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Jahresbericht 2025
Jahresbericht - Datum Mittwoch | 22 April 2026
Vorwort
Im Februar 2025 gab ich zu Beginn meiner Amtszeit das Versprechen ab, dass der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen würde. Ein Jahr später ist diese Zusage in einem sich rasch wandelnden Europa nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Unsere gemeinsamen Werte und demokratischen Systeme stehen vor großen Herausforderungen – geopolitische Spannungen, technologischer Wandel und ein schwindendes Vertrauen der Öffentlichkeit.
In Zeiten der Unsicherheit erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht mehr Transparenz, mehr Rechenschaftspflicht und sinnvollere politische Maßnahmen. Gleichzeitig stehen Organe und Einrichtungen sowie Entscheidungstragende oft unter Druck, da sie bei sehr komplexen Verfahren greifbare Ergebnisse anstreben. Somit können die Erwartungen und tatsächlichen Ergebnisse rasch weit auseinanderklaffen.
In dieser entscheidenden Phase erweist sich die Arbeit der Europäischen Ombudsstelle nicht nur als relevant, sondern als unverzichtbar, da sie eine grundlegende Garantie für die behördliche Rechenschaftspflicht und den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger bietet, wann immer dies am dringendsten erforderlich ist.
Als unabhängige und unparteiische Instanz trägt die Ombudsstelle dazu bei, die Kluft zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Organen und Einrichtungen zu überbrücken. Auf diese Weise stärken wir das Vertrauen, das nicht nur unsere demokratischen Institutionen stützt, sondern auch dafür sorgt, dass das europäische Projekt seinen zentralen Werten und Grundsätzen treu bleibt.
Die Omnibus-I-Untersuchung macht deutlich, vor welchen Herausforderungen die Politikgestaltung auf europäischer Ebene in einem Klima des ständigen Krisenmanagements steht. Angesichts der geopolitischen und technologischen Herausforderungen müssen Entscheidungen schnell getroffen werden, und so wird Dringlichkeit zur Norm. Doch diese schnell zu treffenden Entscheidungen dürfen nicht auf Kosten der Legitimität gehen. Eine schnelle Gesetzgebung und die Achtung der Grundprinzipien der EU müssen meiner Ansicht nach Hand in Hand gehen. Gesetze, die in schnelleren Verfahren erlassen werden, müssen weiterhin auf einer soliden demokratischen Grundlage stehen.
Die Förderung und Gewährleistung einer guten Verwaltung ist entscheidend, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Meine Treffen mit den Leiterinnen und Leitern der Organe und Einrichtungen der EU im Jahr 2025 waren ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Stärkung eines lösungsorientierten Ansatzes. Durch einen konstruktiven, vertrauensvollen Dialog unterstützen wir die Organe und Einrichtungen dabei, Ergebnisse zu erzielen und gleichzeitig die Grundsätze der Teilhabe, Transparenz und Rechenschaftspflicht – die wesentlichen Standards einer guten Verwaltungspraxis – zu wahren.
Transparenz ist ein weiterer grundlegender Bestandteil guter Verwaltungspraxis. Ein erheblicher Teil unserer Arbeit konzentriert sich auf die Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten, der es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Entscheidungsprozesse zu verfolgen und zu hinterfragen. Hier sind nach wie vor Verbesserungen erforderlich, insbesondere bei der fristgerechten und einheitlichen Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten. Eine Verbesserung dieser Verfahren würde die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken.
Als unser Büro im Jahr 2025 sein 30-jähriges Bestehen feierte, sahen wir uns gleichzeitig mit einer Rekordzahl an Beschwerden konfrontiert. Dieser Anstieg könnte auf ein stärkeres Bewusstsein sowohl für unsere Rolle als auch für die Rechte, die die Bürgerinnen und Bürger gemäß dem EU-Recht haben, zurückzuführen sein. Zugleich spiegeln sich darin allgemeine Entwicklungen des digitalen Zeitalters wider: verbesserter Zugang zu Verwaltungsprozessen, sich wandelnde Erwartungen hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit sowie der wachsende Einfluss künstlicher Intelligenz auf die öffentliche Verwaltung. Diese Entwicklungen bieten bedeutende Möglichkeiten, stellen aber auch neue Anforderungen.
Meine Vorgänger bezeichneten dieses Büro häufig als kleine Einrichtung mit einem großen Auftrag. Dieser Auftrag wird nun durch die von mir verfolgte Strategie bestimmt, die sich auf drei Säulen stützt: den Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger aufmerksam Gehör zu schenken, unsere Entscheidungsbefugnisse mit gesundem Urteilsvermögen und Wirksamkeit auszuüben sowie Partnerschaften zu stärken, die die Qualität der EU-Verwaltung verbessern. Diese Prioritäten bilden gemeinsam die Grundlage unserer Arbeit, die eine konstruktive Brücke zwischen den Europäerinnen und Europäern sowie den Organen und Einrichtungen der EU schafft.
Operative Exzellenz ist ein weiterer zentraler Bestandteil dieser Strategie. Im Jahr 2026 werden wir uns darauf konzentrieren, unsere interne Organisation an die sich wandelnden Anforderungen anzupassen, unsere Kompetenzen im Bereich der künstlichen Intelligenz auszubauen und sicherzustellen, dass technologische Entwicklungen von angemessenen Schutzmaßnahmen begleitet werden.
Ebenso wichtig ist eine klare Kommunikation. Wir fungieren zunehmend als „qualifizierte Vermittler“ zwischen den Organen und Einrichtungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern und erklären komplexe Verwaltungsprozesse in einer verständlichen Sprache. Die Förderung einer einfachen Sprache ist keine Frage des Stils. Es geht um Zugänglichkeit und Fairness.
Schließlich prägt unser Engagement auch unsere Arbeit im Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten, das ich die Ehre habe zu koordinieren. Unsere europaweite Zusammenarbeit stärkt die Verwaltungsstandards und fördert das gemeinsame Lernen. Im Vorfeld der Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jubiläum des Netzwerks im Jahr 2026 wollen wir diesen Meilenstein nutzen, um unseren gemeinsamen Beitrag zur Förderung einer guten Verwaltungspraxis in ganz Europa hervorzuheben.
Zu Beginn des Jahres 2026 wird unsere Verantwortung als Hüter von Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht durch verschiedene Herausforderungen auf die Probe gestellt, die Wachsamkeit und Führungsstärke erfordern. Wir müssen uns weiterhin für eine gute Verwaltung einsetzen – nicht als abstraktes Ideal, sondern als Fundament einer Union, die ihren Bürgerinnen und Bürgern zuhört.
„Bei der Europäischen Ombudsstelle werden wir die Entschlossenheit, Zusammenarbeit und das unerschütterliche Bekenntnis zu unseren gemeinsamen europäischen Werten weiter stärken, um die Demokratie zu bewahren – Erst die Beschwerde, dann die Lösung und danach die Entscheidung.“
Teresa Anjinho, Europäische Bürgerbeauftragte
1. Strategie
Vertrauen aufbauen, den Wandel vorantreiben
Strategie der Europäischen Bürgerbeauftragten für den Zeitraum 2025–2029
Die Europäische Bürgerbeauftragte hat im November ihre Strategie für Büro für die Jahre 2025–2029 veröffentlicht. Diese Strategie wird als Leitfaden für die Arbeit des Büros dienen – von der Bearbeitung von Beschwerden über externe Aktivitäten und Kommunikation bis hin zur internen Verwaltung.
Es gibt vier übergeordnete Ziele: Rechte der Bürgerinnen und Bürgern stärken, positiver Wandel, Partnerschaften festigen sowie operative Qualität und Effizienz fördern:
- Rechte stärken: Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Zivilgesellschaft für die Rolle der Europäischen Bürgerbeauftragten und Gewährleistung, dass ihre Stimmen Gehör finden und ihre Rechte gewahrt werden.
- Positiver Wandel: Vorantreiben des institutionellen Wandels und Stärkung einer guten Verwaltung durch die Förderung von Fairness, Integrität, Transparenz und Vertrauen.
- Partnerschaften festigen: Kontaktaufnahme und Pflege von Kooperationsbeziehungen zu Interessenträgern, die die Effektivität der Bürgerbeauftragten beim Schutz der Bürgerrechte und bei der Förderung einer guten Verwaltung unterstützen und verbessern können.
- Operative Qualität und Effizienz fördern: Stärkung einer zukunftsorientierten, anpassungsfähigen und dienstleistungsorientierten Ombudsstelle, die bewährte Verfahren einsetzt, Innovationen fördert und weiter auf sich entwickelnde Trends und Bedürfnisse reagiert.
Diese vier Ziele basieren auf den Grundsätzen und Werten der Ombudsstelle. Dazu zählen der gerechte und faire Umgang mit Menschen und Organisationen, die Einhaltung höchster Standards im beruflichen Verhalten sowie die Förderung eines konstruktiven Dialogs und der Zusammenarbeit mit Organen bzw. Einrichtungen und Interessengruppen.
Die Umsetzung der Strategie wird im Rahmen eines jährlichen Plans überwacht, der messbare jährliche Ziele enthält, die zur Erreichung der Ziele und Prioritäten der Strategie beitragen sollen.
2. 2025 auf einen Blick
Wichtigste Fälle
„Drehtür-Effekt“
Die erste von der Ombudsstelle auf eigene Initiative eingeleitete Untersuchung befasste sich damit, wie EU-Agenturen mit dem Drehtür-Effekt umgehen. Da die Agenturen an der Ausarbeitung von Strategien mitwirken, die eine Bandbreite von Themen betreffen – von Arzneimitteln über Lebensmittelsicherheit bis hin zur Verteidigung –, ist es wichtig, dass die Vorschriften für den Wechsel von EU-Bediensteten in die Privatwirtschaft ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Entscheidungsfindung unter Zeitdruck
Zu den wichtigsten Themen, mit denen sich die Ombudsstelle im Jahr 2025 befasste, gehörte die Frage, wie Rechenschaftspflicht gewährleistet werden kann, wenn Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden. Drei Untersuchungen befassten sich mit diesem Thema, das sich auf Gesetzesvorschläge zur Vereinfachung von Vorschriften für Landwirtinnen und Landwirte, zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen sowie zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität bezog.
Künstliche Intelligenz
Ein weiteres zentrales Thema bei den im Jahr 2025 durchgeführten Untersuchungen betraf die künstliche Intelligenz, darunter die Frage, wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass bei der Einführung von harmonisierten Standards für die künstliche Intelligenz Transparenz, Inklusivität und Rechenschaftspflicht Rechnung getragen wird.
