# Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über den Abschluss seiner Untersuchung der Beschwerde 828/2010/JF gegen die Europäische Kommission
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2013-10-01T00:01+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/51849)
---
> Der Beschwerdeführer, eine NRO mit Sitz in Frankreich, führte unter der allgemeinen Aufsicht der (damals) Delegation der Kommission in Luanda ein von der EU finanziertes Projekt in Angola durch. Als der Beschwerdeführer feststellte, dass die geplanten Projektergebnisse nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen erreicht werden konnten, forderte er die Delegation auf, einer Verlängerung gemäß dem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag zuzustimmen. Die Delegation war jedoch nicht in der Lage, über diesen Antrag vor dem vertraglichen Ende des Projekts zu entscheiden, da der Beschwerdeführer angeblich nicht rechtzeitig einen Antrag gestellt hatte, der mit den Anforderungen des Vertrags vereinbar war. Der Beschwerdeführer widersprach und beschwerte sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten.
> 
> Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten ergab, dass der Beschwerdeführer seinen Antrag korrekt eingereicht hatte und dass die Delegation ihn in einer Weise bearbeitete, die als fahrlässig hätte angesehen werden können. Infolgedessen hätte die Delegation möglicherweise einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit begehen können, der zu einer Entschädigung der EU für die außervertragliche Haftung geführt hätte. Der Bürgerbeauftragte schlug der Kommission daher eine einvernehmliche Lösung vor, die er in Erwägung zieht, den Beschwerdeführer zu entschädigen. Die Kommission akzeptierte, dem Beschwerdeführer den Betrag von fast 48 000 EUR zu erstatten, was der Bürgerbeauftragte begrüßte. Sie weigerte sich jedoch, die Kosten zu tragen, die dem Beschwerdeführer und seinem lokalen Partner nach Vertragsende des Projekts entstanden waren. Der Bürgerbeauftragte unterbreitete daraufhin einen ergänzenden Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung in dieser Hinsicht.
> 
> Die Kommission akzeptierte schließlich die Erstattung der nach Abschluss des Projekts entstandenen Kosten, jedoch nur in Bezug auf den Partner des Beschwerdeführers. In Bezug auf den Beschwerdeführer legte die Kommission einen Gegenvorschlag vor, in dem sie darlegte, inwieweit sie bereit war, die entsprechenden Kosten zu erstatten. Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission auf, ihr Engagement für eine gute Verwaltung weiter unter Beweis zu stellen und gemäß ihrem Gegenvorschlag unverzüglich die Erstattung der übrigen Kosten des Beschwerdeführers vorzunehmen. Er machte eine weitere Bemerkung in diesem Sinne und schloss den Fall ab.
> 
Hintergrund der Beschwerde
--------------------------

**1.** Der Beschwerdeführer ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Frankreich.

**2.** Am 15. Dezember 2006 unterzeichnete der Beschwerdeführer die Finanzhilfevereinbarung ONG-PVD/2006/118-741 (im Folgenden „Vertrag") mit der Kommission über die Entwicklung des*Projekts „Projecto de Apoio ao Relançamento e ao Desenvolvimento Agrícola do Norte do Cubal"* in Angola (im Folgenden „Projekt"). Das übergeordnete Ziel des Projekts bestand darin, die Armut zu bekämpfen und die Ernährungssicherheit der Bauernfamilien in der betreffenden Region zu fördern[\[1\].](#_ftn1 ""){#_ftnref1}

**3.** Das Projekt sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Tag nach Vertragsunterzeichnung durchgeführt werden[\[2\].](#_ftn2 ""){#_ftnref2} Sie sollte daher am 16. Dezember 2006 beginnen und am 16. Dezember 2009 enden. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich auf 842 279,78 EUR. Die Kommission sollte insgesamt 74,81 % des oben genannten Betrags, d. h. 630 079,78 EUR[\[3\],](#_ftn3 ""){#_ftnref3} finanzieren. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags waren zu diesem Zeitpunkt an die Delegation der Kommission in Angola (im Folgenden „Delegation")[zu richten \[4\].](#_ftn4 ""){#_ftnref4}

**4.** Artikel 9 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für Finanzhilfevereinbarungen, die von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen von Außenhilfeprogrammen finanziert werden und in Anhang II des Vertrags aufgeführt sind und Bestandteil des Vertrags sind („Anhang II des Vertrags"), sah vor, dass etwaige Änderungen des Vertrags durch schriftliche Nachträge vorgenommen werden mussten. Sollte der Beschwerdeführer solche Änderungen beantragen, müsste er sich einen Monat vor dem Fälligkeitstermin für die Einführung solcher Änderungen an die Kommission wenden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die von der Kommission akzeptiert werden[\[5\].](#_ftn5 ""){#_ftnref5} In diesem Zusammenhang sah Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs II des Vertrags vor, dass der Beschwerdeführer, falls Umstände eintreten sollten, die die Durchführung des Projekts verzögern könnten, die Kommission spätestens einen Monat vor Abschluss des Projekts auffordern konnte, ihm eine ordnungsgemäß begründete Verlängerung zu gewähren[\[6\].](#_ftn6 ""){#_ftnref6}

**5.** Am 18. April 2007 unterzeichneten der Beschwerdeführer und der Delegationsleiter ein erstes Addendum zum Vertrag, in dem bestimmte Aspekte des Projektbudgets geändert wurden (im Folgenden „erstes Addendum"). Die Gesamtfinanzierung der Kommission blieb unverändert.

**6.** Mit E-Mail vom 9. September 2009 wandte sich der Beschwerdeführer an den für Vertragsangelegenheiten zuständigen Delegationsbeamten (im Folgenden „Beamter F"). Der Beschwerdeführer beantragte, die Durchführungsfrist des Projekts bis zum 30. Oktober 2010 zu verlängern. Der Beschwerdeführer führte eine Reihe von Gründen an, um seinen Antrag zu begründen, und legte auch einen aktualisierten Haushaltsplan vor.

**7.** Am selben Tag antwortete Beamter F per E-Mail, dass Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Projekt nun von einem anderen Beamten in der Delegation (im Folgenden „Beamter K") bearbeitet würden. Der Beschwerdeführer sandte daher eine E-Mail mit dem Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit an Official K, der antwortete und den Beschwerdeführer aufforderte, einen offiziellen Antrag auf ein Addendum (im Folgenden „zweiter Addendum") zu stellen[\[7\].](#_ftn7 ""){#_ftnref7}

**8.** Am 10. September 2009 übermittelte der Beschwerdeführer dem Delegationsleiter per Post einen offiziellen Antrag auf das zweite Addendum.

**9.** Am 16. September 2009 erhielt die Delegation den offiziellen Antrag des Beschwerdeführers auf das zweite Addendum.

**10.** Am 5. Oktober 2009 teilte Official F dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass die Delegation ihren Antrag prüft und dass sie vor einer Entscheidung über den Antrag Informationen über die Durchführung des Projekts, die bereits erzielten Ergebnisse und die eingesetzten Mittel benötigt. Der Beamte F forderte den Beschwerdeführer daher auf, der Delegation einen Bericht über den Zeitraum zwischen seinem letzten Bericht und dem 30. September 2009 vorzulegen. Beamter F äußerte ferner die Auffassung, dass der Beschwerdeführer und die Delegation zusammenkommen sollten.

**11.** Am 22. Oktober 2009 übermittelte der Beschwerdeführer Official F eine E-Mail mit seinem Zwischenbericht (im Folgenden „Zwischenbericht") über die Tätigkeiten des Projekts im Zeitraum Januar bis September 2009.

**12.** Am 27. Oktober 2009 traf sich der Beschwerdeführer mit den für den Vertrag zuständigen Beamten in den Räumlichkeiten der Delegation (im Folgenden „Sitzung vom 27. Oktober 2009").

**13.** Am selben Tag übermittelte Official F dem Beschwerdeführer eine E-Mail mit Informationen, die der Beschwerdeführer, wie in der Sitzung an diesem Tag erörtert, bei der erneuten Einreichung seines Antrags auf Verlängerung des Durchführungszeitraums des Projekts berücksichtigen sollte[\[8\].](#_ftn8 ""){#_ftnref8}

**14.** Am 2. November 2009 übermittelte der Beschwerdeführer Official F eine E-Mail, in der er den neuen Antrag auf ein zweites Addendum übermittelte. Er stellte fest, dass in der Sitzung vom 27. Oktober 2009 beschlossen worden sei, den Durchführungszeitraum des Projekts um zehn Monate zu verlängern und einige Haushaltsanpassungen vorzunehmen[\[9\].](#_ftn9 ""){#_ftnref9}

**15.** Am 4. November 2009 antwortete Official F per E-Mail und teilte dem Beschwerdeführer mit, dass er die Originaldokumente auch per Kurier zusenden solle. Sie verwies den Beschwerdeführer ferner auf das Modell, das er für die Aufnahme des Haushalts in das zweite Addendum verwenden sollte[\[10\].](#_ftn10 ""){#_ftnref10}

**16.** Der Beschwerdeführer bat daraufhin in einer E-Mail vom selben Tag um einige Klarstellungen zum vorgeschlagenen Musterhaushalt. Beamter F übermittelte noch am selben Tag eine Antwort per E-Mail[\[11\].](#_ftn11 ""){#_ftnref11}

**17.** Der Beschwerdeführer übermittelte der Delegation seinen offiziellen Antrag vom 2. November 2009 auf Verlängerung des Durchführungszeitraums des Projekts. Der offizielle Antrag enthielt auch den Haushaltsplan und wurde der Delegation per Post übermittelt[\[12\].](#_ftn12 ""){#_ftnref12}

**18.** Am 10. November 2009 übermittelte Beamter F dem Beschwerdeführer eine E-Mail[\[13\],](#_ftn13 ""){#_ftnref13} in der er dessen technische Erläuterungen anerkennte und ihn aufforderte, weitere Antworten auf eine Reihe von Fragen zum Haushalt für das zweite Addendum zu übermitteln.

**19.** Am 13. November 2009 erhielt die Delegation den offiziellen Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung des Durchführungszeitraums für das Projekt, der per Post übermittelt wurde.

