# 0923/2009/(BB)(TN)(BB)FOR
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2010-07-19T00:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/digest/de/11392)
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Der Aufwand für die Übermittlung einer Empfangsbestätigung und eines Schreibens, in dem ein Bewerber über seinen Ausschluss von einem Auswahlverfahren informiert wird, ist gering, zumal solche Schreiben für die Kontaktaufnahme mit allen relevanten Bewerbern standardisiert werden können. Auf der anderen Seite räumt der Bürgerbeauftragte ein, dass das Fehlen von Informationen zu erheblichen Ängsten für die Bewerber führen würde, die sich erstens Sorgen darüber machen könnten, ob ihre Bewerbungen eingegangen sind, und zweitens befürchten könnten, ob sie im Auswahlverfahren erfolgreich waren oder nicht (auch lange nachdem das Auswahlverfahren tatsächlich beendet war).