Statistiken kurz gefasst
3 490
neue bearbeitete Beschwerden: Anstieg um 54 % gegenüber 2024
492
eingeleitete Untersuchungen: Anstieg um 19 % gegenüber 2024
35 %
der Untersuchungen betrafen Fragen der Transparenz
Reden im Fokus
„Bürgerbeauftragte sind nicht allein dazu da, Beschwerden zu bearbeiten und Probleme zu lösen. „Wir geben auch Impulse und vermitteln Wissen.“
Begrüßungsansprache auf der Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten 2025
„[...] die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind keine Sonderrechte. Sie haben die gleichen Rechte […]“
Arbeit der Europäischen Bürgerbeauftragten in Bezug auf Menschen mit Behinderungen
„Indem wir zusammenarbeiten – und dabei auf Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht bestehen – stärken wir die Rechtsstaatlichkeit.“
Überwachung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch die Europäische Ombudsstelle
Wichtigste Ereignisse des Jahres
3. Wichtigste Themen
Die Europäische Ombudsstelle hilft Personen, Unternehmen und Organisationen, die Probleme mit der EU-Verwaltung haben. Dies kann Schwierigkeiten bei der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen, Verzögerungen bei der Gewährung des Zugangs zu Dokumenten bzw. die Verweigerung des Zugangs, Fragen der Integrität, Grundrechtsverletzungen und Vertragsstreitigkeiten umfassen. Die folgenden Abschnitte bieten einen Überblick über die wichtigsten Untersuchungen in bestimmten Themenbereichen.
3.1. Partizipative Entscheidungsfindung
Die partizipative Entscheidungsfindung war im Jahr 2025 ein zentrales Thema für des Büros der Europäischen Bürgerbeauftragten, da zivilgesellschaftliche Organisationen Beschwerden darüber einreichten, wie die Europäische Kommission bestehende Rechtsvorschriften vereinfachte oder neue Rechtsvorschriften einführte, um neuen politischen Prioritäten gerecht zu werden.
Empfehlung zu „Omnibus I“, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Bekämpfung der Schleuserkriminalität
Im November stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliegt, nachdem sie eine Reihe von Verfahrensmängeln bei der Ausarbeitung von vier Rechtsvorschriften festgestellt hatte. Die Gesetzesentwürfe betrafen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Bekämpfung der Schleuserkriminalität.
Die Untersuchung ergab, dass die Kommission bei der Ausarbeitung dieser Gesetzesvorschläge bestimmte Teile ihrer eigenen Vorschriften zur besseren Rechtsetzung nicht eingehalten hat, die sicherstellen sollen, dass die Rechtsetzung faktengestützt, transparent und partizipativ erfolgt.
Zu den in den Untersuchungen der Bürgerbeauftragten festgestellten Verfahrensmängeln zählten unter anderem die unzureichende Begründung der Dringlichkeit der Gesetzesvorlagen gegenüber der Öffentlichkeit und die mangelnde Dokumentation der Gründe für die Abweichung von den internen Regeln zur Gesetzgebung. Darüber hinaus gab es weitere Probleme, die jeweils spezifisch für die einzelnen Gesetzesvorschläge waren.
In zwei vorausschauenden Empfehlungen an die Kommission forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf sicherzustellen, dass die Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung vorhersehbar, kohärent und nicht willkürlich angewendet werden, und bei der künftigen dringenden Ausarbeitung von Legislativvorschlägen dafür Sorge zu tragen, dass diese transparent, faktengestützt und inklusiv erfolgt.
Die Bürgerbeauftragte unterbreitete auch eine Reihe von Vorschlägen im Hinblick auf die bevorstehende Überarbeitung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung. Dazu gehörte unter anderem, dass für Konsultationen von Interessenträgern in Dringlichkeitsverfahren klare Mindeststandards gelten und dass bei allen Legislativvorschlägen Klimabewertungen durchgeführt werden sollten.
Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission auf, ihr bis zum 25. Februar 2026 eine ausführliche Stellungnahme zu ihrer Empfehlung zu übermitteln.
Bürgerbeauftragte begrüßt die Entscheidung der EIB, proaktiv mehr Umwelt- und Sozialdaten zu veröffentlichen
Nach einer Untersuchung der Ombudsstelle erklärte die Europäische Investitionsbank (EIB), sie werde künftig ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen für Projekte außerhalb der EU, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, bereits vor der Beschlussfassung über die Finanzierung durch ihren Verwaltungsrat veröffentlichen. Dies sollte es der Öffentlichkeit ermöglichen, sich zielführender an der Bewertung der ökologischen und sozialen Aspekte von Projekten zu beteiligen, deren Finanzierung die EIB in Erwägung zieht.
Ergriffen wurden diese Maßnahmen im Anschluss an eine Untersuchung, die sich auf die Weigerung der Bank bezog, der Öffentlichkeit Zugang zur Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung eines Projekts in Nairobi, Kenia, zu gewähren sowie angesichts ihrer generellen Praxis, solche Informationen erst nach dem Erlass von Finanzierungsbeschlüssen zu veröffentlichen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die neuen Maßnahmen.
3.2. Rechenschaftspflicht bei Entscheidungsprozessen
Untersuchung zur Ausarbeitung von EU-Standards für künstliche Intelligenz
Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung zu der Frage ein, wie die Europäische Kommission bei der Annahme harmonisierter Standards für künstliche Intelligenz (KI) Transparenz, Inklusivität und Rechenschaftspflicht sicherstellt. Die Beschwerdeführende, eine zivilgesellschaftliche Organisation, zeigte sich besorgt darüber, dass die für die Ausarbeitung der Standards für die Kommission zuständigen Normungsgremien – das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) – nicht verpflichtet sind, Informationen über die an der Ausarbeitung beteiligten Personen öffentlich bekannt zu geben, und dass diese Gremien die Protokolle ihrer Sitzungen nicht veröffentlichen. Die Beschwerdeführende machte außerdem geltend, dass die Kommission es versäumt habe, eine ausgewogene Interessenvertretung im Normungsprozess sicherzustellen. Die Kommission hat die Normungsgremien aufgefordert, harmonisierte Standards zu erarbeiten und sicherzustellen, dass diese dazu beitragen, die mit KI verbundenen Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte zu minimieren. Die Bürgerbeauftragte befragte die Kommission zur Zusammensetzung der Gruppe, die die Standards ausarbeitet, zu den von den Normungsgremien angewandten Transparenzvorschriften, dazu, wie die Kommission den Normungsprozess steuert und überwacht, sowie dazu, wie sie dessen Ergebnisse überprüfen wird.
Kommission geht Verzögerungen in Zulassungsverfahren für Chemikalien nicht an
Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung ihres Büros ab, in der es darum ging, wie die Europäische Kommission über Anträge von Unternehmen auf Zulassungen für besonders gefährliche Chemikalien entscheidet, und kam zu dem Schluss, dass die Kommission das Problem der erheblichen Verzögerungen im Verfahren nicht angegangen sei. Das Büro der Bürgerbeauftragten hatte im Jahr 2024 Missstände in der Verwaltungstätigkeit festgestellt und die Kommission aufgefordert, die erhebliche Zeitdauer, die für die Ausarbeitung von Zulassungsbeschlüssen im Rahmen der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) benötigt wird, zu verkürzen.
In ihrer Antwort ging die Kommission jedoch weder auf die Empfehlung des Büros der Bürgerbeauftragten ein, ihre langwierigen internen Verfahren zu überprüfen, noch akzeptierte sie die Empfehlung, Anträge mit unzureichenden Angaben unverzüglich abzulehnen, damit diese Unternehmen die gefährlichen Stoffe in der EU nicht mehr verwenden können.
Die Bürgerbeauftragte bekräftigte, dass die Kommission weitere Maßnahmen ergreifen muss, um die Ziele der REACH-Verordnung und die jüngste Rechtsprechung vollständig umzusetzen und so langwierige Verzögerungen beim Risikomanagement chemischer Stoffe zu vermeiden.
3.3. Transparenz
Fragen zur Transparenz und insbesondere Anträge auf Zugang zu Dokumenten machten auch im Jahr 2025 den größten Anteil (35 %) der Untersuchungen aus. Die Bürgerbeauftragte setzt sich dafür ein, dass die Verordnung über den Zugang zu EU-Dokumenten (Verordnung Nr. 1049/2001) von der EU-Verwaltung konsequent und fair angewendet wird. Das bedeutet, dass Antragstellende entweder die gewünschten Dokumente zeitnah erhalten oder eine fundierte Begründung dafür erhalten sollten, warum der Zugang verweigert wird.
Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu einem Risikobewertungsbericht von X zu gewähren
Das Gesetz über digitale Dienste ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Rechtsvorschriften, um die Rechenschaftspflicht bei digitalen Diensten zu stärken und ein sicheres Online-Umfeld für die Nutzer zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang stellte die Bürgerbeauftragte aufgrund der Weigerung der Europäischen Kommission, die Risikobewertung der Social-Media-Plattform X im Hinblick auf die Offenlegung zu analysieren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest. Als ein Journalist Zugang zu dem Bericht von X beantragte, lehnte die Kommission den Antrag mit der Begründung ab, es könne generell davon ausgegangen werden, dass die Offenlegung die geschäftlichen Interessen des Unternehmens sowie eine laufende Untersuchung über die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste beeinträchtigen könnte. Die Bürgerbeauftragte hielt es für nicht angemessen, dass die Kommission eine allgemeine Vermutung im Zusammenhang mit der Nichtoffenlegung zugrunde legte. Während X den Bericht selbst in geschwärzter Form veröffentlichte, empfahl die Bürgerbeauftragte der Kommission, eine individuelle Prüfung des Dokuments im Hinblick auf dessen Offenlegung durchzuführen. Die Bürgerbeauftragte forderte, dass die Prüfung darauf abzielen sollte, dem Journalisten einen möglichst umfassenden Zugang zu gewähren, möglicherweise auch zu den Inhalten, die von dem Unternehmen geschwärzt wurden.
Untersuchung der Art und Weise, wie die Kommission einen Antrag auf Zugang zu Textnachrichten im Zusammenhang mit den Mercosur-Verhandlungen bearbeitet hat
Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein, um zu prüfen, wie die Kommission einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend eine Textnachricht, die die Kommissionspräsidentin vom französischen Präsidenten erhielt im Zusammenhang mit Handelsverhandlungen mit den Mercosur-Ländern behandelte. Die Kommission erläuterte dem Beschwerdeführenden, einem Journalisten, dass sie auf der Grundlage der geltenden internen Vorschriften zu dem Schluss gekommen sei, dass keine Verpflichtung zur Registrierung der betreffenden Textnachricht bestehe. Darüber hinaus war die Funktion „verschwindende Nachrichten“ auf dem Telefon der Präsidentin aktiviert. Das Büro der Bürgerbeauftragten bat um Einsicht in die Dokumente, die Aufschluss über die von der Kommission im Zusammenhang mit diesem Antrag auf Zugang zu Informationen unternommenen Schritte geben. Das Büro ersuchte zudem um Einsicht in Dokumente, in denen die Richtlinien der Kommission zur Nutzung von dienstlich genutzten Mobiltelefonen sowie zur Speicherung von Text- und Sofortnachrichten dargelegt sind.
Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten
Auch im Jahr 2025 gab es weiterhin Untersuchungen bezüglich der langen Bearbeitungszeiten der Kommission bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang, darunter ein Antrag betreffend die Sitzungsprotokolle der Kooperationsgruppe für Netz- und Informationssysteme, einer von der Kommission geleiteten Gruppe zur Erörterung von Fragen der Cybersicherheit. Obwohl die Kommission letztlich umfassenden Zugang zu den fraglichen Dokumenten gewährte, beantwortete sie den Antrag des Beschwerdeführenden auf Überprüfung ihrer ursprünglichen Entscheidung (Zweitantrag) erst nach fast einem Jahr.
Positive Veränderungen anstoßen
Im Laufe des Jahres führten mehrere Untersuchungen der Ombudsstelle zu einem verbesserten Zugang für Personen und Organisationen, die Dokumente angefordert haben.
1. In einem Fall ging es um einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission zur Einleitung des „Rechtsstaatlichkeitsverfahrens“ in Ungarn. Die Kommission stellte fest, dass vierzehn Dokumente unter den Geltungsbereich des Antrags fielen, und legte alle offen, bis auf Abschnitte von drei Dokumenten. Nach einer Intervention der Bürgerbeauftragten gewährte die Kommission uneingeschränkten Zugang zu den angeforderten Dokumenten.
Fall 646/2024/PVV
2. Eine Untersuchung bezüglich der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) führte dazu, dass die Agentur den Zugang zu zwei von 76 Dokumenten betreffend Aufnahmebedingungen in mehreren zyprischen Einrichtungen zur Migrationssteuerung auf 64 der verbleibenden Dokumente ausweitete.
Fall 724/2024/AML
3. Zwei Untersuchungen bezüglich der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) führten dazu, dass die Agentur umfassenderen Zugang zu ihrem Schriftverkehr mit der Kommission über einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (CSAM) gewährte sowie zu E-Mails, die sie mit einer Organisation ausgetauscht hatte, die sich für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet einsetzt.
Fälle: 1372/2024/OAM und 2219/2024/OAM
4. Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) hat ihre interne Strategie für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten aktualisiert, um sicherzustellen, dass den Antragstellenden eine Liste der Dokumente zur Verfügung gestellt wird, die die ENISA in Fällen ermittelt, in denen kein oder nur sehr eingeschränkter Zugang gewährt werden kann. Die Verbesserungen, die die Bürgerbeauftragte als bürgerfreundlich begrüßte, erfolgten im Anschluss an eine Untersuchung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend eine Untersuchung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf ein Fehlverhalten eines Bediensteten der ENISA.
Fall 1689/2024/MIG
3.4. Integritätsstandards
Umgang der EU-Agenturen mit „Drehtür-Effekt“-Fällen
Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung aus eigener Initiative zum Umgang der EU-Agenturen mit dem Drehtür-Effekt ein. Diese Agenturen tragen zur Umsetzung der EU-Politik in einer Vielzahl von Bereichen bei. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen 15 Agenturen, deren Tätigkeit einen intensiven Kontakt zum privaten Sektor beinhaltet; dabei wird geprüft, wie diese mit den jüngsten Fällen von „Drehtür-Effekten“ im Zusammenhang mit Mitgliedern des Verwaltungsrates und Führungskräften umgegangen sind. Die Agenturen wurden außerdem um Informationen zu ihren Richtlinien für den Umgang mit solchen Fällen gebeten, einschließlich Vorschriften zu geplanten Tätigkeiten nach Ablauf des Mandats bzw. nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowie Kriterien und Leitlinien, die bei der Beurteilung von Beschränkungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses herangezogen werden.
Die Untersuchung stützt sich auf frühere Tätigkeiten aus eigener Initiative der Ombudsstelle, in deren Rahmen untersucht wurde, wie die Europäische Kommission den Wechsel von EU-Bediensteten zu einschlägigen Tätigkeiten im privaten Sektor handhabt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass es ein gemeinsames Verständnis dazu gibt, was unter „Drehtür-Effekten“ zu verstehen ist, und dass die Regeln zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte einheitlich angewendet werden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden für Anfang 2026 erwartet.
„Drehtür-Effekte“ bei der Europäischen Kommission
Durch die Arbeit der Ombudsstelle zum Thema „Drehtür-Effekt“ sind sich die Organe und Einrichtungen der EU im Laufe der Jahre bewusst geworden, wie wichtig es ist, dieses Thema entschlossen und konsequent anzugehen. Im Jahr 2025 wurde dies deutlich, als die Kommission eine solide Bewertung der Frage durchführte, ob ein ehemaliger EU-Beamter aus ihrer für Wettbewerb zuständigen Abteilung an einem spezifischen Wettbewerbsfall arbeiten könnte, der von der Kommission in Bezug auf seinen neuen Arbeitgeber behandelt wird. Nach Bewertung, bei der die tatsächlichen, potenziellen und wahrgenommenen Interessenkonflikte untersucht wurden, kam die Kommission zu dem Schluss, dass der ehemalige Bedienstete nicht an dem betreffenden Fall arbeiten sollte. Die Bürgerbeauftragte begrüßte diesen Ansatz in ihrer Entscheidung und schloss eine Untersuchung in dieser Angelegenheit ab.
Die Europäische Kommission verbessert die Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten für Sachverständige, die Projekte des Europäischen Verteidigungsfonds bewerten
Im Anschluss an eine gesonderte Untersuchung führte die Kommission Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass bei externen Sachverständigen, die Projektvorschläge für den Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) bewerten, keine Interessenkonflikte vorliegen. Zu den Maßnahmen gehören die Aufforderung an qualifizierte Bewerber, Familienangehörige mit Verbindungen zur Verteidigungsindustrie zu benennen und ihre direkten finanziellen Investitionen in Verteidigungsunternehmen darzulegen. Zu den weiteren Maßnahmen gehörte die Verbesserung des IT-Tools zur Verwaltung der Bewertung von EDF-Anträgen, damit dieses automatisch nach Hinweisen auf potenzielle Interessenkonflikte suchen kann, die über die von den Sachverständigen selbst bereitgestellten Informationen hinausgehen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die neuen Maßnahmen.
Die Europäische Kommission führt Maßnahmen für Dienstreisen von Mitarbeitenden ein, deren Kosten von Dritten übernommen werden
Eine weitere Untersuchung führte dazu, dass die Kommission Maßnahmen ergriff, um sicherzustellen, dass von Dritten bezahlte Dienstreisen von Bediensteten nicht zu Interessenkonflikten führen. Die Kommission willigte ein, die Art von Dritten, die Dienstreisen von Mitarbeitenden bezahlen, sowie die von ihnen getragenen Kosten zu erfassen und ihre Einschätzungen zu potenziellen und wahrgenommenen Interessenkonflikten festzuhalten. Im Rahmen der Untersuchung wurde geprüft, wie die Kommission potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Dienstreisen bewertet und entsprechende Abhilfe geschaffen hat, nachdem bekannt geworden war, dass ein ehemaliger Generaldirektor der Kommission nach Katar gereist war und dort von Dritten bezahlte Bewirtungsleistungen in Anspruch genommen hatte. Die Bürgerbeauftragte begrüßte das konstruktive Engagement der Kommission in dieser Angelegenheit.
3.5. Grundrechte
Überwachung der im Rahmen von Grenzmanagementmaßnahmen gewährten EU-Mittel
Die Bürgerbeauftragte schloss Anfang 2025 eine Untersuchung darüber ab, wie die Europäische Kommission die Einhaltung der Grundrechte im Zusammenhang mit den Griechenland für das Grenzmanagement gewährten EU-Mitteln sicherstellt, und unterbreitete einige Verbesserungsvorschläge. Insbesondere forderte sie die Kommission nachdrücklich auf, Leitlinien für die Bewertung der Einhaltung der Grundrechte während der gesamten Laufzeit des Programms festzulegen. Es wurden auch Vorschläge zur Transparenz des Überwachungsprozesses und zu Maßnahmen zur stärkeren Einbindung der Zivilgesellschaft gemacht.
Als Reaktion auf die Vorschläge erklärte die Kommission, sie werde weiterhin eng mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, um ein solides System zur Überwachung von Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen hinsichtlich der Grundrechte zu gewährleisten und die erforderlichen Folgemaßnahmen sicherzustellen. Außerdem kündigte sie an, die griechischen Behörden aufzufordern, weitere relevante Dokumente zu veröffentlichen, um für mehr Transparenz zu sorgen, und eine stärkere Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu fordern.
Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien
Als Antwort auf eine Untersuchung der Ombudsstelle zu der Frage, wie die Kommission die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien gewährleisten will, erklärte die Kommission, dass sie die einschlägigen EU-Delegationen, Durchführungspartner und Partnerländer dazu anhalten werde, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Wahrung der Grundrechte sicherzustellen, einschließlich der Einrichtung von Beschwerdemechanismen zur Entgegennahme von Vorwürfen über Menschenrechtsverletzungen.
Von der Kommission für die Bearbeitung einer Vertragsverletzungsbeschwerde benötigte Zeit
Die Bürgerbeauftragte stellte in Bezug auf die von der Kommission zum Abschluss eines 2016 eröffneten Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen der Einhaltung der EU-Vorschriften über Umgebungslärm benötigten Zeit einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest. Zu diesem Ergebnis kam sie im Anschluss an eine Beschwerde einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über den Fluglärm in Spanien besorgt zeigten. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass drei Jahre lang keine Anzeichen für Maßnahmen seitens der Kommission zu erkennen waren. Sie wies darauf hin, dass sie angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit erwarte, dass die Kommission sich vorrangig mit dem Vertragsverletzungsverfahren befassen werde.