**20.** Am 15. November 2009 übermittelte der Beschwerdeführer eine E-Mail[\[14\]](#_ftn14 ""){#_ftnref14} mit seinen Antworten auf die in der E-Mail vom 10. November 2009 gestellten Fragen von Official F.

**21.** Am 16. November 2009 teilte Official F Official K per E-Mail mit, dass sie eine Dienstreise antrete und dass die Beschwerdeführerin der Delegation soeben ihre neuesten Informationen zum zweiten Addendum übermittelt habe.

**22.** Am 30. November 2009 richtete ein Beamter des Vertrags- und Finanzsektors der Delegation (im Folgenden „SCF-Beamter") eine E-Mail an die Beamten F und K. Der SCF-Beamte wies unter anderem darauf hin, dass i) der Beschwerdeführer bei der Durchführung des Projekts auf Probleme gestoßen sei; ii) die Erläuterungen zur Begründung des Antrags auf Verlängerung des Durchführungszeitraums für das Projekt (zweiter Nachtrag) nicht ausreichten und iii) in der Regel bis zu diesem Zeitpunkt, d. h. weniger als einen Monat vor Ende des Projekts, alle Mittel bereits ausgegeben worden wären, so dass es keine Rechtfertigung für eine neue Verteilung des Budgets geben könnte. Ohne eine hinreichend begründete Begründung für die Verlängerung des Durchführungszeitraums für das Projekt erklärte der SCF-Beamte, dass dem Beschwerdeführer keine positive Antwort auf seinen Antrag auf das zweite Addendum gegeben werden könne[\[15\].](#_ftn15 ""){#_ftnref15}

**23.** Am 1. Dezember 2009 antwortete Beamter K dem SCF-Beamten und schlug vor, dass sie zusammentreten sollten, um eine endgültige Entscheidung über das zweite Addendum zu treffen. In diesem Zusammenhang stellte Beamter K fest, dass der Vertrag am 16. Dezember 2009 auslaufen solle und der Beschwerdeführer eine Antwort der Delegation erwarte. Der Beamte K vertrat ferner die Auffassung, dass es angesichts der betreffenden Tätigkeiten und der in den beiden Jahren des Projekts aufgetretenen Probleme wünschenswert sei, den Vertrag zu verlängern, sofern die Finanzierung dies zulasse[\[16\].](#_ftn16 ""){#_ftnref16}

**24.** Am 4. Dezember 2009 teilte Beamter K dem Beschwerdeführer per E-Mail mit, dass die unterschiedliche Darstellung einiger Haushaltsdaten die Genehmigung des zweiten Addendums erschwere. Der Beamte K fragte den Beschwerdeführer, warum die in seinem Vorschlag für das zweite Addendum vorgesehenen förderfähigen Gesamtkosten nicht den ursprünglichen Gesamtkosten des Vertrags in Höhe von 842 279,78 EUR entsprachen, die auch im ersten Addendum angeführt worden waren[\[17\].](#_ftn17 ""){#_ftnref17}

**25.** Am selben Tag bestätigte der Beschwerdeführer in seiner Antwort per E-Mail, dass der im Vorschlag für das zweite Addendum vorgesehene Betrag tatsächlich niedriger war als der ursprünglich angegebene Betrag. Die Gesamtkosten des Projekts wurden gesenkt, so dass der in der ursprünglichen Finanzierung zugewiesene Gesamtbetrag nicht in Anspruch genommen werden musste.

**26.** Am 7. Dezember 2009 antwortete ein anderer Beamter der Delegation (im Folgenden „Beamter D") dem Beschwerdeführer per E-Mail und erklärte, dass Beamter K in der Delegation abwesend sei und dass Beamter D nun Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem zweiten Addendum bis zur Rückkehr von Beamter K befasse. Beamter D erklärte, dass der Haushalt immer gleich bleiben muss, da das System der Delegation keine Änderungen akzeptiert. Er forderte den Beschwerdeführer daher auf, einen neuen Haushalt für das zweite Addendum zu übermitteln, der dem des ersten Addendums entsprechen sollte, auch wenn der ursprüngliche Betrag nicht vollständig ausgegeben würde[\[18\].](#_ftn18 ""){#_ftnref18}

**27.** Am 9. Dezember 2009 übermittelte der Beschwerdeführer dem Beamten D per E-Mail[\[19\]](#_ftn19 ""){#_ftnref19} eine neue Fassung des Haushaltsplans, nachdem er einige Haushaltslinien aufgestockt hatte, um den ursprünglichen Betrag aufzustocken.

**28.** Der Beamte D antwortete, dass das Budget leider nicht korrekt sei. Er forderte den Beschwerdeführer auf, ein Budget vorzulegen, das alle relevanten Daten und nicht nur Zwischensummen und den Gesamtbetrag enthielt. Der Beamte D verwies den Beschwerdeführer auf das im ersten Addendum vorgesehene Budget, das er seiner E-Mail beifügte[\[20\].](#_ftn20 ""){#_ftnref20}

**29.** Der Beschwerdeführer antwortete und erläuterte, wie Beamter D einige der in seinem Haushalt enthaltenen weiteren Informationen finden konnte[\[21\].](#_ftn21 ""){#_ftnref21}

**30.** Der Beamte D verwies den Beschwerdeführer anschließend auf den Link zur Website von Europeaid, der das Muster des entsprechenden Haushalts enthält. Er erläutert, dass das vom Beschwerdeführer verwendete Modell für die Finanzberichterstattung bestimmt sei[\[22\].](#_ftn22 ""){#_ftnref22}

**31.** Der Beschwerdeführer antwortete, dass er keinen Unterschied zwischen dem Muster, auf das sich der Beamte D bezogen habe, und dem von ihm vorgelegten Haushaltsplan erkennen könne. Sie wies darauf hin, dass in ihrem Haushalt Einheiten, Mengen, Stückkosten und Gesamtkosten vorgesehen seien. Der Beschwerdeführer bat Beamter D um eine ausführlichere Erläuterung dessen, was die Delegation genau erhalten wollte[\[23\].](#_ftn23 ""){#_ftnref23}

**32.** Beamter D antwortete und riet dem Beschwerdeführer, ein geeignetes Modell zu verwenden. Er forderte den Beschwerdeführer auf, die beiden seiner E-Mail beigefügten Dokumente zu konsultieren, um den Unterschied zwischen dem für die Finanzberichterstattung verwendeten und dem für den Haushalt verwendeten Dokument zu ermitteln. Er erklärt, dass der Beschwerdeführer, obwohl die Daten korrekt seien, das richtige Format für den Haushalt verwenden müsse[\[24\].](#_ftn24 ""){#_ftnref24}

**33.** Der Beschwerdeführer sandte dann Official D eine E-Mail[\[25\]](#_ftn25 ""){#_ftnref25} mit einem neuen Budget in dem entsprechenden Format.

**34.** Beamter D antwortete, dass der Beschwerdeführer zwar das richtige Modell verwendet habe, die Delegation jedoch nicht in der Lage sei, zu erkennen, was bereits ausgegeben worden sei, oder die Unterschiede zwischen den Rubriken zu verstehen. Der Beamte D forderte den Beschwerdeführer daher auf, genaue Daten zu den Einheiten, den Stückkosten und den Gesamtkosten vorzulegen[\[26\].](#_ftn26 ""){#_ftnref26}

**35.** Der Beschwerdeführer antwortete und erklärte, dass er bereits alle Anweisungen von Official D befolgt habe. Sie forderte den Beamten D daher auf, genau zu klären, welche Informationen er vorlegen wollte[\[27\].](#_ftn27 ""){#_ftnref27}

**36.** Am 10. Dezember 2009 antwortete Beamter D per E-Mail und empfahl dem Beschwerdeführer, das im Anhang zu dieser E-Mail enthaltene Haushaltsbeispiel zu verwenden[\[28\].](#_ftn28 ""){#_ftnref28}

**37.** Am 11. Dezember 2009 übermittelte der Beschwerdeführer dem Beamten D per E-Mail einen neuen Haushaltsplan gemäß den am Vortag eingegangenen Anweisungen[\[29\].](#_ftn29 ""){#_ftnref29}

**38.** Am 15. Dezember 2009 bedauerte Official K in einer E-Mail an den Beschwerdeführer, dass es im zweiten Addendum eine Reihe von Anomalien gegeben habe. Beamter K erklärte, dass es hilfreich sein könnte, ein positives Ergebnis zu erzielen, wenn der Beschwerdeführer erklären könnte, ob er sein Bankkonto geändert habe, und wenn ja, warum er dies getan habe[\[30\].](#_ftn30 ""){#_ftnref30}

**39.** Der Beschwerdeführer antwortete noch am selben Tag und gab an, dass seine Bank die Kontonummern aller seiner professionellen Kunden geändert habe. Der Beschwerdeführer betonte, dass er die Delegation bereits im Mai 2009 über seine neue Bankkontonummer informiert habe[\[31\].](#_ftn31 ""){#_ftnref31}

**40.** Am 16. Dezember 2009 endete das Projekt gemäß dem Vertrag.

**41.** Am 8. und 18. Januar 2010 richtete der Beschwerdeführer eine E-Mail an Official K, in der er um Auskunft über das zweite Addendum bat.

