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0705/2010/ANA

Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass zwischen der Veröffentlichung der Reserveliste einerseits und der Übermittlung von Informationen über die Verdienstgruppen und Namen auf der Reserveliste an den Beschwerdeführer, der ein Kandidat ist, dessen Name auf die Reserveliste gesetzt, aber nicht schließlich eingestellt wurde, andererseits unterschieden werden muss.

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