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Beschluss in der Sache 1311/2016/TM über die Behandlung eines Sicherheitsberichts durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit
Entscheidung
Fall 1311/2016/TM - Geöffnet am Dienstag | 15 November 2016 - Empfehlung vom Mittwoch | 14 Februar 2018 - Entscheidung vom Dienstag | 12 Juni 2018 - Betroffene Institution Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit ( Empfehlung, die das Organ akzeptiert hat ) - Land Bulgarien
In dem Fall ging es darum, wie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit einem „Sicherheitsbericht“ umgegangen ist, der von einem Luftfahrzeugwartungsmechaniker vorgelegt wurde, der an einer Wartungsbasis an einem Flughafen in der EU arbeitet. Der Beschwerdeführer war unzufrieden darüber, dass die EASA ihn nicht über die Folgemaßnahmen zu seinem Bericht informiert hatte.
Der Bericht des Beschwerdeführers wurde gemäß den Vorschriften für die vertrauliche Sicherheitsberichterstattung (CSR) der EASA bearbeitet. Nach den damals geltenden Vorschriften wurden die Personen, die Berichte vorlegten, darüber informiert, dass sie nicht über die Folgemaßnahmen zu ihrem Bericht informiert würden.
Der Bürgerbeauftragte erkundigte sich nach dem Problem und stellte fest, dass die Praxis der EASA, keine Folgeinformationen zu den erhaltenen Berichten bereitzustellen, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte. Die Bürgerbeauftragte empfahl der EASA, das CSR-Verfahren zu ändern, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Sicherheitsbedenken melden, Rückmeldungen erhalten, soweit dies möglich ist, ohne die Integrität der Maßnahmen der EASA zu beeinträchtigen.
Die EASA akzeptierte die Empfehlung der Bürgerbeauftragten und änderte ihre Praxis in Bezug auf Rückmeldungen an diejenigen, die Sicherheitsbedenken meldeten. Die Bürgerbeauftragte begrüßt die sofortigen Schritte der EASA und schließt die Untersuchung ab.
Hintergrund der Beschwerde
1. Der Beschwerdeführer arbeitete in einer Flugzeugwartungsbasis auf einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat und berichtete der EASA über Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Wartung von Flugzeugen.
2. Die EASA teilte dem Beschwerdeführer mit, dass die von ihm übermittelten Informationen im Rahmen des Verfahrens der EASA „Vertrauliche Sicherheitsberichterstattung“ (Confidential Safety Reporting, CSR) behandelt würden, und teilte ihm mit, dass sie im Einklang mit den geltenden Vorschriften keine Folgeinformationen zur Verfügung stellen werde.
Empfehlung des Bürgerbeauftragten
3. Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass nach den Grundsätzen einer guten Verwaltung unabhängig davon, welche Entscheidung ein Organ oder eine Einrichtung der EU treffen kann, die Person, die die Angelegenheit angesprochen hat, über das Ergebnis informiert werden muss.
4. Vor diesem Hintergrund hat der Bürgerbeauftragte folgende Empfehlung abgegeben [1]:
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit sollte ihr Verfahren für die vertrauliche Sicherheitsberichterstattung ändern, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Sicherheitsbedenken melden, Rückmeldungen erhalten, soweit dies möglich ist, ohne die Integrität der Maßnahmen der EASA zu beeinträchtigen.
5. Als Antwort auf die Empfehlung der Bürgerbeauftragten teilte die EASA ihr mit, dass sie ihre Politik geändert habe. In ihrer Empfangsbestätigung an eine Person, die Sicherheitsbedenken meldet, informiert , die EASA diese Person nun darüber, ob sie zur Untersuchung befugt ist, und wenn ja, dass die Person innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Untersuchung über das Ergebnis der Untersuchung informiert wird, sofern dies die Integrität der Handlungen der EASA nicht beeinträchtigt.
6. Darüber hinaus erklärte die EASA, dass auf ihrer speziellen CSR-Berichterstattungswebsite [2] klarere Informationen über das Verfahren und mögliche Ergebnisse bereitgestellt werden.
7. Die EASA erklärte, dass das CSR-Verfahren derzeit überarbeitet werde und dass sich die neuen Vorschriften auf die bereits eingeführte verbesserte Praxis beziehen würden.
Bewertung des Bürgerbeauftragten nach der Empfehlung
8. Die Bürgerbeauftragte begrüßt, dass die EASA ihre Empfehlung akzeptiert hat, und nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sie Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung ergriffen hat.
Schlussfolgerung
Auf der Grundlage der Untersuchung schließt der Bürgerbeauftragte diesen Fall mit folgender Schlussfolgerung ab:
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat die Empfehlung des Bürgerbeauftragten angenommen und umgesetzt.
Der Beschwerdeführer und die Europäische Agentur für Flugsicherheit werden über diese Entscheidung unterrichtet.
Emily O'Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Straßburg, 12.6.2018
[1] Der vollständige Wortlaut der Empfehlung und die Argumente, die zu ihr geführt haben, sind abrufbar unter: https://www.ombudsman.europa.eu/et/cases/recommendation.faces/en/89733/html.bookmark
[2] https://www.easa.europa.eu/confidential-safety-reporting