**42.** Am letztgenannten Tag antwortete Beamter K und teilte dem Beschwerdeführer mit, dass er in den kommenden Tagen eine offizielle Antwort erhalten werde. Der Beamte K betonte jedoch, dass es während des Durchführungszeitraums des Projekts nicht möglich gewesen sei, das zweite Addendum zu unterzeichnen, da die Delegation die erforderlichen Daten nicht erhalten habe, bis es zu spät sei. Es war daher unmöglich, das Projekt zu verlängern[\[32\].](#_ftn32 ""){#_ftnref32}

**43.** Der Beschwerdeführer antwortete am selben Tag per E-Mail und äußerte sich überrascht über den Standpunkt der Delegation[\[33\].](#_ftn33 ""){#_ftnref33}

**44.** Mit Schreiben vom 18. Januar 2010 antwortete der Delegationsleiter offiziell auf den Antrag des Beschwerdeführers vom 9. September 2009 auf Verlängerung des Durchführungszeitraums des Projekts. In dem Schreiben heißt es: i) der Beschwerdeführer die Verlängerung nur drei Monate vor Vertragsende beantragt hatte[\[34\];](#_ftn34 ""){#_ftnref34} ii) am 3. Oktober 2009 forderte die Delegation den Beschwerdeführer auf, ihm einen Zwischenbericht vorzulegen, den der Beschwerdeführer erst am 22. Oktober 2009 vorlegte; iii) in der Sitzung vom 27. Oktober 2009 forderte die Delegation den Beschwerdeführer auf, ihm eine berichtigte Fassung des Projektbudgets vorzulegen, da der vorgelegte Haushaltsplan nicht mit dem im Vertrag genannten Gesamtbetrag vereinbar war; iv) am 13. November 2009 erhielt die Delegation vom Beschwerdeführer eine neue Fassung des Haushaltsplans; Dieser neue Haushalt enthielt jedoch immer noch Ungenauigkeiten, und die Delegation musste zusätzliche Informationen anfordern, und v) am 11. Dezember 2009, d. h. nur drei Tage vor Ablauf der Frist für die Genehmigung der Verlängerung der Ausführungsfrist des Projekts[\[35\],](#_ftn35 ""){#_ftnref35} reichte der Beschwerdeführer die richtige Form des Antrags auf Verlängerung ein. Dem Beschwerdeführer wurde mitgeteilt, dass diese dreitägige Frist zu kurz sei, um eine Entscheidung über die Genehmigung der Verlängerung zu treffen[\[36\].](#_ftn36 ""){#_ftnref36} Der Delegationsleiter bedauerte daher, dass dem Antrag des Beschwerdeführers nicht stattgegeben werden konnte.

**45.** Am 19. Januar 2010 teilte ein anderer Beamter der Delegation dem Beschwerdeführer mit, dass Beamter F wieder für die Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Projekt zuständig sei[\[37\].](#_ftn37 ""){#_ftnref37}

**46.** Am 26. Januar 2010 richtete der Beschwerdeführer ein Schreiben an den Delegationsleiter, in dem er seine Überraschung über den Standpunkt der Delegation zum Ausdruck brachte. Sie betonte, dass sie den Antrag auf Ergänzung am 9. September 2009 gestellt habe, d. h. drei Monate vor Ende der Projektdurchführung und damit weit vor Ablauf der in Anhang II des Vertrags vorgesehenen Fristen. Er wies darauf hin, dass die Beratungen im Anschluss an den oben genannten Antrag langwierig und schwierig seien und drei verschiedene Beamte in der Delegation beteiligt gewesen seien. Der Beschwerdeführer betonte, dass, als Beamter K ihn am 4. Dezember 2009 um den unterschiedlichen Betrag im vorgeschlagenen Addendum bat, genau dieser Betrag bereits einige Wochen zuvor beschlossen worden sei[\[38\].](#_ftn38 ""){#_ftnref38} Später, als Beamter D den Beschwerdeführer aufforderte, den Haushalt wieder auf seinen ursprünglichen Betrag aufzustocken, tat der Beschwerdeführer, wenn auch überrascht, wie gefordert. Sie wies ferner darauf hin, dass die Delegation ihren Antrag auf ein zweites Addendum erst einen Monat nach Abschluss des Projekts beantwortet und nie Hinweise darauf gegeben habe, dass sie den Antrag ablehnen könnte. Der Beschwerdeführer vertrat daher die Auffassung, dass die Delegation Maßnahmen ergreifen und den Vertrag mindestens bis Ende Februar 2010 verlängern sollte, um die Kosten zu decken, die ihr während der weiteren Arbeit am Projekt entstanden waren.

**47.** Am 12. Februar 2010 antwortete der Delegationsleiter, dass die Delegation in Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer versucht habe, den dem Antrag auf Verlängerung beigefügten Haushaltsplan fertigzustellen[\[39\].](#_ftn39 ""){#_ftnref39} Wie dem Beschwerdeführer am 18. Januar 2010 erläutert, erhielt die Delegation erst am 11. Dezember 2009 die Fassung des Haushaltsplans, die mit den geltenden Anforderungen vereinbar war. Dies bedeutete, dass der Beschwerdeführer vor Ablauf der in Anhang II des Vertrags vorgesehenen Frist von einem Monat keinen vollständigen Antrag stellte. Ungeachtet dessen betonte der Delegationsleiter, dass die Delegation den Antrag des Beschwerdeführers weiter bearbeitet habe, obwohl nicht mehr gewährleistet werden könne, dass alle erforderlichen Anforderungen in so kurzer Zeit erfüllt werden könnten[\[40\].](#_ftn40 ""){#_ftnref40} Leider waren diese Bemühungen nicht erfolgreich, und der Vertrag endete am voraussichtlichen 16. Dezember 2009.

**48.** Am 31. März 2010 wandte sich der Beschwerdeführer an den Bürgerbeauftragten.

Gegenstand der Untersuchung
---------------------------

**49.** Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Delegation ihren Antrag auf Verlängerung des Vertrags nicht ordnungsgemäß bearbeitet und nicht rechtzeitig beantwortet habe.

**50.** Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Delegation es ihr ermöglichen sollte, die Ziele des Projekts bis Ende September 2010 zu verfolgen.

Die Untersuchung
----------------

**51.** Am 19. Mai 2010 leitete der Bürgerbeauftragte die Beschwerde an den Präsidenten der Kommission weiter.

**52.** Am 16. September 2010 erhielt der Bürgerbeauftragte die Stellungnahme der Kommission, die er dem Beschwerdeführer mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelte. Der Beschwerdeführer übermittelte seine Stellungnahme am 18. Oktober 2010.

**53.** Am 26. Mai 2011 legte der Bürgerbeauftragte der Kommission einen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung vor. Die Kommission antwortete am 17. Oktober 2011. Der Beschwerdeführer übermittelte seine Stellungnahme zu dieser Antwort am 28. Oktober, 28. November und 22. Dezember 2011 sowie am 31. Januar und 29. März 2012. Am 3. Oktober 2011 übermittelte sie weitere Stellungnahmen zu ihrem Fall.

**54.** Nach einer sorgfältigen Analyse der Antwort der Kommission war der Bürgerbeauftragte nicht davon überzeugt, dass die Kommission vollständig auf seinen Vorschlag reagiert hatte. Er schlug daher gemäß Artikel 3 Absatz 5 seiner Satzung eine komplementäre einvernehmliche Lösung für die Beschwerde vor.

**55.** Am 1. Februar 2013 erhielt der Bürgerbeauftragte die Stellungnahme der Kommission, die er dem Beschwerdeführer mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelte. Er erhielt die Stellungnahme des Beschwerdeführers am 3. und 30. April 2013.

Analyse und Schlussfolgerungen des Bürgerbeauftragten
-----------------------------------------------------

### A. Behauptung der unsachgemäßen Behandlung und der damit verbundenen Forderung

#### Dem Bürgerbeauftragten vorgelegte Argumente

**56.** Zur Begründung seiner Beschwerde machte der Beschwerdeführer geltend, dass i) die verschiedenen für die Angelegenheit zuständigen Delegationsbeamten widersprüchliche Angaben zur Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags und insbesondere des darin enthaltenen Haushaltsplans gemacht hätten; und ii) die Delegation beantwortete ihren Antrag auf Verlängerung erst am 18. Januar 2010, d. h. einen Monat nach Vertragsende, obwohl sie den Antrag im September 2009 gestellt hatte.

**57.** In ihrer Stellungnahme wies die Kommission die Beschwerde zurück. Erstens verwies sie auf Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs II des Vertrags und vertrat die Auffassung, dass der Vertrag gemäß dem ersten der oben genannten Artikel nur durch von beiden Parteien während der Laufzeit des Vertrags unterzeichnete Nachträge geändert werden könne[\[41\].](#_ftn41 ""){#_ftnref41} Nach diesem Artikel war es daher unmöglich, die Durchführung des Projekts nach Beendigung des Vertrags zu verlängern.

**58.** Die Kommission verwies sodann auf die Sitzung vom 27. Oktober 2009 und erklärte, dass die Delegation während dieser Sitzung eine Reihe von Vorbehalten in Bezug auf den vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen Projekthaushalt geltend gemacht habe. Ferner richtete sie per E-Mail vom 10. November 2009 spezifische Fragen an den Beschwerdeführer. Der Beschwerdeführer hat die oben genannten Bedenken der Delegation nicht berücksichtigt und nicht einmal auf ihre spezifischen Fragen geantwortet.

**59.** Die Kommission verwies ferner auf ihre E-Mails vom 5. Oktober und 10. November 2009 sowie auf ihr Schreiben vom 18. Januar 2010 und vertrat die Auffassung, dass sie den mehrfachen Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung und Informationen zum zweiten Addendum unverzüglich beantwortet habe. Ferner sei es nicht erforderlich gewesen, den Beschwerdeführer davon in Kenntnis zu setzen, dass das Addendum nicht unterzeichnet worden sei, da der Vertrag mangels einer förmlichen Änderung gemäß seinen Bestimmungen am 16. Dezember 2009 beendet worden sei.

**60.** Die Kommission vertrat ferner die Auffassung, dass die Delegation dem Beschwerdeführer in ihren E-Mails vom 4., 7. und 9. Dezember 2009, auf die sie in ihrer Stellungnahme Bezug nahm, den korrekten Musterhaushalt zur Verfügung gestellt habe. Obwohl der vom Beschwerdeführer am 11. Dezember 2009 vorgelegte Haushaltsplan dem Muster der Delegation entsprach, entsprach er immer noch nicht den Anweisungen in der Sitzung vom 27. Oktober und der E-Mail vom 10. November 2009.

**61.** Die Kommission stellte ferner klar, dass sie nicht verpflichtet sei, Vertragsänderungen automatisch zu akzeptieren. Seine Aufgabe bestand vielmehr darin, die vorgeschlagenen Begründungen und die Vollständigkeit der eingereichten Dossiers sorgfältig zu prüfen und alle unvollständigen und unbegründeten Anträge abzulehnen.

**62.** Schließlich erklärte die Kommission, dass die Delegation auch zu dem Zeitpunkt, zu dem das Ende des Projekts unmittelbar bevorstehe, weiterhin im Geiste einer soliden Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer gehandelt habe. Angesichts des geltenden Verfahrens und der verschiedenen beteiligten Akteure[\[42\]](#_ftn42 ""){#_ftnref42} und trotz der Bemühungen der Delegation erwies es sich jedoch als unmöglich, die für den Abschluss des Addendums erforderlichen Formalitäten in so kurzer Zeit zu erfüllen.