Versäumnis, klare Informationen über die geltende Frist für die Einreichung einer Beschwerde bereitzustellen
Im Anschluss an eine Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, künftig sicherzustellen, dass es bei der Unterrichtung einer betroffenen Person über den Abschluss einer Untersuchung rechtzeitig und klar über die Möglichkeit informiert, sich an den Beauftragten für Verfahrensgarantien zu wenden. Dieser Vorschlag wurde unterbreitet, nachdem die Untersuchung ergeben hatte, dass das OLAF dem betroffenen Unternehmen keine klaren Informationen über die Frist für die Einreichung einer Beschwerde übermittelt hat. Infolgedessen reichte das Unternehmen die Beschwerde erst nach Ablauf der Frist ein und der Beauftragte wies sie zurück.
3.6. Personal der EU
Die Bürgerbeauftragte befasste sich im Jahr 2025 mit einer Reihe von Beschwerden, die das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) betrafen. In mehreren Fällen stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass EPSO angemessen gehandelt hatte; in einem Fall stellte sie jedoch einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit in Bezug darauf fest, wie das EPSO eine Beschwerde bezüglich technischer Probleme während der Fernprüfungen im Rahmen eines Personalauswahlverfahrens behandelt hatte. In einer anderen Untersuchung schlug die Bürgerbeauftragte dem EPSO vor, den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Überprüfung beantragt hatten, künftig klare und umfassende Antworten zu übermitteln. In der Antwort sollte mitgeteilt werden, ob eine Überprüfung stattgefunden hat, und welche Gründe das EPSO für seine Entscheidung angeführt. In einer weiteren Untersuchung stellte die Bürgerbeauftragte einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit in Bezug auf die Art und Weise fest, wie das EPSO mit dem Antrag einer Bewerberin umgegangen war, die kurz zuvor ein Kind zur Welt gebracht hatte und einen neuen Termin für eine mündliche Prüfung beantragt hatte.
Umgang mit Vorwürfen wegen Belästigung
Im Jahr 2025 kündigte das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) an, Vorschläge des Büros der Bürgerbeauftragten zur Verbesserung seiner Untersuchungen zu Vorwürfen wegen Belästigung umzusetzen. Dem ging eine Entscheidung aus dem Vorjahr voraus, in der das Büro der Bürgerbeauftragten einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit in Bezug auf die Zeit feststellte, die das OLAF benötigte, nämlich fast drei Jahre, um eine Untersuchung wegen mutmaßlicher Belästigung eines Bediensteten bei einer EU-Agentur abzuschließen. In seiner Antwort an das Büro der Bürgerbeauftragten erklärte das OLAF, dass es die Auffassung, wonach spezielle Vorschriften für die Untersuchung von Vorwürfen wegen Belästigung erforderlich sind, teilt und dass es zudem beabsichtigt, einen internen Leitfaden mit bewährten Verfahren und Standards für diese Untersuchungen herauszugeben.
3.7. Finanzhilfen und Verträge
Missstände in der Verwaltungstätigkeit bei der Bearbeitung eines Finanzhilfeantrags und Bedenken hinsichtlich eines potenziellen Interessenkonflikts
Im Anschluss an eine Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte die Europäische Kommission auf, in Zukunft die Ablehnung eines Finanzhilfeantrags aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers zu vermeiden. Sie gelangte zu diesem Schluss, nachdem die Kommission einen Finanzhilfeantrag abgelehnt hatte, statt um Klarstellungen zu bitten, da der Antragsteller EU-Mittel beantragt hatte, die über den in der Ausschreibung festgelegten Höchstprozentsatz hinausgingen. Die Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass die Kommission die Behauptungen des Beschwerdeführenden in Bezug auf einen potenziellen Interessenkonflikt bei der Gewährung der fraglichen Finanzhilfe nicht angemessen geprüft habe.
Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungen an einen Dienstleistungserbringer und seinen Unterauftragnehmer durch die Europäische Kommission
Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung darüber ein, wie viel Zeit die Kommission benötigte, um Zahlungen an einen Dienstleistungserbringer im Rahmen ihrer Arbeit am Programm zur Stärkung der Entwicklung und Umsetzung der Global-Gateway-Investitionsagenda in Lateinamerika und der Karibik“ zu bearbeiten. Die Verzögerung wirkte sich auf die Bezahlung des Subunternehmers aus, der bis Oktober 2024 Leistungen erbracht hatte, aber bis Mai 2025, als er eine Beschwerde beim Büro der Bürgerbeauftragten einreichte, noch immer keine Zahlung erhalten hatte. Im Ergebnis der Untersuchung der Bürgerbeauftragten hat die Kommission die Angelegenheit geklärt, sich für die Verzögerung entschuldigt und den ausstehenden Betrag sowie die entsprechenden Zinsen an den Dienstleistungserbringer gezahlt, der daraufhin den Beschwerdeführenden bezahlte.
4. Beschwerden und Untersuchungen: So helfen wir der Öffentlichkeit
Die Hauptaufgabe der Europäischen Ombudsstelle besteht darin, Menschen und Organisationen, die Probleme mit der EU-Verwaltung haben, bei der Bearbeitung der von ihnen eingereichten Beschwerden zu unterstützen. Mit ihren Untersuchungen möchte die Ombudsstelle nicht nur diese Probleme angehen, sondern auch gute Verwaltungspraktiken in den Organen und Einrichtungen der EU fördern.
Die Ombudsstelle verfolgt bei der Bearbeitung von Beschwerden einen lösungsorientierten Ansatz. Um dies zu erreichen, priorisiert das Büro die Zusammenarbeit mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU – eine Methode, die das Vertrauen in die EU-Verwaltung fördert und es dem Büro gleichzeitig ermöglicht, seine Aufsichtsaufgaben völlig unabhängig wahrzunehmen.
Das Büro hat sich verpflichtet, mit Hilfesuchenden in allen 24 EU-Amtssprachen zu kommunizieren. Zu diesem Zweck verfügt sie über ein breit aufgestelltes Team von Sachbearbeitenden. Auch ihre mehrsprachige Website ist Ausdruck dieser Verpflichtung.
Auch wenn die Ombudsstelle nicht immer in der Lage ist, allen eingegangenen Beschwerden nachzugehen, bemüht sie sich dennoch, denjenigen zu helfen, die um Unterstützung bitten.
Im Jahr 2025 war ein starker Anstieg der Zahl der vom Büro der Bürgerbeauftragten bearbeiteten Beschwerden zu verzeichnen – 54 % mehr als im Jahr 2024. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Beschwerdeführenden durch den Einsatz von KI-Tools erfahren, dass es eine Europäische Ombudsstelle gibt.
Es ist äußerst positiv, dass die Öffentlichkeit stärker für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und unsere Arbeit sensibilisiert ist und dass diese verstärkte Sensibilisierung dazu geführt hat, dass die Zahl der vom Bürgerbeauftragten eingeleiteten Untersuchungen im vergangenen Jahr um 19 % gestiegen ist. Gleichzeitig haben der Anstieg der Beschwerden und der damit verbundene Arbeitsaufwand für deren Bearbeitung und Auswertung die Ressourcen des Büros erheblich belastet.
Dies stellt insbesondere dann eine Herausforderung dar, wenn die von KI abgegebenen Empfehlungen nicht korrekt sind, was unter anderem zu einem starken Anstieg der unzulässigen Beschwerden (+ 86 %) geführt hat. Diese Beschwerden werden oft für unzulässig erklärt, da sich der bzw. die Beschwerdeführende zunächst nicht an das betreffende Organ gewandt hat. Während das Büro den Beschwerdeführenden in früheren Jahren geraten hätte, sich zunächst an das betreffende Organ zu wenden, ist dieses Organ bei vielen dieser neuen Beschwerden gar nicht für die spezifische Angelegenheit zuständig.
Andere Beschwerden basieren darauf, dass Beschwerdeführende die Argumentation eines EU-Organs nicht akzeptieren, es sei für die aufgeworfene Angelegenheit nicht zuständig. Der Beschwerdeführende wendet sich daraufhin an das Büro der Bürgerbeauftragten; dieses prüft die Beschwerde und die vorgebrachten Argumente und kommt schließlich zu dem Schluss, dass das EU-Organ im Recht war.
4.1. Art und Urheber der Beschwerden
4.1.1. Übersicht über Beschwerden und strategische Untersuchungen
Die Bürgerbeauftragte kann nur solche Beschwerden untersuchen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen und die erforderlichen Zulässigkeitskriterien erfüllen; so muss z. B. vor der Einreichung einer Beschwerde vom Beschwerdeführenden der Versuch unternommen worden sein, die jeweilige Angelegenheit mit der betreffenden Einrichtung direkt zu klären.
Der Gegenstand der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten ergibt sich aus deren Mandat und den eingegangenen Beschwerden. Neben ihrer Kernaufgabe, der Bearbeitung von Beschwerden, kann die Bürgerbeauftragte jedoch auch strategische Untersuchungen einsetzen, um sich mit allgemeineren systemischen Problemen in den Organen und Einrichtungen der EU zu befassen, oder unter bestimmten Umständen Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten, nachdem eine Beschwerde von einem Beschwerdeführenden außerhalb der EU eingereicht wurde.
4.1.2. Strategische Untersuchungen und strategische Initiativen im Jahr 2025
Neben der Untersuchung spezifischer Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU ist die Europäische Ombudsstelle auch dazu befugt, sich aktiv mit übergeordneten systemischen Problemen zu beschäftigen. Im Rahmen strategischer Untersuchungen werden allgemeinere systemische Fragen untersucht, die die Organe und Einrichtungen der EU betreffen. Strategische Initiativen sind eher Ersuchen um Klarstellung als formelle Untersuchungen.
Im Jahr 2025 leitete die Bürgerbeauftragte eine strategische Untersuchung zum Umgang der EU-Agenturen mit Fällen des „Drehtür-Effekts“ ein und schloss drei strategische Untersuchungen ab. Zwei davon betrafen Fragen der Rechenschaftspflicht: – wie die Kommission mit Zahlungen Dritter für Dienstreisen und Bewirtungskosten ihrer Mitarbeiter umgeht und wie die Kommission die Vorschriften zur Transparenz von Expertengruppen anwendet. Die dritte abgeschlossene strategische Untersuchung betraf das Risikomanagement der Kommission in Bezug auf gefährliche chemische Stoffe. Das Büro hat zudem eine strategische Initiative abgeschlossen, in deren Rahmen untersucht wurde, wie die Kommission sicherstellt, dass die überarbeiteten Vorschriften für das Gemeinsame Krankenversicherungssystem (JSIS) für EU-Bedienstete einen umfassenden Versicherungsschutz für gesundheitliche Bedürfnisse im Zusammenhang mit einer Behinderung gewährleisten.
