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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Einleitung einer Initiativuntersuchung OI/2/2011/OV betreffend die Europäische Kommission
Schriftverkehr - Datum Montag | 18 April 2011
Fall OI/2/2011/OV - Geöffnet am Montag | 18 April 2011 - Empfehlung vom Mittwoch | 28 März 2012 - Entscheidung vom Donnerstag | 10 April 2014 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kritische Anmerkung )
José Manuel Barroso
Präsident
der Europäischen Kommission
B - 1049 BRÜSSEL
BELGIQUE
Straßburg, 18.4.2011
Initiativuntersuchung OI/2/2011/OV betreffend die Europäische Kommission
Sehr geehrter Herr Präsident,
Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Europäische Bürgerbeauftragte befugt, von sich aus Untersuchungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union durchzuführen.
Am 5. September 2007 startete die Kommission mit ihrer Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse - Anwendung des Gemeinschaftsrechts"[1] ihr "EU-Pilotprojekt". Mit dem EU-Pilotprojekt wurde eine neue Art der Bearbeitung von Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen EU-Recht eingeführt. In diesem Rahmen hat die Kommission auch ein neues System mit dem Titel "Complaints Handling - Accueil des Plaignants"(CHAP) für die Registrierung von Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts durch einen Mitgliedstaat eingeführt.
Mehr als drei Jahre sind seit der Einführung des EU-Piloten vergangen. Wie ich bei meinem Treffen mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder am 15. Februar 2011 erwähnt habe, ist mir bekannt, dass die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten von 2002 über die Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht [2] („Mitteilung“) überarbeitet werden muss, um dem CHAP-Registrierungssystem und dem EU-Pilot-Verfahren Rechnung zu tragen. Insbesondere meine Untersuchungen zu Beschwerden über die Art und Weise, wie die Kommission mit Vertragsverletzungsbeschwerden umgeht, lassen mich glauben, dass es wesentlich ist, das Verhältnis zwischen dem EU-Pilot-Verfahren und den in der Mitteilung dargelegten Verfahrensgarantien für Beschwerdeführer zu klären.
Ich habe daher beschlossen, eine Initiativuntersuchung zur Anwendung der Verfahrensvorschriften der Mitteilung von 2002 durch die Kommission einzuleiten.
Daher würde ich es begrüßen, wenn die Kommission mich über ihren Standpunkt zum Verhältnis zwischen dem EU-Pilot und der Mitteilung unterrichten könnte und vorschlägt, die genannte Mitteilung im Lichte der Erfahrungen und Erkenntnisse zu überarbeiten, die sich aus der Anwendung des EU-Pilot-Verfahrens bei der Bearbeitung von Vertragsverletzungsbeschwerden ergeben. Wenn die Kommission tatsächlich beabsichtigt, die Mitteilung zu überarbeiten, wäre ich auch dankbar, wenn sie mich über ihren Zeitplan für eine solche Überarbeitung informieren, den aktuellen Stand ihrer Überlegungen erläutern und angeben könnte, ob sie beabsichtigt, den Europäischen Bürgerbeauftragten in diesem Zusammenhang zu konsultieren.
Ich wäre der Kommission dankbar, wenn sie ihre Stellungnahme bis spätestens 31. Juli 2011 übermitteln könnte.
Wenn Sie Fragen zu diesem Fall haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Olivier Verheecke (+ 32 2 284 20 03), der für diese Anfrage zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos Diamandouros