**63.** In seiner Stellungnahme wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass Artikel 9 Absatz 1 des Anhangs II des Vertrags nicht vorsehe, dass der Vertrag nur während des Zeitraums seiner Ausführung geändert werden könne.

**64.** Der Beschwerdeführer betonte ferner, dass er auf die Bedenken geantwortet habe, die die Delegation in der Sitzung vom 27. Oktober 2009 und in ihrer E-Mail vom 10. November 2009 geäußert habe. Darüber hinaus betonte sie, dass sie bei der Einreichung ihres Verlängerungsantrags vom 2. November 2009 die in der genannten Sitzung gezogenen Schlussfolgerungen berücksichtigt und in der E-Mail von Official F vom 27. Oktober 2009 darüber berichtet habe. Zu den Fragen, die Official F dem Beschwerdeführer in der E-Mail vom 10. November 2009 stellte, wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass er in seiner E-Mail vom 15. November 2009 Antworten gegeben habe. Der Beschwerdeführer übermittelte Kopien der oben genannten E-Mails mit seinen Anmerkungen.

**65.** In Bezug auf die verschiedenen Haushaltsmodelle übermittelte der Beschwerdeführer dem Bürgerbeauftragten Kopien der E-Mails, die er vom Beamten F vom 4. November 2009 erhalten hatte; weitere E-Mails, die am 9. Dezember 2009 zwischen dem Beschwerdeführer und Official D ausgetauscht wurden; Weitere E-Mail von Official D an den Beschwerdeführer vom 10. Dezember 2009 und E-Mail von Official K an den Beschwerdeführer vom 15. Dezember 2009. Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme keine der genannten E-Mails erwähnt.

**66.** Schließlich wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass es nicht mehr möglich sei, seinem Antrag auf Verlängerung des Projekts nachzukommen. Sie stellte daher einen neuen Antrag auf finanzielle Entschädigung in Höhe von etwa 80 000 Euro.

#### Vorläufige Bewertung des Bürgerbeauftragten, die zu einem Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung führt

**67.** Der Bürgerbeauftragte stimmte mit der Kommission darin überein, dass, wenn die Parteien eine vertragliche Vereinbarung geschlossen haben, nach der ein Projekt innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden soll, der Vertrag nur während seiner Gültigkeitsdauer, d. h. vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Frist, geändert werden kann. Wenn ein Projekt innerhalb der vertraglichen Frist durchgeführt wird, ist es offensichtlich, dass keine Verlängerung vorgesehen werden muss.

**68.** Im vorliegenden Fall wurde das Projekt nicht vor Ablauf der vertraglichen Frist, d. h. am 16. Dezember 2009, durchgeführt. Der Beschwerdeführer, der für das Projekt zuständig war, hatte sich bereits am 9. September 2009, d. h. drei Monate vor Ablauf der vertraglichen Frist für die Durchführung des Projekts, an die Kommission bezüglich einer Verlängerung gewandt. Daraus folgt, dass der Beschwerdeführer die Bestimmung in Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs II des Vertrags ordnungsgemäß eingehalten hat, wonach er eine Verlängerung des Projekts bis zu einem Monat vor Ende des Projekts beantragen konnte[\[43\],](#_ftn43 ""){#_ftnref43} während er weiterhin die im PRAG für die eigenen Verwaltungsformalitäten der Kommission vorgesehenen Fristen einhielt[\[44\].](#_ftn44 ""){#_ftnref44} Der Bürgerbeauftragte war der Ansicht, dass es fair gewesen wäre, dafür zu sorgen, dass die Zeit, die der Beschwerdeführer benötigte, um allen von der Delegation geforderten Änderungen an seinem Antrag nachzukommen, sofern ein solcher Antrag innerhalb der vertraglichen Frist gestellt wurde, keine Auswirkungen auf diese Frist gehabt hätte.

**69.** Trotz der von der Delegation beantragten Reihe von Änderungen gelang es dem Beschwerdeführer dennoch, die oben genannte einmonatige Vertragsfrist einzuhalten, als er am 10. September und 2. November 2009 seinen Antrag auf Verlängerung vorlegte und diesen Antrag am 15. November 2009 durch Beantwortung der Fragen der Delegation vom 10. November 2009 abschloss.

**70.** Der Beschwerdeführer begründete ferner seinen Antrag auf Verlängerung des Vertrags gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Anhangs II des Vertrags ordnungsgemäß. Die Kommission brachte vor, dass der Beschwerdeführer die Bedenken, die die Delegation in der Sitzung vom 27. Oktober 2009 geäußert habe, nicht gebührend berücksichtigt habe. Die vom Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vorgelegten Beweise zeigten jedoch, dass diese Bedenken, die die Delegation am selben Tag (27. Oktober 2009) in einer E-Mail \[45\] wiederholte, in dem Antrag des Beschwerdeführers vom 2. November 2009[\[46\]](#_ftn46 ""){#_ftnref46} auf Verlängerung des Vertrags klar zum Ausdruck kamen.{#_ftnref45}

**71.** Ebenso habe der Beschwerdeführer auf seine E-Mail vom 10. November 2009[\[47\]](#_ftn47 ""){#_ftnref47} nicht geantwortet. Die vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen vorgelegten Beweise zeigten jedoch, dass der Beschwerdeführer der Kommission mit E-Mail vom 15. November 2009[\[48\]](#_ftn48 ""){#_ftnref48} geantwortet hatte.

**72.** Nach der Übermittlung dieser Antwort hörte der Beschwerdeführer fast drei Wochen lang nichts von der Delegation. Es erschien angemessen, dass der Beschwerdeführer darauf vertraute, dass die Delegation ihren Antrag auf Verlängerung, der innerhalb der geltenden Frist eingereicht wurde, sorgfältig prüfte und dass sie sich an den Beschwerdeführer wenden würde, um entweder das zweite Addendum zu unterzeichnen oder erforderlichenfalls um weitere Informationen zu ersuchen. In Bezug auf den Standpunkt der Kommission kam der Bürgerbeauftragte jedoch zu dem Schluss, dass die Delegation ihrer oben in Rn. 61 genannten Verpflichtung, alle vom Beschwerdeführer vorgebrachten Begründungen ordnungsgemäß zu prüfen, nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

**73.** Der Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass der Ansatz der Delegation in Bezug auf den Antrag des Beschwerdeführers eher widersprüchlich ist; Während einerseits der SCF-Beauftragte feststellte, dass die vorgelegte Begründung nicht ausreichte, um die Verlängerung des Projekts zu genehmigen[\[49\],](#_ftn49 ""){#_ftnref49} hielt es andererseits einer der für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Beamten für wünschenswert, dass die Delegation die Verlängerung in Anbetracht der betreffenden Tätigkeiten und der Schwierigkeiten des Beschwerdeführers[gewährt \[50\].](#_ftn50 ""){#_ftnref50}

**74.** Anschließend forderte die Delegation den Beschwerdeführer auf, den Gesamtbetrag des Haushalts im zweiten Addendum anzuheben. Der Beschwerdeführer antwortete, indem er erläuterte, warum er den Haushalt gekürzt habe, dann aber dem Antrag der Delegation nachgekommen sei, und hob den Haushalt auf seinen ursprünglichen Betrag zurück. Anschließend tauschten die Delegation und der Beschwerdeführer am 9. und 10. Dezember 2009 eine Reihe von E-Mails zum Muster des Haushaltsplans aus, die zusammen mit dem Antrag hätten eingereicht werden müssen.

**75.** Der Bericht der Kommission über den oben genannten Schriftwechsel war unvollständig. Der Beschwerdeführer legte Kopien von E-Mails mit seinen Anmerkungen vor, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Delegation dem Beschwerdeführer am 4. November 2009 das Musterbudget zur Verfügung stellte, das sie dem Beschwerdeführer empfohlen hatte, um seinem Antrag auf Verlängerung[\[51\]](#_ftn51 ""){#_ftnref51} beizufügen, und dass sie den Beschwerdeführer über einen Monat später darüber informierte, dass sie genau dieses Modell für falsch hielt[\[52\].](#_ftn52 ""){#_ftnref52} Aus dem oben genannten Schriftwechsel ging nämlich hervor, dass zumindest eine Reihe von Missverständnissen darüber bestanden, welches der Haushaltsmodelle das richtige war und welche Informationen vollständig waren. Diese Ereignisse führten schließlich zur E-Mail der Delegation vom 15. Dezember 2009, in der sie ihr Bedauern über die Widersprüche zum Antrag des Beschwerdeführers zum Ausdruck brachte[\[53\].](#_ftn53 ""){#_ftnref53} Der Bürgerbeauftragte kam daher zu dem Schluss, dass die Delegation dem Beschwerdeführer tatsächlich widersprüchliche Informationen übermittelt hat.

**76.** Aufgrund der vorstehenden Missverständnisse legte der Beschwerdeführer der Kommission zufolge erst am 11. Dezember 2009 den Haushaltsplan vor, der dem Modell der Delegation entsprach. Allerdings entspreche der Antrag auf Verlängerung auch nicht den Schlussfolgerungen der Sitzung vom 27. Oktober 2009 oder der E-Mail der Delegation vom 10. November 2009.

**77.** Der Bürgerbeauftragte akzeptierte das oben genannte Argument der Kommission aus folgenden Gründen nicht. Zusätzlich zu den oben in den Rn. 70 und 71 dargelegten Tatsachen weist er auf den Inhalt der Schreiben der Delegation an den Beschwerdeführer vom 18. Januar und 12. Februar 2010 hin und betont nachdrücklich, dass die Delegation erklärt habe, dass sie den Antrag vom 11. Dezember 2009 für richtig, vollständig und förderfähig befunden habe und dass sie die Verfahren im Zusammenhang mit dem zweiten Addendum nicht abschließen könne, weil vor dem vertraglichen Abschluss des Projekts so wenig Zeit verblieb[\[54\].](#_ftn54 ""){#_ftnref54}

**78.** Vor diesem Hintergrund kam der Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass der Beschwerdeführer den Antrag auf Verlängerung in einer Weise gestellt hat, die sowohl den geltenden Vertragsbestimmungen als auch den aufeinanderfolgenden Anweisungen der Delegation in vollem Umfang entspricht. Die Delegation hat diesen Antrag jedoch nicht ordnungsgemäß bearbeitet und daher das zweite Addendum vor dem vertraglichen Abschluss des Projekts fertiggestellt. Die Beschwerdeführerin habe zwar keine Fahrlässigkeit in Bezug auf die Art und Weise, in der sie ihren Antrag auf Verlängerung gestellt habe, gehabt, doch erscheine die Behandlung des Antrags durch die Delegation fahrlässig. Der Bürgerbeauftragte war der Ansicht, dass dies einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellen könnte.

