagesordnungen, Sitzungsprotokollen, Aufzeichnungen über informelle Sitzungen von Tele- oder Videokonferenzen und Ergebnissen schriftlicher Konsultationen per E-Mail im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020.

Die drei Arbeitsgruppen könnten vom Rat ausgewählt werden und sollten Arbeitsgruppen umfassen, die „wesentliche Sitzungen“ abgehalten haben (und nicht).

Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ als vertraulich erachtet, werden ohne vorherige Zustimmung des Rates nicht an andere Personen weitergegeben. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht [4].

Um einen vollständigen Überblick über die Arbeitsweise des Rates in diesem Zeitraum zu erhalten, wäre es auch hilfreich, während der Inspektionssitzung die nachstehend aufgeführten Fragen zu prüfen. Der Rat möchte möglicherweise auch nach der Tagung eine schriftliche Antwort zu einigen oder allen dieser Fragen erhalten:

1. Der vom Generalsekretariat übermittelte interne Vermerk, in dem die Funktionsweise des Beschlussfassungsprozesses des Rates während der COVID-19-Krise dargelegt ist, ist nicht öffentlich zugänglich. Bitte erläutern Sie die Gründe für die Entscheidung, diesen Vermerk „intern“ aufzubewahren.

2. Im Einklang mit dem Beschluss des Rates, vorübergehend von seiner Geschäftsordnung abzuweichen, finden derzeit keine förmlichen Ratstagungen statt. Die Ministerinnen und Minister können jedoch in informellen Ministertagungen per Video- oder Telekonferenz zusammentreten.

- Werden die Tagesordnungen solcher informellen Treffen öffentlich zugänglich gemacht? Wenn ja, wann und in welcher Form?

- Ist es der Öffentlichkeit möglich, auf Aufzeichnungen solcher informellen Treffen zuzugreifen, und wenn ja, wie?

3. Ich verstehe, dass die Arbeitsgruppen des Rates, deren Sitzungen nicht als wesentlich angesehen werden, weiterarbeiten, ohne jedoch physische Sitzungen zu organisieren.

- Ist es der Öffentlichkeit möglich, auf Aufzeichnungen von Sitzungen oder Konsultationen von Arbeitsgruppen zuzugreifen, die nicht physischer Natur sind? Erläutern Sie bitte, welche Art von Dokument für diese Zwecke verwendet wird und ob die Öffentlichkeit solche Aufzeichnungen im Dokumentenregister des Rates finden könnte.

- Bitte geben Sie einen Überblick darüber, wie oft die Arbeitsgruppen zwischen dem 23. März 2020 und dem 30. Juni 2020 ohne Präsenzsitzungen eine Einigung über Gesetzgebungsakte erzielt haben.

Es wäre hilfreich, wenn die Sitzung in der zweiten Septemberhälfte 2020 stattfinden könnte. Sollten Ihre Mitarbeiter weitere Informationen oder Klarstellungen zur Anfrage benötigen, können sie sich an mein Referat Strategische Anfragen (Frau Tanja Ehnert oder Frau Elke Winter-Mes) wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly

 

[1] https://www.ombudsman.europa.eu/de/press-release/de/130298

[2] Über die Untersuchung spezifischer Beschwerden hinaus ist die Europäische Bürgerbeauftragte auch befugt, von sich aus Untersuchungen durchzuführen. Strategische Untersuchungen befassen sich mit umfassenderen systemischen Fragen, die die EU-Verwaltung betreffen:

[3] Die Sammlung von Informationen und die Kontrolle von Dokumenten erfolgen auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 2 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/statute.faces#hl2) und Artikel 4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/de/resources/provisions.faces#hl3.

[4] Gemäß den Artikeln 4.8 und 9.4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten gilt Folgendes: https://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/provisions.faces  

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