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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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3502/2004/GG
Digest - Datum Dienstag | 08 April 2008
Der Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die Einholung der Meinung derjenigen Parteien, deren Verhalten in einer Wettbewerbsbeschwerde kritisiert wird, Teil des von der Kommission in solchen Fällen angewandten Standardverfahrens ist. Eine solche Konsultation ist nämlich erforderlich, um das Recht dieser Parteien auf rechtliches Gehör zu wahren, falls die Kommission zu dem Schluss gelangen sollte, dass tatsächlich ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Union stattgefunden hat.