**79.** Das Statut des Bürgerbeauftragten sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte eine einvernehmliche Lösung suchen sollte, wenn ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wird. In seiner Stellungnahme forderte der Beschwerdeführer einen finanziellen Ausgleich für den durch die Maßnahmen der Delegation entstandenen Schaden in Höhe von etwa 80 000 EUR. Selbst wenn der Beschwerdeführer diesen Betrag rechtfertigen konnte, besteht die Aufgabe des Bürgerbeauftragten nicht darin, die Angemessenheit der Berechnung des Beschwerdeführers zu überprüfen. In diesem Zusammenhang nahm der Bürgerbeauftragte die Rechtsprechung der Unionsgerichte zur Kenntnis, in der die Bedingungen für die außervertragliche Haftung der Union festgelegt sind[\[55\].](#_ftn55 ""){#_ftnref55} Er forderte die Kommission auf, alle Beweise, die der Beschwerdeführer ihr direkt zur Stützung seines Antrags auf finanzielle Entschädigung vorlegen möchte, ordnungsgemäß zu prüfen. Er unterbreitete daher gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten einen entsprechenden Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung, der nachstehend wiedergegeben wird:

„Die*Kommission konnte alle Beweise, die der Beschwerdeführer ihr möglicherweise direkt zur Stützung seines Antrags auf finanzielle Entschädigung vorlegen möchte, ordnungsgemäß prüfen. Sie sollte dem Beschwerdeführer eine angemessene finanzielle Entschädigung zahlen, die auf der Grundlage solcher Nachweise berechnet wird."*

#### Die Argumente, die dem Bürgerbeauftragten nach seinem Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung vorgelegt wurden

**80.** In ihrer Antwort auf den oben genannten Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung teilte die Kommission dem Bürgerbeauftragten mit, dass die Delegation am 12. September 2011 ein Schreiben an den Beschwerdeführer gerichtet habe, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu erzielen.

**81.** In diesem Schreiben verwies die Delegation auf Artikel 13 Absatz 2 des Anhangs II des Vertrags[\[56\]](#_ftn56 ""){#_ftnref56} und vertrat die Auffassung, dass der Beschwerdeführer, um eine gütliche Lösung zu finden, ihr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens einen begründeten Antrag mit Belegen, d. h. den endgültigen Finanz-, Tätigkeits- und Prüfberichten des Projekts, übermitteln sollte.

**82.** Am 29. März 2012 übermittelte der Beschwerdeführer seine Stellungnahme. Sie erklärte, dass sie die von der Delegation angeforderten Dokumente erstellt und ihr am 31. Januar 2012 den Finanz- und Tätigkeitsbericht des Projekts sowie den Bericht ihres Prüfers über das Projekt übermittelt habe. Insgesamt beantragte der Beschwerdeführer 64 180 EUR als finanziellen Ausgleich für sich selbst sowie 12 109 EUR für seinen Projektpartner.

**83.** Der Beschwerdeführer fügte seiner Stellungnahme eine Kopie des Schreibens der Delegation vom 27. März 2012 bei, in dem die Delegation dem Antrag des Beschwerdeführers auf Entschädigung teilweise stattgab, indem sie ihm einen Betrag von 47 756 EUR gewährte. In Bezug auf den verbleibenden Betrag von 16 424 EUR, der vom Beschwerdeführer beantragt wurde, betonte die Delegation, dass das Projekt am 15. Dezember 2009 offiziell beendet wurde und dass der Beschwerdeführer über die Weigerung der Delegation, das Projekt zu verlängern, unterrichtet wurde[\[57\].](#_ftn57 ""){#_ftnref57} Daher fanden 2010 keine weiteren Projektaktivitäten statt, und die angeblichen Verwaltungskosten des Beschwerdeführers, die in diesem Jahr entstanden waren, konnten nicht berücksichtigt werden. Die Delegation weigerte sich ferner, den Projektpartner des Beschwerdeführers zu entschädigen. Wie dem Beschwerdeführer bekannt sei, hätte der Haushalt seines Partners am Ende des betreffenden Vertrags Entlassungs- und Abfindungszuschüsse vorsehen müssen. Die Delegation betonte in diesem Zusammenhang, dass „\[d\]ie*zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstandenen Ausgaben in den Finanzbericht aufgenommen und durch die Prüfung bestätigt \[wurden\]"* [\[58\].](#_ftn58 ""){#_ftnref58}

**84.** Der Beschwerdeführer brachte ferner seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die Delegation sich bereit erklärt habe, ihm 47 756 EUR als Ausgleich zu gewähren. Er beanstandete jedoch den Standpunkt der Delegation in Bezug auf den verbleibenden Betrag, den sie beantragt hatte. In Bezug auf den Standpunkt der Delegation zu ihren Verwaltungskosten im Jahr 2010 betonte der Beschwerdeführer, dass die Delegation erst am 18. Januar 2010 auf ihren Antrag auf Verlängerung des Projekts geantwortet habe. Nach dem Versuch einer Schlichtung mit der Delegation widmete der Beschwerdeführer der Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt Zeit und stellte alle Tätigkeiten erst am 28. Februar 2010 ein[\[59\].](#_ftn59 ""){#_ftnref59}

**85.** Der Beschwerdeführer wies ferner auf eine Angelegenheit hin, die seiner Ansicht nach einen Widerspruch im Standpunkt der Delegation darstellte: Sie argumentierte zwar, dass das Projekt am 15. Dezember 2009 endete, stellte jedoch fest, dass die zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstandenen Ausgaben durch die Prüfung bestätigt worden seien. In Bezug auf die für seinen Projektpartner beantragte Entschädigung erklärte der Beschwerdeführer, dass der Betrag von 12 109 EUR tatsächlich Entlassungs- und Abfindungszuschüssen der Mitarbeiter seines Partners entspreche. Als der Beschwerdeführer die Verlängerung des Projekts beantragte, nahm er den betreffenden Betrag auch in das entsprechende Budget auf. Der Beschwerdeführer nahm diesen Betrag jedoch nicht in die endgültigen Kosten des Projekts auf, die der Delegation am 31. Januar 2012 vorgelegt wurden, da er den Eindruck hatte, dass er die Schlussfolgerungen des Bürgerbeauftragten zu der Beschwerde und die Antwort der Delegation auf diese Schlussfolgerungen abwarten sollte[\[60\].](#_ftn60 ""){#_ftnref60} Der Partner des Beschwerdeführers übernahm die oben genannten Kosten und legte alle erforderlichen Nachweise vor, die der Beschwerdeführer der Delegation übermittelte. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen hielt der Beschwerdeführer an seinem Antrag auf die verbleibenden 28 533 EUR fest.

#### Vorläufige Bewertung des Bürgerbeauftragten, die zu einem Vorschlag für eine komplementäre einvernehmliche Lösung führt

**86.** Zu Beginn begrüßte der Bürgerbeauftragte die Initiative der Delegation, sich mit dem Beschwerdeführer in Verbindung zu setzen, um die von ihr zur Stützung ihres Schadensersatzantrags vorgelegten Beweise zu bewerten, und lobte die Prüfung dieser Beweise durch die Delegation. Dies habe bereits dazu geführt, dass sich die Delegation bereit erklärt habe, einen Betrag von fast 48 000 EUR als hinreichend gerechtfertigten Ausgleich anzusehen[\[61\].](#_ftn61 ""){#_ftnref61}

**87.** Der Bürgerbeauftragte stellte jedoch auch fest, dass die Delegation, obwohl sie offenbar keine Vorbehalte in Bezug auf die Beweise hatte, die der Beschwerdeführer am 31. Januar 2012 bei ihr eingereicht hatte, der Ansicht war, dass der Rest des Schadensersatzantrags ungerechtfertigt sei, da insgesamt i) ein Teil davon Verwaltungskosten entspreche, die dem Beschwerdeführer im Jahr 2010 entstanden seien, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem ihr bekannt war, dass das Projekt bereits beendet war; und ii) der Teil, der die Entlassungs- und Abgangsbeihilfen betrifft, hätte im Haushalt des Partners des Beschwerdeführers vorgesehen werden müssen.

**88.** Zu Ziffer i verwies der Bürgerbeauftragte auf die Bemerkungen, die er oben in den Rn. 44 und 77 gemacht habe, und auf die Schlussfolgerung, zu der er oben in Rn. 78 gelangt sei, was die Kommission nicht bestritten habe. Er hielt es für angemessen, dass der Beschwerdeführer in Ermangelung einer offiziellen Antwort auf seinen Antrag auf ein zweites Addendum seine Arbeit an dem Projekt im Jahr 2010 fortsetzte, d. h. auch nach dem vertraglichen Abschluss des Projekts. Wie die Delegation zu Recht feststellte, verwies der Bericht des Prüfers außerdem klar darauf, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Projekt bis zum 28. Februar 2010 stattfanden[\[62\],](#_ftn62 ""){#_ftnref62} und auf die entsprechenden und offensichtlich korrekten Verwaltungskosten[\[63\].](#_ftn63 ""){#_ftnref63} Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass dies mit den Erklärungen des Beschwerdeführers bezüglich der Einstellung aller Projektaktivitäten erst am 28. Februar 2010 nach einem Vermittlungsversuch mit der Delegation in vollem Umfang vereinbar zu sein schien.

**89.** Vor diesem Hintergrund vertrat der Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass es ungerecht wäre, den Beschwerdeführer nicht für die zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 geleistete Arbeit zu entschädigen.