4.1.3. Beschwerden außerhalb der Zuständigkeit der Bürgerbeauftragten
2025 bearbeitete die Ombudsstelle eine Rekordzahl an Beschwerden (2 249), die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen, zumeist, weil sie nicht die Arbeit der EU-Verwaltung betrafen. Dieser Anstieg (+ 62 % gegenüber 2024) scheint zum Teil auf den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Abfassung von Beschwerden zurückzuführen zu sein. 32 % der Beschwerden dieser Art stammten aus Spanien, Deutschland und Polen. Allein auf Spanien entfielen 14 %, auf Deutschland und Polen 10 % bzw. 8 %.
Am häufigsten gingen Beschwerden im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstleistungen und administrativer Transparenz ein, während sich andere auf eine Reihe von Problemen und Einrichtungen bezogen, wie nationale Gerichte, Gesundheitsversorgung und Freizügigkeit.
Andere beim Büro eingegangene Beschwerden betrafen Organe und Einrichtungen der EU, insbesondere die Europäische Kommission. Da sich diese Beschwerden jedoch auf die politische Arbeit oder die Begründetheit von Rechtsvorschriften bezogen, fielen sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bürgerbeauftragten.
Neben Beschwerden, die von Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen eingereicht wurden, gingen bei der Bürgerbeauftragten auch mehrere Massenbeschwerden ein, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen. Dabei ging es um die Lage im Nahen Osten, die europäische Verteidigungsinitiative „Readiness 2030“ und die Annullierung der Präsidentschaftswahlen 2024 in Rumänien.
Die Ombudsstelle antwortete allen Hilfesuchenden in der Sprache, in der auch die Beschwerden verfasst waren oder die sie bevorzugten. In diesen Antworten erläuterte sie ihren Zuständigkeitsbereich und empfahl den Beschwerdeführenden nach Möglichkeit andere Stellen, die ihnen weiterhelfen könnten. In der Regel waren dies nationale und regionale Ombudsstellen, doch verwies das Büro Beschwerdeführende auch an nationale Behörden sowie an Rechts- und Verbraucherschutzorganisationen in den Mitgliedstaaten.
Je nach Art des vorgebrachten Anliegens und sofern dies angebracht war, empfahl das Büro den Beschwerdeführenden zudem, sich an Organe und Einrichtungen der EU (vor allem an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament) oder an europaweite Netzwerke wie SOLVIT und die Europäischen Verbraucherzentren zu wenden.
Beschwerdeführenden, die ihre Unzufriedenheit über bestimmte EU-Rechtsvorschriften zum Ausdruck brachten, empfahl die Bürgerbeauftragte in der Regel, sich an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu wenden. Beschwerdeführende, die auf Probleme in Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts hinwiesen, wurden an nationale oder regionale Ombudsstellen oder an EU-Dienststellen wie SOLVIT, oder „Your Europe“ und das E-Justiz-Portal verwiesen.
Eine wesentliche Verbesserung im Oktober 2025 war die Einführung eines strukturierten Verfahrens für per E-Mail eingehende Beschwerden. Anstatt die Beschwerden im Beschwerdemanagementsystem des Büros zu erfassen und zu bearbeiten, antwortet das Büro nun mit einer Standardnachricht, in der es über das Mandat der Bürgerbeauftragten informiert und die Beschwerdeführenden auf das Online-Beschwerdeformular verweist, das sie durch die wesentlichen Schritte führt, die für die Einreichung einer vollständigen Beschwerde im Rahmen des Mandats erforderlich sind.
Mit diesem Ansatz wird sichergestellt, dass Beschwerden per E-Mail unterstützend bearbeitet werden, während gleichzeitig die Beschwerdeführenden dabei unterstützt werden, alle erforderlichen und relevanten Informationen einzureichen. Diese Änderung war entscheidend für die Verringerung des Anteils der Beschwerden, die nicht in die Zuständigkeit der Bürgerbeauftragten fallen, von etwa 67 % in den ersten zehn Monaten des Jahres auf 47 % im November und Dezember 2025.
4.2. Betroffene Organe und Einrichtungen
4.3. Beschwerdegegenstände
4.4. Ergebnisse
4.5. Wirkung und Erfolge
Eines der übergeordneten Ziele der Europäischen Ombudsstelle besteht darin, in der EU-Verwaltung spürbare Verbesserungen für die Beschwerdeführenden und für die Öffentlichkeit zu bewirken. Das Büro tut dies durch Vorschläge in Form von Lösungen, Empfehlungen und Vorschlägen. Darüber hinaus kann es ein Organ auch auffordern, eine Angelegenheit zu regeln, noch bevor ein förmlicher Lösungsvorschlag oder eine förmliche Lösungsempfehlung unterbreitet wird.
4.5.1. Quote der akzeptierten Vorschläge
Die Quote der akzeptierten Vorschläge ist der Prozentsatz der positiven Antworten auf die Gesamtzahl der Vorschläge (Lösungen, Empfehlungen und Vorschläge) der Ombudsstelle. Da sie den Organen bis zu sechs Monate Zeit einräumt, um den in ihren Entscheidungen zum Abschluss von Untersuchungen unterbreiteten Vorschlägen Folge zu leisten, deckt die Quote der akzeptierten Vorschläge für 2025 Fälle ab, die 2024 abgeschlossen wurden.
Statistiken zeigen, dass die Organe und Einrichtungen der EU gut auf die verstärkte Nutzung von „Lösungsvorschlägen“ durch das Büro reagiert haben, in denen die Ombudsstelle ein weiteres Vorgehen für die Einrichtung in einem bestimmten Fall skizziert. Im Jahr 2024 wurden 89 % der Lösungsvorschläge angenommen und 78 % der Verbesserungsvorschläge akzeptiert. 2024 arbeiteten die Organe in 72 % der Fälle zufriedenstellend mit der Ombudsstelle zusammen.
Der verstärkte Fokus der Ombudsstelle auf den Dialog mit den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU setzte sich im gesamten Jahr 2025 fort. Wie in ihrer Strategie dargelegt, setzt sich die Bürgerbeauftragte für die aktive Förderung eines sinnvollen Dialogs und einer produktiven Zusammenarbeit mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ein. Dies ist entscheidend, um sowohl für die Beschwerdeführenden als auch für die betroffenen Institutionen bessere Ergebnisse zu erzielen, die Bürgerbeauftragte bei der Erfüllung ihres Mandats zu unterstützen und einen lösungsorientierten Ansatz zu fördern.
Weiterreichende Wirkung
Die Quote der akzeptierten Vorschläge erfasst die Antworten der Organe und Einrichtungen auf Vorschläge zu einem bestimmten Zeitpunkt und trägt den langfristigen Auswirkungen der Arbeit der Bürgerbeauftragten nicht vollständig Rechnung.
So führte die Ombudsstelle beispielsweise im Jahr 2016 eine umfassende Untersuchung darüber durch, wie die Kommission mit Tabaklobbyisten umgeht, und das Büro beobachtet diese Angelegenheit seitdem. Im Jahr 2025 konnte die Ombudsstelle die Kommission für die von ihr ergriffenen Maßnahmen loben, so in Bezug auf eine Sensibilisierungskampagne zur Bewertung des Risikos einer Beeinflussung ihrer Leitung durch die Tabakindustrie – sowie die Verabschiedung einer Liste von Maßnahmen (Toolbox) zum Umgang mit Tabaklobbyismus. Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission auf, die Maßnahmen in vollem Umfang zu nutzen, um sicherzustellen, dass alle ihre Dienststellen und Dienste die Verpflichtungen der EU aus dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums erfüllen.
Als Reaktion auf die 2023 eingeleitete Untersuchung der Ombudsstellen zu der Frage, wie der Rat der EU und die Kommission Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten bearbeiten, verpflichteten sich beide Organe, die Transparenz proaktiv zu verbessern. Die Bürgerbeauftragte begrüßte diese Zusage und erklärte, ihr Büro sei erfreut darüber, dass der Rat einen überarbeiteten „Leitfaden zur Transparenz“ für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Dokumenten ausarbeite. Die Bürgerbeauftragte betonte ferner, dass sie zu überwachen beabsichtigt, wie beide Organe die im Rahmen der Untersuchung unterbreiteten Vorschläge umsetzen.
Das Sekretariat des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung, das das Transparenzregister für die Kommission, das Parlament und den Rat der EU verwaltet, hat seine Vorgehensweise bei der Untersuchung von Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex verbessert. Zu den Verbesserungen, die auf eine Untersuchung der Ombudsstellen folgten, gehört, dass das Sekretariat nun „gründliche und aussagekräftige“ Untersuchungen durchführt und aktiv zusätzliche Informationen von den Registranden einholt. Darüber hinaus aktualisierte es seine Leitlinien dazu, wie registrierte Organisationen und Einzelpersonen ihre Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zu anderen Einrichtungen im Einzelnen darlegen sollten.
5. Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen
Im Einklang mit der neuen Strategie 2025–2029 für ihr Büro hat sich die Europäische Bürgerbeauftragte im vergangenen Jahr darauf konzentriert, einen lösungsorientierten Dialog und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der EU und den Interessengruppen zu fördern. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Wirksamkeit ihres Büros beim Schutz der Bürgerrechte und bei der Förderung einer guten Verwaltung zu verbessern.
5.1. Beziehungen zur EU
5.1.1 Europäisches Parlament
Das Mandat der Europäischen Bürgerbeauftragten ergibt sich aus den EU-Verträgen, und die Bürgerbeauftragte ist gegenüber den Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) rechenschaftspflichtig. Im März traf sich die neu gewählte Bürgerbeauftragte mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, um die gemeinsamen Prioritäten für die Zukunft und den gemeinsamen Auftrag beider Organe, die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu wahren, zu erörtern. Im Mai kamen sie erneut zusammen, als die Bürgerbeauftragte den Jahresbericht ihrer Behörde für das Jahr 2024 vorlegte.
In den folgenden Monaten traf sich die Bürgerbeauftragte mit mehreren Mitgliedern des Europäischen Parlaments, insbesondere mit den Vorsitzenden der Ausschüsse, deren Arbeit mit dem Auftrag ihres Büros in Zusammenhang steht. Diese Öffentlichkeitsarbeit zielte darauf ab, das Bewusstsein für die Rolle des Büros der Bürgerbeauftragten in der EU zu schärfen und aktuelle Fälle und Schlussfolgerungen zu erörtern und so eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden beteiligten Organen zu fördern.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Zusammenarbeit ist die Teilnahme der Bürgerbeauftragten an den vom Parlament organisierten Anhörungen und Veranstaltungen. Diese Treffen bieten Gelegenheit, die wichtigsten Ergebnisse umfangreicher Untersuchungen vorzustellen und die Empfehlungen an die Organe und Einrichtungen der EU zu untermauern.
