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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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2924/2007/TS
Digest - Datum Montag | 15 März 2010
Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass es keinen Zweck habe, Bewerber zu befragen, die die Mindestkriterien für die Eignung nicht erfüllten, da solche Bewerber in Zukunft nicht mehr eingestellt werden könnten. Die Anrufung solcher Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verursacht unnötige Kosten für eine Institution (die die Kosten der zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerber tragen muss). Das ist auch unfair gegenüber den Betroffenen. Die Organe sollten daher nur diejenigen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, die die Mindestkriterien für die Förderfähigkeit erfüllen.