**90.** In Bezug auf Ziffer ii stellte der Bürgerbeauftragte neben der Anwendung der oben in den Ziffern 88 und 89 dargelegten Argumentation auch auf den Standpunkt der Kommission zum Partner des Beschwerdeführers fest, dass dem Beschwerdeführer zufolge die Kosten für Entlassungen und Abfindungen tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wurden, der seinem Antrag auf Verlängerung beigefügt war.

**91.** Der Bürgerbeauftragte betonte erneut seine große Zufriedenheit mit der Prüfung der ihm vorliegenden Beweise durch die Delegation und forderte die Kommission erneut auf, diese Beweise sorgfältig zu überprüfen, um ihre Bereitschaft zu bekunden, den entsprechenden Entschädigungsantrag des Beschwerdeführers zu prüfen.

**92.** Nach alledem unterbreitete der Bürgerbeauftragte gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten einen ergänzenden Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung. Er erklärte:

„Der*Bürgerbeauftragte begrüßt die positive Reaktion der Kommission auf seinen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung für eine Entschädigung. Unter Berücksichtigung seiner Feststellungen in Bezug auf den verbleibenden vom Beschwerdeführer geltend gemachten Betrag fordert der Bürgerbeauftragte die Kommission auf, den Beschwerdeführer für die Projekttätigkeiten zu entschädigen, die zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 durchgeführt wurden. Er fordert sie ferner auf, die der Delegation vorliegenden Beweise für die dem Partner des Beschwerdeführers entstandenen Personalentlassungs- und Abfindungskosten zu überprüfen und eine Entschädigung für diese Kosten zu gewähren."*

#### Die Argumente, die dem Bürgerbeauftragten nach seinem Vorschlag für eine ergänzende einvernehmliche Lösung vorgelegt wurden

**93.** In ihrer Antwort auf den Vorschlag für eine ergänzende einvernehmliche Lösung vom 1. Februar 2013 erklärte die Kommission, dass sie bereit sei, eine Kofinanzierung in Höhe von 16 424 EUR in Betracht zu ziehen, was den Ausgaben entspreche, die dem Beschwerdeführer zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstanden seien, sofern diese im Finanzbericht des Projekts erwähnt und durch die Prüfung bestätigt worden seien. Er betonte, dass die entsprechenden Kosten direkt dem Projekt zuzurechnen und im Rahmen des Vertrags förderfähig sein müssten.

**94.** Ebenso war die Kommission bereit, auch die Erstattung der dem Partner des Beschwerdeführers entstandenen Personalentlassungs- und Abfindungskosten in Betracht zu ziehen, sofern diese i) gleichermaßen mit den im Vertrag vorgesehenen Förderfähigkeitsregeln vereinbar waren, ii) im abschließenden Finanzbericht des Projekts enthalten waren und iii) durch die Prüfung bestätigt wurden.

**95.** Zusammen mit seinen Bemerkungen zur oben genannten Antwort der Kommission fügte der Beschwerdeführer ein Schreiben vom 12. April 2013 bei, in dem die Delegation dem Beschwerdeführer den Standpunkt, den die Kommission als Antwort auf die komplementäre einvernehmliche Lösung des Bürgerbeauftragten eingenommen hatte, zusammenfassend direkt vorlegte. In diesem Schreiben wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass der vom Beschwerdeführer beantragte Betrag von 16 424 EUR von der Delegation bereits berücksichtigt worden sei[\[64\].](#_ftn64 ""){#_ftnref64}

**96.** In seiner Stellungnahme wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass die Kommission bereit sei, die von ihr beantragten 16 424 EUR als Ausgleich zu kofinanzieren (aber den Betrag nicht vollständig zu zahlen). Nach Ansicht des Beschwerdeführers sei dies unangemessen, da er selbst den Rest des von ihm als Ausgleich geforderten Gesamtbetrags finanzieren müsse. Darüber hinaus gelten nach Ansicht des Beschwerdeführers die im Vertrag festgelegten Förderfähigkeitsregeln nicht für Ausgleichsleistungen, die aufgrund der verwaltungstechnischen Fahrlässigkeit der Delegation geschuldet werden. Folglich konnte der Rechnungsprüfer solche Beträge niemals bestätigen. Der Beschwerdeführer erklärte, dass die Antwort der Kommission auf die ergänzende freundliche Lösung des Bürgerbeauftragten in dieser Hinsicht daher unbefriedigend sei.

**97.** Schließlich begrüßte der Beschwerdeführer die Tatsache, dass die Kommission sich bereit erklärt habe, die Kosten für Entlassungen und Abfindungen zu erstatten, die ihrem Partner entstanden seien. Sie forderte die Kommission auf, zu bestätigen, dass sie diese Kosten in voller Höhe erstatten werde.

#### Bewertung des Bürgerbeauftragten nach seinem Vorschlag für eine komplementäre einvernehmliche Lösung

**98.** Zunächst stellt der Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission entgegen ihrem Standpunkt zum Antrag des Beschwerdeführers auf Entschädigung für die ihm selbst entstandenen Kosten nicht erwähnt hat, dass sie bereit war, den Partner des Beschwerdeführers nur teilweise zu entschädigen. Der Bürgerbeauftragte geht daher davon aus, dass die Kommission seinen ergänzenden Vorschlag für eine diesbezügliche einvernehmliche Lösung in vollem Umfang akzeptiert hat. Folglich ist es unnötig, die Untersuchung des Bürgerbeauftragten zu verlängern, indem die Kommission aufgefordert wird, zu bestätigen, dass sie bereit ist, den Partner des Beschwerdeführers in vollem Umfang zu entschädigen, wie vom Beschwerdeführer vorgeschlagen.

**99.** Der Bürgerbeauftragte begrüßt daher den positiven Ansatz der Kommission in Bezug auf den entsprechenden Teil seines Vorschlags für eine ergänzende einvernehmliche Lösung und schließt den Fall in dieser Hinsicht ab.

**100.** In Bezug auf den Standpunkt der Kommission zum Antrag des Beschwerdeführers auf Entschädigung für die Kosten, die ihm zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstanden sind, stellt der Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission bereit ist, diese Kosten nur mitzufinanzieren. Angesichts der Bestimmungen des Vertrags[\[65\]](#_ftn65 ""){#_ftnref65} und der wiederholten Anträge des Beschwerdeführers an die Delegation auf Verlängerung des Projekts[\[66\]](#_ftn66 ""){#_ftnref66} wäre sein Standpunkt, dass er nur die während der Gesamtlaufzeit des Projekts angefallenen förderfähigen Ausgaben kofinanzieren kann, angemessen gewesen, wenn die Delegation das Projekt tatsächlich wie beantragt verlängert hätte.

**101.** Der Bürgerbeauftragte betont jedoch, dass das Projekt nicht verlängert wurde. Der Bürgerbeauftragte hat der Kommission bereits deutlich dargelegt, dass die Delegation den Antrag des Beschwerdeführers nicht ordnungsgemäß bearbeitet und das zweite Addendum vor Vertragsende des Projekts nicht fertiggestellt hat. Auch wenn die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Art und Weise, in der sie ihren zweiten Antrag auf Verlängerung gestellt hat, nicht fahrlässig gehandelt hat, scheint die Art und Weise, in der die Delegation diesen Antrag bearbeitet hat, fahrlässig gewesen zu sein[\[67\].](#_ftn67 ""){#_ftnref67} Die Kommission hat sich nicht zu der vorstehenden Analyse des Bürgerbeauftragten geäußert und seine Feststellung, dass die Delegation einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit begangen haben könnte, nicht bestritten oder abgelehnt[\[68\].](#_ftn68 ""){#_ftnref68}

**102.** Die vom Bürgerbeauftragten vorgeschlagene Entschädigung betraf die außervertragliche Haftung der Union aufgrund der oben genannten Fahrlässigkeit der Delegation[\[69\].](#_ftn69 ""){#_ftnref69} Der Bürgerbeauftragte betont, dass eine solche Entschädigung ihrem Wesen nach anders ist als eine, die sich aus einem Vertrag ergibt. Sie unterscheidet sich daher von der Situation, in der die Delegation die Kosten des Beschwerdeführers, die während der verlängerten Durchführung des Projekts entstanden sind, gemäß den Bestimmungen des Vertrags erstattet.

**103.** Vor diesem Hintergrund versteht der Bürgerbeauftragte daher die Bereitschaft der Kommission, die Kosten, die dem Beschwerdeführer zwischen dem 15. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstanden sind, als Gegenvorschlag zu seinem diesbezüglichen Vorschlag für eine ergänzende einvernehmliche Lösung zu **kofinanzieren.** Die Kommission schlägt vor, dem Beschwerdeführer die Kosten in der gleichen Weise zu erstatten, wie die Delegation sie erstattet hätte, wenn sie dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung des Projekts bis Ende Februar 2010 stattgegeben hätte[\[70\].](#_ftn70 ""){#_ftnref70}

**104.** Der Bürgerbeauftragte hält den oben genannten "Gegenvorschlag" der Kommission für angemessen. Er teilt jedoch nicht die Auffassung der Kommission, dass der Beschwerdeführer insgesamt weitere Nachweise dafür erbringen müsste, dass diese Kosten mit den Bestimmungen des Vertrags vereinbar sind. In diesem Zusammenhang weist er auf die Bemerkungen in Ziffer 88 dieses Beschlusses hin, wonach im Bericht des Prüfers bereits klar darauf hingewiesen wurde, dass i) die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Projekt vor dem 28. Februar 2010 stattfanden; und ii) die entsprechenden und offensichtlich korrekten Verwaltungskosten[\[71\].](#_ftn71 ""){#_ftnref71} Dies scheint, wie der Bürgerbeauftragte feststellte, mit den Erklärungen des Beschwerdeführers zur Einstellung aller Projektaktivitäten erst am 28. Februar 2010 in vollem Umfang vereinbar zu sein. Die Kommission äußerte sich erneut nicht zu der obigen Analyse des Bürgerbeauftragten, geschweige denn zu seinen Feststellungen.

