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2990/2006/OV

Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass die Bewerber auf der Grundlage der in einer Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder einer Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlichten Informationen entscheiden können sollten, ob die Bewerbung in ihrem Interesse liegt. Um diese Entscheidung treffen zu können, sollte vor Beginn eines Einstellungsverfahrens das Profil des einzustellenden Personals festgelegt und klar definiert werden.

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