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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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0705/2010/ANA
Digest - Datum Donnerstag | 17 März 2011
Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass zwischen der Veröffentlichung der Reserveliste einerseits und der Übermittlung von Informationen über die Verdienstgruppen und Namen auf der Reserveliste an den Beschwerdeführer, der ein Kandidat ist, dessen Name auf die Reserveliste gesetzt, aber nicht schließlich eingestellt wurde, andererseits unterschieden werden muss.