**105.** Nach alledem sollte die Kommission in der Lage sein, dem Beschwerdeführer auf der Grundlage der ihr bereits vorliegenden Beweise einen Ausgleich für die Kosten zu gewähren, die ihm zwischen dem 16. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstanden sind. Die Antwort der Kommission auf den entsprechenden Teil des Vorschlags des Bürgerbeauftragten für eine ergänzende einvernehmliche Lösung ist daher unbefriedigend. Der Bürgerbeauftragte wird die im Jahr 2010 begonnene Untersuchung jedoch nicht verlängern, indem er der Kommission diesbezüglich einen Empfehlungsentwurf vorlegt. Stattdessen wird er eine weitere Bemerkung machen und seine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass die Kommission ihr Engagement für eine gute Verwaltung weiter unter Beweis stellen wird, indem sie dem Beschwerdeführer gemäß ihrem "Gegenvorschlag" unverzüglich den Rest seiner Kosten ersetzt. Der Bürgerbeauftragte fordert den Beschwerdeführer auf, das Angebot der Kommission zur Kofinanzierung dieser Kosten anzunehmen.

### B. Schlussfolgerungen

Auf der Grundlage seiner Untersuchung dieser Beschwerde schließt der Bürgerbeauftragte diese mit folgenden Schlussfolgerungen ab:

**Die Bürgerbeauftragte begrüßt die Bereitschaft der Kommission, dem Beschwerdeführer 47 756 EUR als Entschädigung zu zahlen, und die Tatsache, dass sie sich bereit erklärt hat, die Kosten im Zusammenhang mit dem Partner des Beschwerdeführers zu erstatten.**

**Der Antrag des Beschwerdeführers auf Ersatz der Kosten, die ihm zwischen dem 16. Dezember 2009 und dem 28. Februar 2010 entstanden sind, ist nicht weiter untersucht worden.**

Der Beschwerdeführer und der Präsident der Kommission werden über diese Entscheidung unterrichtet.

Weitere Bemerkung
-----------------

{#FR49/2013}

**Der Bürgerbeauftragte vertraut darauf, dass die Kommission ihr Engagement für eine gute Verwaltung weiter unter Beweis stellen wird, indem sie den Beschwerdeführer gemäß ihrem Gegenvorschlag unverzüglich für den Rest seiner Kosten entschädigt.**

P. Nikiforos Diamandouros

Geschehen zu Straßburg am 24. September 2013

*** ** * ** ***

[\[1\]](#_ftnref1 ""){#_ftn1} Gemäß Anhang I des Vertrags.

[\[2\]](#_ftnref2 ""){#_ftn2} Gemäß Artikel 2 des Vertrags.

[\[3\]](#_ftnref3 ""){#_ftn3} Gemäß Artikel 3 des Vertrags.

[\[4\]](#_ftnref4 ""){#_ftn4} Gemäß Artikel 5 des Vertrags.

[\[5\]](#_ftnref5 ""){#_ftn5} Im Original Portugiesisch: "*Artigo 9° - Alteração do contrato. 9.1. Qualquer alteração do contrato e respectivos anexos deve ser efectuada por escrito e ser objecto de uma adenda. Se o pedido de alteração emanar do beneficiário, este deverá apresentá-lo à entidade adjudicante um mês antes da data da entrada em vigor da alteração, excepto em casos devidamente justificados pelo beneficiário e aceites pela entidade adjudicante...*

[\[6\]](#_ftnref6 ""){#_ftn6} Im Original Portugiesisch: "*Artigo 11° - Período de execução, prolongamento, suspensão, força maior e data de conclusão da acção. 11.1... O beneficiário informará sem demora a entidade adjudicante de qualquer circunstância susceptível de travar ou de atrasar a execução da acção. O beneficiário poderá solicitar, o mais tardar um mês antes do termo da execução da acção, um prolongamento desse período, devendo acompanhar o pedido de todas as justificações necessárias para o seu exame...*

[\[7\]](#_ftnref7 ""){#_ftn7} Dieser Schriftwechsel wurde vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt. In der Stellungnahme der Kommission wurde auf diesen Schriftwechsel nicht Bezug genommen. Die offizielle E-Mail von K enthält folgende Angaben (in französischer Originalfassung): „\[s\]*i j'ai bien compris, vous solliciter une prolongation de la durée d'exécution (qui termine en date de Décembre 2009), si cela est le cas, il sera nécessaire de solliciter au siège un avenant à la Convention de financement (qui termine en Juin 2011), puisqu'il faut toujours une période de clôture de 1 ans et demis ou de 2 ans après la date de fin des activités. En outre, étant donné que il n'y aura pas augmentation budgétaire en cas de validation seuls les couts lies aux activités reprises dans le contrat original (non réalises) qui seront éligibles...*

[\[8\]](#_ftnref8 ""){#_ftn8} Der Beschwerdeführer übermittelte bei der Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail. Die Kommission nahm in ihrer Stellungnahme nicht auf die E-Mail Bezug. Die E-Mail enthielt folgende Aussagen (in französischer Originalfassung): „\[t\]*el que convenu lors de la réunion de ce matin, veuillez trouver ci-joint les résultats du monitoring réalisé. Il serait bon de voir les conclusions / recommandations avec les différentes parties prenantes, y compris et surtout pour la justification de la demande d'avenant de prolongation de 10 mois avec potentiel réajustement budgétaire (ou non) entre les différentes rubriques. Il sera important dans la demande d'insister, entre autres, sur les questions de: ----------------------------------------------------------- Résultats qualitatifs ... appui institutionnel (renforcements techniques) aux nouvelles associations dans une logique de durabilité; \* Amélioration des circuits de commercialisation dans le nouveau contexte (voise d'accès réhabilités); \* Pilotprojekte; \* Durabilité du projet; \* Visibilité / Stratégie de communication du projet et capacités de capitalisation sur certaines expériences. Merci de nous envoyer au plus vite les documents nécessaires pour analyser cette demande (au plus tard le 02/11)...*".

[\[9\]](#_ftnref9 ""){#_ftn9} Im Original Portugiesisch: „\[c\]*omo foi decidido durante a reunião do dia 27 de Outubro de 2009, em Luanda essa prolongação será de 10 meses com reajustes das linhas orçamentais."*

[\[10\]](#_ftnref10 ""){#_ftn10} Der Beschwerdeführer übermittelte bei der Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail. In der Stellungnahme der Kommission wurde nicht auf diese E-Mail Bezug genommen. Die E-Mail enthält folgende Angaben (in französischer Originalfassung): „\[n\]*ous avons besoin de recevoir le document original par DHL... Par ailleurs pour les modifications budgétaires, pour y voir plus clair, merci d'utiliser le modèle que je vous envoie d'avenant en tenant compte de votre budget initial (Anhang III de votre contrat). Merci de m'envoyer ce doc Excel so schnell wie möglich...*"

[\[11\]](#_ftnref11 ""){#_ftn11} In diesen E-Mails, von denen der Beschwerdeführer Kopien mit seinen Anmerkungen übermittelte, die aber in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt werden, erklärte der Beschwerdeführer (im französischen Original): „\[n\]*ous adjoindrons donc le tableau budgétaire modifié avec le courrier original de demande d'avenant. Concernant le tableau budgétaire, vous semblez suggester un modèle particulier, mais les deux fichiers annexés à votre mail présente le budget sous la forme classique, originale. Souhaitez-vous que nous présentions le nouveau budget uniquement sous cette forme, sans les aspects réalisations et prévisions de clôture?...* ". Beamter F antwortete: „\[o\]*ui envoyez-moi le budget revu avec une colonne (contrat en cours) et une autre (avenant n°1) ASAP pour pouvoir analyser/encoder et mettre dans le circuit...".*

[\[12\]](#_ftnref12 ""){#_ftn12} Der Antrag des Beschwerdeführers betraf unter anderem verschiedene Rubriken, insbesondere (im portugiesischen Original): "*A nível dos resultados qualitativos* "; "*Para garantir o acesso aos meios de produção* "; „*Reforço de competências dos grupos de camponeses para sustentabilidade do projecto";* „*Melhorar o sistema de informação econômica existente e melhoramento dos circuitos de comercialização no novo contexto (vias de acesso reabilitadas)";* „*Reforço de competência dos membros das novas associações na lógica da sustentabilidade";* "*Acções piloto* "; und "*Visibilidade/Estratégia de comunicação de projecto e capacidade de capitalização de certas experiências".*

[\[13\]](#_ftnref13 ""){#_ftn13} In der E-Mail stellte Official F folgende Fragen (in französischer Originalfassung): "*Nous sommes en train d'analyser votre demande d'avenant. Votre explicatif reprend la réunion technique du 27/10 (Deutsche Übersetzung) Gießen Sie ce qui est des ajustements budgétaires, j'ai quelques Fragen: Ressourcen Humaine: 1 - Pourquoi le projet n'a pas eu les 36 mois d'appui vétérinaire (responsable de la composante traction animale)? ne sont prévus que 2 mois. Quelles ont été les difficultés? - Wer hat geschrieben? Ces 2 mois ont déjà eu lieu sinon 2 mois sont-ils insuffisants? 2 - Pourquoi le projet n'a pas eu de comptable? (Deutsche Übersetzung) 3 - Auf Anmerkung une augmentation exponentionnelle des gardes, pourquoi? 4 - On note une différence des prix unitaires pour la rubrique "Ressourcen humaines". Les salaires ont été plus bas que prévus. Pourquoi? Normalement les ONG ont plutôt le problème inverse: rareté des RH en Angola et dons salaires élevés. 5 - On note une augmentation de 24 à 40 jours des missions* \[des*Beschwerdeführers\] , pourquoi? quelle est la plus-value de ces missions? Ces missions ont déjà été toutes réalisées - Wer hat geschrieben? Equipements et fournitures: 1 - Pouvez-vous SVP m'expliquer le pourquoi des achats plus faibles (quantitativement) pour la parcelle de démonstration en termes de semences et d'engrais. Désolée pour ces nouvelles questions, mais nous devons justifier toutes différences budgétaires lors d'un avenant..."*(Hervorhebung durch die Kommission).