Die Bürgerbeauftragte nahm im Laufe des Jahres an einer Reihe von Ausschusssitzungen des Parlaments teil. So führte sie beispielsweise Gespräche mit dem Rechtsausschuss (JURI) über dringende Entscheidungsfindung und die Notwendigkeit eines EU-Verwaltungsrechts. Außerdem nahm sie an Beratungen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zum Thema Rechtsstaatlichkeit in der EU sowie des Ausschusses für öffentliche Gesundheit (SANT) zum Thema Zugang der Bürger zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung teil.
Dieser Austausch bot eine ausgezeichnete Gelegenheit zur Stärkung des Vertrauens zwischen dem Büro der Bürgerbeauftragten und dem Parlament und ebnete den Weg für eine weitere Zusammenarbeit. Das Büro nahm zudem an Anhörungen und Veranstaltungen teil, die von Mitgliedern des Europäischen Parlaments organisiert wurden, um spezifische Themen wie die Kontrolle der europäischen Mittel, den Zugang zu Dokumenten und die Transparenz des EU-Gesetzgebungsprozesses zu erörtern.
Anlässlich der Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen der Europäischen Ombudsstelle im September, die im Straßburger Rathaus stattfanden, hielt die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Sabine Verheyen, die Eröffnungsrede.
Darüber hinaus nahm die Bürgerbeauftragte an einem Treffen mit den Leitern der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments (EPLO) teil, um die Arbeit ihres Büros in den Mitgliedstaaten bekannter zu machen.
Im Einklang mit dem Engagement des Büros für eine klare Kommunikation hielt die Bürgerbeauftragte eine Rede auf einer Konferenz zum Thema klare Sprache, die von der Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) des Parlaments organisiert wurde.
5.1.2 Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss (PETI) des Europäischen Parlaments ist für die Überwachung der Beziehungen zur Europäischen Ombudsstelle und für die Zusammenarbeit zuständig, um sicherzustellen, dass den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene Rechnung getragen wird. Auch im Jahr 2025 setzte die Ombudsstelle ihre Zusammenarbeit mit dem PETI fort, um das gemeinsam gesteckte Ziel zu erreichen, nämlich sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der EU die Grundrechte der Bürger wahren.
Im Juni legte die Bürgerbeauftragte den Mitgliedern des PETI-Ausschusses den Jahresbericht für 2024 vor und erläuterte die Grundsätze ihrer Strategie für den Zeitraum 2025–2029. Dieser Präsentation folgte ein Meinungsaustausch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) über aktuelle und künftige Herausforderungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind.
Darüber hinaus traf sich die Bürgerbeauftragte mit dem Vorsitzenden des PETI-Ausschusses, Bogdan Rzońca, mehreren Mitgliedern des Ausschusses, dem Generaldirektor der Generaldirektion für Bürgerrechte, Justiz und institutionelle Angelegenheiten (GD IUST) des Europäischen Parlaments sowie dem Leiter des Sekretariats des PETI-Ausschusses.
5.1.3. Europäische Kommission und Rat
Neben dem Europäischen Parlament sind die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union wichtige Ansprechpartner für das Büro der Bürgerbeauftragten auf EU-Ebene.
Als größtes EU-Organ und zugleich Exekutivorgan der EU ist die Arbeit der Kommission Gegenstand vieler Beschwerden, die bei der Ombudsstelle eingehen. Die Aufrechterhaltung eines konstruktiven Dialogs zwischen diesen beiden Organen ist daher von entscheidender Bedeutung, um praktische Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Im Juni traf sich die Bürgerbeauftragte mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, um wichtige Themen wie den zeitnahen Zugang zu Dokumenten und eine inklusive Entscheidungsfindung zu erörtern. Außerdem traf sie Maros Šefčovič, das für interinstitutionelle Beziehungen zuständige Kommissionsmitglied. Diese Treffen führten zu einem klaren Bekenntnis zur Förderung eines offenen und kontinuierlichen Dialogs zwischen dem Büro der Bürgerbeauftragten und der Kommission.
Auch auf personeller Ebene stand die Ombudsstelle in engem Kontakt mit den Dienststellen der Kommission, um eine effiziente und lösungsorientierte Bearbeitung der Untersuchungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus traf sich die Bürgerbeauftragte mit António Costa, dem Präsidenten des Europäischen Rates, um über Transparenz und Ethik in der EU-Verwaltung zu sprechen. Außerdem loteten sie Möglichkeiten für eine künftige Zusammenarbeit aus, um sicherzustellen, dass die EU-Organe und -Agenturen in den Augen der Bürgerinnen und Bürger glaubwürdig bleiben.
Im Dezember nahm die Bürgerbeauftragte an einer Konferenz teil, die anlässlich des 25. Jahrestags der Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von der Europäischen Kommission, dem dänischen Ratsvorsitz und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ausgerichtet wurde. Die Veranstaltung bot Gelegenheit zu untersuchen, wie die Charta die Kultur der Grundrechte in der EU geprägt hat, und über künftige Herausforderungen und Chancen nachzudenken. Die Bürgerbeauftragte hob hervor, dass die Charta als Instrument des Primärrechts der EU, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verankert sind, zu einer tragenden Säule unserer Union geworden ist.
5.1.4. Sonstige Organe, Agenturen und Organisationen
Die Stärkung der Arbeitsbeziehungen mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU sowie mit wichtigen Nicht-EU-Organen und -Einrichtungen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Rolle der Europäischen Ombudsstelle verstanden und respektiert wird. Diese Zusammenarbeit ist zudem unerlässlich, um Beschwerden zügig und fair zu klären, positive Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zu bewirken und bewährte Verwaltungspraktiken zu fördern.
Dieser Grundsatz prägte die Kontakte und Treffen der Bürgerbeauftragten im Laufe des Jahres 2025, als sie mit mehreren Leitern von Organen und Agenturen der EU zusammentraf, darunter Nadia Calviño, der Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB), Sirpa Rautio, der Direktorin der Agentur für Grundrechte (FRA), Bernhard Url, dem amtierenden Exekutivdirektor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), und Oliver Salles, dem Direktor des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO).
Darüber hinaus nahm die Bürgerbeauftragte an der Plenarsitzung des Personalausschusses des EAD teil, um personalbezogene Fälle, beispielsweise im Zusammenhang mit Belästigung, zu erörtern, sowie an der Sitzung des Präsidiums des Ausschusses der Regionen, um sich über einschlägige Fälle auszutauschen.
Zu Beginn ihrer Amtszeit traf sich die Bürgerbeauftragte mit Michael O'Flaherty, dem Menschenrechtskommissar des Europarats, und Louise Holck, der Vorsitzenden des Europäischen Netzwerks der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI). Die Bürgerbeauftragte nahm auch an der hochrangigen Konferenz für Ombudsstellen und nationale Menschenrechtsinstitutionen teil, die im März beim Europarat stattfand.
5.1.5. Besuche der Bürgerbeauftragten in den EU-Mitgliedstaaten
Im Rahmen ihrer regelmäßigen Besuche in den EU-Mitgliedstaaten und bei Agenturen der EU reiste die Bürgerbeauftragte im Jahr 2025 nach Polen, Malta und Spanien. Im Rahmen dieser Besuche in den Mitgliedstaaten finden Treffen mit EU-Agenturen, Nichtregierungsorganisationen, Ombudsstellen, nationalen Behörden und Universitäten statt, um die Europäische Ombudsstelle auf nationaler Ebene bekannter zu machen.
In Polen nahm die Bürgerbeauftragte an einer vom polnischen Justizministerium organisierten Konferenz zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit“ teil. Während ihres Besuchs traf sie sich mit den Ombudsleuten Polens und der Ukraine und nahm an einem Besuch bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) teil, wo sie ein Gespräch mit deren Exekutivdirektor führte.
In Malta fiel der Besuch der Bürgerbeauftragten mit dem 30. Jahrestag der parlamentarischen Ombudsstelle Maltas zusammen, was auch die Gelegenheit zur Teilnahme an einer Veranstaltung bot, deren Schwerpunkt auf der Erörterung guter Verwaltungspraxis in schwierigen Zeiten lag. Neben Gesprächen mit verschiedenen Bürgerbeauftragten aus ganz Europa traf die Bürgerbeauftragte mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammen. Bei diesen Treffen wurden die Themen Menschenrechte, Asyl und Migration erörtert. Darüber hinaus besuchte sie die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), um sich eingehend mit auszutauschen.
In Spanien hielt die Bürgerbeauftragte ein bilaterales Treffen mit der spanischen Ombudsstelle ab, nahm an Gesprächen mit spanischen Umwelt-NRO teil, hielt auf einer von Forbes Women organisierten Veranstaltung einen Einführungsvortrag zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Europäischen Union sowie an der Universidad Autónoma de Madrid eine Rede über die Rolle der Europäischen Ombudsstelle und ihre Auswirkungen auf die Bürger“.
Darüber hinaus hielt die Bürgerbeauftragte einen Vortrag vor Studierenden des Europäischen Masterstudiengangs „Menschenrechte und Demokratisierung“ (EMA) auf dem Global Campus of Human Rights in Venedig (Italien).
5.2. UN-Behindertenrechtskonvention
Die Europäische Union hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) unterzeichnet, ein verbindliches internationales Menschenrechtsinstrument, das darauf abzielt, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“.
Die Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der EU wird durch den EU-Rahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht. Als Mitglied dieses Rahmens legt die Ombudsstelle besonderes Augenmerk auf die Umsetzung dieses Übereinkommens durch die EU-Verwaltung. Anfang 2025 übermittelte der Rahmen einen aktualisierten Beitrag, der auch Beiträge der Ombudsstelle enthielt, zur regelmäßigen Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens auf EU-Ebene durch den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Im März 2025 legte dieser Ausschuss der Vereinten Nationen seine abschließenden Bemerkungen vor. Darin wurden mehrere wiederkehrende Probleme aufgezeigt, die auch die Ombudsstelle anhand von Beschwerden und im Rahmen ihrer eigenen Initiativarbeit festgestellt hatte. Dazu gehören die Deinstitutionalisierung und die Verwendung von EU-Mitteln, die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen in der EU-Verwaltung, einschließlich Einstellung, Leistungen für pflegende Angehörige und angemessene Vorkehrungen, sowie der Krankenversicherungsschutz für EU-Bedienstete mit Behinderungen. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wies zudem darauf hin, dass die Organe und Einrichtungen der EU den Empfehlungen der Ombudsstelle nachkommen sollten.
