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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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2990/2006/OV
Digest - Datum Dienstag | 08 April 2008
Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass die Bewerber auf der Grundlage der in einer Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder einer Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlichten Informationen entscheiden können sollten, ob die Bewerbung in ihrem Interesse liegt. Um diese Entscheidung treffen zu können, sollte vor Beginn eines Einstellungsverfahrens das Profil des einzustellenden Personals festgelegt und klar definiert werden.