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3125/2005/BB

Missstände können auch vorliegen, wenn ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft gegen eine Rechtsnorm verstößt und in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft jede öffentliche Verwaltung das Recht richtig auslegen und befolgen muss. In diesem Zusammenhang hat der Bürgerbeauftragte stets betont, dass der Gerichtshof die höchste Instanz bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts ist.

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