Im Jahr 2025 bearbeitete die Ombudsstelle mehrere Beschwerden im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in Bezug auf Einstellungen und Personalangelegenheiten in der EU. So befasst sich eine Untersuchung beispielsweise damit, wie die Kommission mit Beschwerden über Diskriminierung aufgrund einer Behinderung umgeht und wie angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
Die Europäische Ombudsstelle und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte haben gemeinsam eine Umfrage unter den EU-Agenturen durchgeführt, deren Schwerpunkt auf den Rechten von Menschen mit Behinderungen, einschließlich der EU-Bediensteten mit Behinderungen, lag.
Darüber hinaus stellte das Büro seine Arbeit im Zusammenhang mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen im Laufe des Jahres auf mehreren Veranstaltungen vor, beispielsweise bei der Überprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention in der EU. Darüber hinaus nahm die Bürgerbeauftragte an dem jährlichen Workshop zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen teil, der vom Petitionsausschuss des Parlaments (PETI) im Rahmen der Woche der Rechte von Menschen mit Behinderungen organisiert wurde.
„Laut Eurostat ist jede vierte erwachsene Person in der EU eine Person mit Behinderungen. Die EU hat beim Schutz und bei der Förderung ihrer Rechte bedeutende Fortschritte erzielt, doch es bleibt noch viel zu tun, um vollständige Gleichstellung und Teilhabe zu gewährleisten. Dies geht aus den Beschwerden hervor, die in meinem Büro nach wie vor eingehen, und ganz sicher auch aus den beim PETI-Ausschuss eingereichten Petitionen.
In Zeiten der Unsicherheit ist es besonders wichtig, dass alle Akteure in der EU fokussiert bleiben, die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterverfolgen und ihren Beitrag zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen leisten.“
6. Kommunikation
Die Gewährleistung der Sichtbarkeit ist ein wichtiges Element der Arbeit der Ombudsstelle, um Interessenträger, die EU-Verwaltung und die Zivilgesellschaft zu erreichen. Die Kommunikationstätigkeiten des Büros konzentrieren sich nicht nur auf Untersuchungen, sondern auch allgemein auf die Förderung von Transparenz, Ethik und Rechenschaftspflicht in der EU-Verwaltung.
Die Bürgerbeauftragte stellte der Presse im April den Jahresbericht für 2024 vor; dies bot ihr eine wichtige Gelegenheit, ihre Pläne für ihre Amtszeit vorzustellen und ihre erste Untersuchung aus eigener Initiative anzukündigen.
Die Bürgerbeauftragte nahm zudem an mehreren Veranstaltungen teil, die von EU- und internationalen Einrichtungen organisiert wurden, und hielt dort Reden. Dazu gehörten die Woche der Gleichstellung der Geschlechter und mehrere vom Europäischen Parlament ausgerichtete Podiumsdiskussionen und Ausschusssitzungen, der Tag des Aktionsdienstes Europäische Bürger (ECAS), der Kongress der Vereinigung europäischer Journalisten, ein Forum des Weltwirtschaftsforums zum Thema verantwortungsvolle Staatsführung sowie mehrere weitere Präsentationen für Interessenträger, Bürgerinnen und Bürger und junge Zielgruppen, unter anderem während des Europäischen Jugendevents im Mai.
Was die Presseberichterstattung über die Arbeit der Europäischen Ombudsstelle im Jahr 2025 betrifft, so wurde in rund 3 800 Artikeln auf Untersuchungen hingewiesen oder direkt darüber berichtet.
Die Bürgerbeauftragte und ihr Team setzten darüber hinaus ihre Öffentlichkeitsarbeit fort, indem sie Presseinterviews gaben, an wissenschaftlichen Konferenzen teilnahmen und mit Besuchergruppen sprachen.
Um die Arbeit und die Politik des Büros für die Bürgerinnen und Bürger zugänglicher zu machen, wurden die Strategie 2025-2029 der Bürgerbeauftragten sowie der Themenbereich Untersuchungen zu Vergabeverfahren und Finanzhilfen in Scrollytelling-Webstories vorgestellt. Diese Art der Darstellung der wichtigsten Themenbereiche wird auch im Jahr 2026 beibehalten.
Im Jahr 2025 wurden die Kommunikationsaktivitäten der Stelle weiter ausgebaut und um regelmäßige Videos für soziale Medien ergänzt, um die Arbeit der Stelle und die Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten zu erläutern sowie bestimmte Fachthemen hervorzuheben.
Dazu gehörten „Debriefing“-Videos, in denen die Bürgerbeauftragte einen Überblick über die neuesten Entwicklungen bei den Untersuchungen sowie über ihre Treffen und Vorträge gab, sowie Videos zur Erläuterung einzelner Fälle, in denen sie bestimmte wichtige Untersuchungsergebnisse näher erläuterte.
Darüber hinaus führte das Büro eine Social-Media-Kampagne unter dem Motto „Hinter den Kulissen“ durch, in der Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen des Büros – Sachbearbeitung, Rechtsberatung, digitale Kommunikation – ihre Rolle und ihre täglichen Aufgaben erläuterten. Ziel war es, die Europäische Ombudsstelle als zugängliche, freundliche und professionelle Einrichtung zu präsentieren und gleichzeitig die Grundwerte des Büros hervorzuheben. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Follower in den sozialen Medien auf allen Plattformen, auf denen das Büro aktiv ist, stetig an, was zum Teil auf die genannten Aktivitäten zurückzuführen ist. Insgesamt nahm die Zahl der Follower in den sozialen Medien um 13 338 zu und das Verhältnis zwischen Impressions und Engagement betrug 5,36 % auf den drei wichtigsten Plattformen des Büros (LinkedIn, Instagram, Bluesky). Auch die Zugriffe auf die Website über Social-Media-Inhalte zeigten gute Ergebnisse: 8 416 Besucherinnen und Besucher kamen direkt über Beiträge auf die Seite. Insgesamt bleibt die Website mit 1 786 995 Besuchen im Laufe des Jahres ein wichtiges Kommunikationsinstrument für das Büro.
6.1. 30-jähriges Jubiläum des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten
Im Jahr 2025 feierte die Europäische Ombudsstelle ihr 30-jähriges Bestehen..
Im Laufe des Jahres wurden die meisten Öffentlichkeitsaktivitäten des Büros rund um das 30-jährige Jubiläum und das dazugehörige Erscheinungsbild konzipiert und organisiert.
Eine Kampagne mit dem Titel „Did you know“ (Wussten Sie schon?) beleuchtete verschiedene Fakten über das Büro, darunter dessen Auftrag, Geschichte und Arbeitsweise.
Eine Social-Media-Kampagne, bestehend aus Videos mit Kolleginnen und Kollegen und einer Videoerklärung der Bürgerbeauftragten, wurde mit einer Scrollytelling-Geschichte kombiniert, die diese Elemente in einem Format präsentierte, das darauf ausgelegt war, das breitere Publikum der Interessengruppen des Büros anzusprechen.
Das Jubiläum wurde zudem im Rahmen einer gemeinsam mit der Stadt Straßburg organisierten Veranstaltung gefeiert, die zeitgleich mit der Einweihung einer vom Rathaus bereitgestellten Straßenbahn stattfand, auf der das Logo und die Werte der Europäischen Ombudsstelle zu sehen war. Die Straßenbahn verkehrte bis Ende 2025 in der Stadt.
„Seit drei Jahrzehnten setzt sich das Büro dafür ein, die Bindung zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Durch unser unerschütterliches Engagement für Fairness und das Gemeinwohl werden wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin schützen und dafür sorgen, dass die Stimme der Menschen in den kommenden Jahren gehört wird.“
Eine Ausstellung mit Tafeln zur Geschichte der Europäischen Ombudsstelle und ihren Tätigkeitsbereichen war das ganze Jahr über an verschiedenen Orten zu sehen. Dazu gehörten Straßburg, das Europäische Parlament während seiner Plenartagung, und die Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten – eine alle zwei Jahre vom Büro der Bürgerbeauftragten organisierte Veranstaltung.
6.2. Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis
Im Oktober hat die Bürgerbeauftragte offiziell die Nominierungsphase für die fünfte Ausgabe des Europäischen Ombudsstellen-Preises für gute Verwaltungspraxis eröffnet.
Mit dieser Auszeichnung werden Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung der EU gewürdigt, die sichtbare und direkte positive Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben. Neben einem Gesamtgewinner wird eine Reihe von Gewinner in der jeweiligen Kategorie ausgewählt.
Zu den Kategorien für die Einreichung von Beiträgen für diese Ausgabe gehören herausragende Leistungen in den Bereichen technologische Innovation und Einsatz von KI, Bürgerbeteiligung und zivilgesellschaftliches Engagement, Vielfalt und Inklusion sowie offene Verwaltung.
Ein Beratungsgremium wird eine Auswahlliste erstellen; die Europäische Bürgerbeauftragte wird die Preisträger auswählen und diese im Juni 2026 im Rahmen einer besonderen Preisverleihung bekannt geben. Außerdem wird es eine öffentliche Online-Abstimmung über das beliebteste Projekt geben.
„Der Preis für gute Verwaltung ist eine wunderbare Gelegenheit zu zeigen, wie die EU-Verwaltung das Leben der Menschen in ganz Europa nachhaltig verbessert.“ Indem wir Projekte hervorheben, die im Alltag der Bürgerinnen und Bürger wirklich etwas bewirken, belohnen wir Initiativen, die die Verbindung zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und den Organen und Einrichtungen der EU stärken können. Ich möchte alle, die ein inspirierendes Projekt kennen, das Anerkennung verdient, dazu ermutigen, es für den Preis vorzuschlagen.“
Bürgerbeauftragte eröffnet den Wettbewerb zur „Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis 2026“
7. Europäisches Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten
Das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten (ENO) ist ein informelles Netzwerk, das von der Europäischen Bürgerbeauftragten koordiniert wird und dem über 95 Ombudsstellen und ähnliche Stellen aus ganz Europa sowie der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments angehören.
Ein wichtiges Instrument des Verbindungsnetzes ist das Verfahren für Anfragen. Im Rahmen dieses Verfahrens können die Mitglieder des Verbindungsnetzes Fragen zum EU-Recht stellen, die sich im Laufe ihrer Untersuchungen ergeben, wobei die Europäische Ombudsstelle Antworten von den Sachverständigen der Organe und Einrichtungen der EU einholt. Die Fragen im Jahr 2025 betrafen die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Bezug auf Kindergeld, Freizügigkeitsrechte für Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus Nicht-EU-Ländern und den Zugang kroatischer Studierender, die in einem anderen EU-Land studieren, zur Krankenversicherung.
