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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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1576/2006/WP
Digest - Datum Freitag | 04 April 2008
Der Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass es in der Tat einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen könnte, wenn die Öffentlichkeit über die Entscheidung einer Behörde informiert würde, bevor die betroffene Person diese Informationen erhalten habe.