Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
2515/2011/(VIK)CK
Digest - Datum Freitag | 27 September 2013
Der Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass die Angemessenheit der Dauer einer Untersuchung anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist. In diesem Zusammenhang verlangen die Grundsätze einer guten Verwaltung, dass die Untersuchungsbehörden sicherstellen, dass jeder Verfahrensschritt innerhalb einer angemessenen Frist nach dem vorherigen Schritt erfolgt.