Im Jahr 2025 besuchte die Bürgerbeauftragte auch einige der Büros der nationalen Bürgerbeauftragten. Sie traf sich in Warschau mit dem polnischen Menschenrechtsbeauftragten sowie dem Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments, in Madrid mit der spanischen Ombudsstelle und in Valletta mit der parlamentarischen Ombudsstelle von Malta. Bei diesen Besuchen erörterte die Bürgerbeauftragte Fragen von gemeinsamem Interesse mit den nationalen Bürgerbeauftragten und bemühte sich um eine bessere Zusammenarbeit zur Lösung der Probleme der Bürger.
7.1. Konferenz des Europäisches Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten
Die Jahreskonferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten fand im November 2025 in Brüssel statt. Die Konferenz bot Ombudsleuten aus ganz Europa ein Forum, um die Zusammenarbeit zu verbessern, Ideen auszutauschen und zukünftige Themen zu erörtern, die ihre Aufmerksamkeit erfordern werden.
Das Konferenzformat war so konzipiert, dass es zu individuellen Beiträgen und Diskussionen anregte. Neben den Eröffnungs- und Abschlusssitzungen umfasste die Konferenz acht Workshops zu verschiedenen Themen, die über zwei Tage hinweg stattfanden. Dadurch konnten sich die Ombudsleute auf die Themen konzentrieren, die für ihr Land oder ihre Region von besonderem Interesse sind.
Die acht Workshops behandelten folgende Themen:
- Praktische Hindernisse für die Mobilität innerhalb der EU
- Herausforderungen und Chancen bei der Überwachung der Einhaltung des EU-Rechts
- Wahrung der Unabhängigkeit der Bürgerbeauftragten in schwierigen Zeiten
- Austausch von Erfahrungen von Bürgerbeauftragten bei der Bearbeitung von Beschwerden im Umweltbereich
- Überwachung der halbprivaten und halböffentlichen Verwaltung durch die Bürgerbeauftragten
- Verhinderung einer Fragmentierung des Schutzes der Bürgerrechte
- Die sich wandelnde Rolle der Bürgerbeauftragten bei Migrations- und Asylbeschwerden
- Vereinfachung der Rechtsvorschriften – was könnte das für den Rechtsschutz bedeuten?
An einigen der Workshops nahmen auch Vertreter von EU-Einrichtungen wie der Europäischen Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte teil, die ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse einbrachten.
Im Anschluss an die Konferenz war für Anfang 2026 eine Sitzung der Verbindungsbeamten in Málaga, Spanien, geplant, um die in den Workshops erzielten Ergebnisse weiterzuverfolgen und über mögliche zukünftige Projekte zu beraten.
8. Künstliche Intelligenz
Da digitale Instrumente die Art und Weise verändern, wie öffentliche Einrichtungen den Bürgern dienen, hat die Ombudsstelle die Gelegenheit genutzt, künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen, um einen reaktionsschnellen und effektiven Service zu bieten. Im Laufe des Jahres 2025 unternahm das Büro Schritte zur Einführung künstlicher Intelligenz, wobei sie sich von den Grundsätzen der guten Verwaltungspraxis, der Rechenschaftspflicht und der Transparenz leiten ließ.
Um sicherzustellen, dass die Integration von KI diesen Grundsätzen entspricht, hat das Büro eine abteilungsübergreifende KI-Arbeitsgruppe eingerichtet, die die strategische Entscheidungsfindung begleitet und den Wissensaustausch mit internen und externen Interessengruppen fördert. Es wurde eine eigene KI-Beauftragte eingestellt, die für die fachliche Aufsicht zuständig ist und alle KI-bezogenen Maßnahmen koordiniert, um sicherzustellen, dass der technologische Fortschritt fest in der Aufgabe der Europäischen Ombudsstelle verankert bleibt, den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen. Die Behörde beteiligte sich zudem am Netzwerk der KI-Beauftragten, das vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) organisiert wird und als Forum für den freiwilligen Austausch bewährter Verfahren zwischen den Organen und Einrichtungen der EU dient.
Die Ombudsstelle hat ein Pilotprojekt gestartet, um den Einsatz von GPT@EC zu testen, einem universellen generativen KI-System, das auf großen Sprachmodellen basiert und von der Europäischen Kommission für den Einsatz in allen Organen und Einrichtungen der EU entwickelt wurde. Im Rahmen des Pilotprojekts wird untersucht, wie KI bei Nebenaufgaben in den Bereichen Fallbearbeitung, Verwaltungstätigkeit und Kommunikation helfen und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Integrität wahren kann, die für das Mandat der Ombudsstelle von zentraler Bedeutung sind. Im Rahmen des Pilotprojekts wird das Potenzial von KI zur Unterstützung verschiedener spezifischer Aufgaben untersucht: Verbesserung der Verständlichkeit und des Stils von Entwürfen, darunter Schreiben, Empfehlungen und Entscheidungen; Recherche zu EU-Recht und nationalem Recht; Zusammenfassung und Analyse umfangreicher Dokumente, die Beschwerden beigefügt sind oder im Rahmen von Untersuchungen eingeholt wurden; Überarbeitung von Entwürfen in Verwaltungsbereichen wie Personalwesen und Finanzen; Unterstützung bei der Programmierung von IT-Projekten; sowie Unterstützung bei Kommunikationsaufgaben wie der Überprüfung der Grammatik und der Erstellung von Dokumentenzusammenfassungen
Das Projekt wurde gestartet, nachdem umfassende Governance-Maßnahmen eingeführt worden waren, darunter Risikomanagement-Rahmenwerke, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Nutzungsrichtlinien sowie Leitlinien für Datenschutz, Sicherheit, die Einhaltung des Urheberrechts und die menschliche Aufsicht. Eine Dienstleistungsvereinbarung mit der Europäischen Kommission gewährleistet, dass die Entwürfe, Arbeitsunterlagen, fallbezogenen Informationen und personenbezogenen Daten der Europäischen Ombudsstelle geschützt bleiben und Mitarbeitenden der Kommission oder Dritten ohne entsprechende Genehmigung nicht zugänglich sind. Die von der Ombudsstelle verarbeiteten Daten werden nicht für das Training oder die Optimierung von KI-Modellen verwendet.
Das Pilotprojekt beruht auf dem Grundsatz der menschlichen Aufsicht. Mitarbeiter, die KI einsetzen, tragen weiterhin die volle Verantwortung für alle Ergebnisse, und KI wird nicht dazu verwendet, Entscheidungen zu treffen, Empfehlungen auszusprechen, die Zulässigkeit zu prüfen, Ergebnisse festzulegen oder Beschwerden zu priorisieren.
Alle von KI generierten Inhalte werden vor ihrer Verwendung von unseren Mitarbeitern sorgfältig auf ihre Richtigkeit überprüft, um sicherzustellen, dass die Technologie der Effizienzsteigerung dient, während menschliches Urteilsvermögen und menschliche Entscheidungsfindung weiterhin im Mittelpunkt der Bearbeitung von Beschwerden und Untersuchungen stehen.
Im Einklang mit dem Engagement der Ombudsstelle für Transparenz und Rechenschaftspflicht beim Einsatz von KI wurde auf ihrer Website ein Hinweis zur KI veröffentlicht, der den Bürgerinnen und Bürgern klare Informationen darüber liefert, wie KI-Systeme eingesetzt werden, welche Schutzmaßnahmen bestehen und welche Rechte Beschwerdeführende im Umgang mit der Behörde haben.
9. Ressourcen
9.1. Mittelausstattung
Der Haushaltsplan der Europäischen Ombudsstelle ist ein unabhängiger Einzelplan des Haushaltsplans der Europäischen Union. Er ist in drei Titel untergliedert. Titel 1 umfasst Gehälter, Zulagen und sonstige Personalausgaben, Titel 2 Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben, und in Titel 3 werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben der Einrichtung ausgewiesen. Im Jahr 2025 beliefen sich die veranschlagten Mittel auf 15 558 918 EUR.
Um die wirksame Verwaltung der Mittel sicherzustellen, prüft der interne Rechnungsprüfer der Europäischen Ombudsstelle regelmäßig die amtsinternen Kontrollsysteme und die abgewickelten Finanzvorgänge. Ebenso wie die anderen Organe und Einrichtungen der EU wird auch die Europäische Ombudsstelle vom Europäischen Rechnungshof geprüft, der im Rahmen seiner externen Rechnungsprüfung keine spezifischen Probleme festgestellt hat.
9.2. Mittelverwendung
Die Ombudsstelle nimmt jedes Jahr einen Jährlichen Managementplan mit konkreten Maßnahmen an, die sie zu ergreifen beabsichtigt, um die Ziele und Prioritäten der fünfjährigen Strategie der Bürgerbeauftragten umzusetzen. Da 2025 ein Jahr des Übergangs zwischen der scheidenden und der neu gewählten Bürgerbeauftragten war, wurde der jährliche Managementplan vor der Wahl von der ehemaligen Bürgerbeauftragten angenommen und beruhte auf ihrer Strategie „Die nächsten Schritte bis 2024“. Im Oktober 2025 verabschiedete die neue Bürgerbeauftragte ihre Strategie „Vertrauen aufbauen, den Wandel vorantreiben“, die die Grundlage für künftige jährliche Managementpläne bilden wird.
Die Ombudsstelle verfügt über hoch qualifiziertes mehrsprachiges Personal. Damit ist gewährleistet, dass Beschwerden in den 24 Amtssprachen der EU bearbeitet werden können und das Bewusstsein für die Tätigkeit des Büros in der gesamten EU geschärft werden kann. Die vom Büro verfolgte Politik der hybriden Arbeitsweise, die ergebnisorientiert ist und auf Vertrauen basiert, unterstützt das Bestreben der Bürgerbeauftragten, ein modernes, digitales und flexibles Arbeitsumfeld zu fördern.
Im Jahr 2025 wies der Stellenplan der Europäischen Ombudsstelle 75 Stellen aus. Darüber hinaus waren für das Büro der Bürgerbeauftragten durchschnittlich acht Vertragsbedienstete tätig. Im Laufe des Jahres 2025 haben 18 Praktikanten auch Arbeitserfahrung im Büro der Bürgerbeauftragten sammeln können, wobei die Aufnahmephase 2024/2025 im August endete und die Aufnahmephase 2025/2026 im September beginnt.
Ausführliche Informationen über die Struktur des Büros und die Aufgaben der einzelnen Referate können von der Website der Europäischen Ombudsstelle abgerufen werden.
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Gesetzt in FrutigerNext.
| HTML | ISBN 978-92-9483-424-9 | ISSN 1680-3914 | doi: 10.2869/8917104 | QK-01-26-001-DE-Q |
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