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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über den Abschluss der Untersuchung der Beschwerde 1109/2013/DR gegen die Entscheidung der Kommission, den Beschwerdeführer von einem Expertennetz auszuschließen

Der Fall betraf die Bearbeitung einer Beschwerde durch die Kommission über den Ausschluss des Beschwerdeführers aus einem Expertennetz aufgrund seines angeblich unangemessenen Verhaltens. Der Bürgerbeauftragte erkundigte sich nach dem Problem und stellte fest, dass die Kommission insgesamt unzureichend auf die gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe reagierte. Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission es versäumt habe, eine gründliche, objektive und neutrale Bewertung des Sachverhalts vorzunehmen. Der Bürgerbeauftragte unterbreitete daraufhin einen Lösungsvorschlag, den die Kommission ablehnte. Der Bürgerbeauftragte hat daher beschlossen, den Fall mit der Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit der Kommission abzuschließen.