[\[14\]](#_ftnref14 ""){#_ftn14} Der Beschwerdeführer legte seiner Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail bei. In der Stellungnahme der Kommission wurde diese E-Mail nicht erwähnt. Diese E-Mail enthielt die folgenden Antworten auf die Fragen der Kommission, die in der vorstehenden Fußnote (in französischer Originalfassung) wiedergegeben sind: „\[E\]*xplication des ajustements budgétaires pour la prolongation: Ressourcen Humaine: 1 - ... d'appuis vétérinaires Anhänger 36 mois pour cause de difficulté de trouver la ressource humaine compétente sur la zone. Option prise la première année sur projet d'utiliser le vétérinaire des services agricoles de la zone. Les 2 mois restants korrespondent à un suivi vétérinaire de distribution de bœufs effectué au mois d'août. 2 - ... Même problème pour trouver une personne compétente sur la zone pour le poste de comptable. Poste supprimé et assuré par le volontaire en place (Formation en cours* \[des Partners des Beschwerdeführers\]*sur les outils comptables utilisés). 3 - ... Augmentation des gardiens depuis le début du projet pour assurancer la sécurité sur 4 sites différents où sont regroupés les équipements du projet sur la zone (Büro Cubal, Résidence volontaire, Bureau Annexe Lumaum, entrepôt). Eine raison de 2 gardiens par site en rotation. 4 - ...Grâce au partenariat avec* ,*des niveaux de salaires raisonnables ont pu être tenues. 5 - Sur les 4 missions prévues, une mission comptable a déjà été effectuée en novembre de 10 jours. Prévision de 3 missions* \[des Beschwerdeführers\]*auprès* \[Partner des*Beschwerdeführers\] , afin de poursuivre la supervision du projet el l'appui technique après le départ de la Volontaire sur place (prévu en mars) qui ensure cette fonction. Equipements et fournitures: 1 - ... Achats d'intrant pour les parcelles de démonstration revus a la baisse vu la diminution de sites de démonstration en fin de projet. Les appuis du projet s'orientent essentiellement sur des démonstrations de traitement..."*(Hervorhebung durch den Beschwerdeführer).

[\[15\]](#_ftnref15 ""){#_ftn15} Im französischen Original: „\[i\]*ls avaient signalé à plusieurs reprises les problèmes auxquels ils ont dû faire face au début de l'action. La demande d'avenant que nous avons reçue concerne une prolongation de 10 mois des activités, qui à ce stade de réalisation du projet auraient déjà dû être réalisées malgré les problèmes rencontrés en début et en cours de réalisation du projet. La note explicative reçue ne soutient pas la demande du bénéficiaire. La nouvelle distribution du budget ne se justifie pas à ce stade de réalisation (moins d'un mois à la fin du projet) normalement tout a déjà été dépensé. Sans une note explicative à cette demande d'avenant bien motivée de la part des secteurs responsables, la SCF ne pourra donner suite à cette demande...*".

[\[16\]](#_ftnref16 ""){#_ftn16} Im französischen Original: „\[t\]*enant compte: - des genres des activités à développer (vulgarisation = Education des adultes) - des problèmes connus durant les deux ans du projet, notamment les aléas climatiques et tants d'autre, Une prolongation serait souhaitable pour ce contrat (bien sûr, si l'aspect financier le permet)."*

[\[17\]](#_ftnref17 ""){#_ftn17} Die E-Mail von Official K enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): „\[o\]*n a de sérieux difficultés d'avancés dans la signature de l'avenant en question, étant donné qu'il y a existence de certaines divergence dans la présentation de certaines données, a savoir: - Le cout total de l'action est de 842279,78 Eur (contrat original), - Le même cout est repris dans l'avenant n° 1 (c'est bon!!!) - Maintenant dans l'avenant (n°2) en étude, le cout total éligible présenté ne correspond pas au cout total de l'action en haute cité ou a celui qui vient dans l'avenant n° 1. Au moment où l'avenant n° est sans modifikation de cout!!! - Il y a une rechtfertigung a cela?...*"

[\[18\]](#_ftnref18 ""){#_ftn18} Im französischen Original: „\[l\]*e budget ne doit être différent, devrait rester la même, parce que notre système n'accepte pas. S'il vous plaît envoyez par e-mail dès que possible, un nouveau budget pour l'avenant n° 2 avec le même budget de l'avenant n° 1, même si financement initial ne sera mobilisé dans la totalité".*

[\[19\]](#_ftnref19 ""){#_ftn19} Der Beschwerdeführer legte seiner Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail bei. In der Stellungnahme der Kommission wurde diese E-Mail nicht erwähnt.

[\[20\]](#_ftnref20 ""){#_ftn20} Die E-Mail von Official D enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): "\[l\]*e format du budget présenté n'est pas correcte. S'il vous plaît, envoyez un budget avec toutes les données, pas seulement les sous-totaux el le total. Voit l'exemple ci-joint du budget de l'avenant n°1...*".

[\[21\]](#_ftnref21 ""){#_ftn21} Der Beschwerdeführer übermittelte bei der Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail. In der Stellungnahme der Kommission wurde nicht auf die oben genannte E-Mail Bezug genommen. Die E-Mail enthielt folgende Erklärung (in französischer Originalfassung): "\[p\]*unser obtenir le détail, vous devez simplement cliquer sur le petit bouton 2 en haut à gauche de la feuille de calcul (mode Plan en Excel)...*".

[\[22\]](#_ftnref22 ""){#_ftn22} Im französischen Original: „\[v\]*oir dans le lien ci-joint le modèle à utiliser, (E3c budget). Ce que vous avez envoyé est pour le rapport financer...*".

[\[23\]](#_ftnref23 ""){#_ftn23} Im französischen Original: "\[j\]*e ne vois pas de différence entre le "E3C Budget" et le budget que je vous ai transmis (ci-joint). Dans ce dernier, la réalisation estimée représente le nouveau budget faisant l'objet de l'avenant 2, et l'on retrouve les unités, les quantités, le coût unitaire et le coût total. Pourriez-vous me donner plus de précision sur ce que vous souhaitez...*" -----------------------------------------------------------------

[\[24\]](#_ftnref24 ""){#_ftn24} Diese E-Mail, die vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt und in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt wurde, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): „\[v\]ous*devez utiliser le modèle approprié. S'il vous plaît voir ces deux annexes et de trouver que l'on est pour les rapports financiers et l'autre est pour le budget. Bien que les données soient exactes, il est impératif d'utiliser le modèle approprié...*

[\[25\]](#_ftnref25 ""){#_ftn25} Der Beschwerdeführer legte seiner Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail bei. In der Stellungnahme der Kommission wurde nicht auf diese E-Mail Bezug genommen.

[\[26\]](#_ftnref26 ""){#_ftn26} Diese E-Mail, die vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt und in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt wurde, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): "\[b\]*ien que le modèle est correct, nous ne pouvons pas savoir ce qui a déjà été dépensés et les variationen entre rubrique. S'il vous plaît remplir le formulaire dûment rempli en précisant les unités, les coûts unitaires et totaux. En cas de doute revoir le budget de l'avenant n°1 et procéder de la même façon...*

[\[27\]](#_ftnref27 ""){#_ftn27} Diese E-Mail, von der der Beschwerdeführer eine Kopie mit seiner Stellungnahme übermittelte, die aber in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt wurde, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): "\[j\]*e ne comprend toujours pas ce que vous voulez. Vous demandez de compléter le budget sous la forme du fichier E3C Budget, ce que nous avons fait dans le précédent mail. Les unités, les coûts unitaires und les coûts totaux sont présentés. Ce modèle de fichier ne suggest pas de présenter les dépenses déjà effectuées, et il est similaire à celui de l'avenant n°1. Pourriez-vous expliziter clairement ce que vous souhaitez...*"

[\[28\]](#_ftnref28 ""){#_ftn28} Diese E-Mail, die vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt, aber von der Kommission in ihrer Stellungnahme nicht erwähnt wurde, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): "\[s\]*'il vous plaît utiliser le modèle du budget, et de transmettre toutes les données sur le rapport financier pour le budget. Voir l'exemple ci-joint...*".

[\[29\]](#_ftnref29 ""){#_ftn29} Im französischen Original: "\[v\]*ous trouverez ci-joint le budget modifié en fonction de la nouvelle forme de présentation que vous m'avez transmise hier. Je espère que cette version vous conviendra...*"

[\[30\]](#_ftnref30 ""){#_ftn30} Diese E-Mail wurde vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt. Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme nicht auf diese E-Mail Bezug genommen. Es enthielt folgende Aussagen (in französischer Originalfassung): „\[a\] *propos de l'avenant, je suis vraiment désolé par le fait qu'il y a eu beaucoup de contradiction* \[s\]*dans la demande, malgré nos efforts. Mais une dernière remarque, qui peut que sauve le bateau: Vous avez changé le numéro de compte - Wer hat geschrieben? Pouvez-vous nous expliquer ce fait au plus vite que möglich...*"

[\[31\]](#_ftnref31 ""){#_ftn31} Diese E-Mail, die vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt und in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt wurde, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): "\[l\]*e numéro de compte du projet a en effet changé car notre banque ... a modifié les références bancaires de toute sa clientèle professionnelle. Lors mon dernier passage à Luanda en mai, j'avais remis notre nouvelle signalétique bancaire à* \[Beamter der Delegation\]."

[\[32\]](#_ftnref32 ""){#_ftn32} Diese E-Mail, die vom Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelt und in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt wurde, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): „\[v\]*ous auriez une réponse formale à ce sujet dans les jours qui viennent. De toute façon, on n'a pas pu avoir la signature de cette avenant durant la période opérationnelle do projet, puisque les données clés pour son traitement nous est arrivé tardivement, c'est ainsi que il n'est possible de prolonger la durée opérationnelle du projet en question...*

[\[33\]](#_ftnref33 ""){#_ftn33} Der Beschwerdeführer legte seiner Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail bei. In der Stellungnahme der Kommission wurde nicht auf diese E-Mail Bezug genommen.

[\[34\]](#_ftnref34 ""){#_ftn34} Im Original Portugiesisch: "\[a\] *adenda foi solicitada apenas 3 meses antes do fim do contrato".*

[\[35\]](#_ftnref35 ""){#_ftn35} Im Original Portugiesisch: „\[a\]*penas no dia 11.12.09, três dias antes de terminar o período para a aprovação da adenda, foi recebida uma versão correcta do pedido."*

[\[36\]](#_ftnref36 ""){#_ftn36} Im Original Portugiesisch: „\[e\]*ste período de três dias não foi suficiente para se finalizarem os procedimentos de aprovação da adenda."*

[\[37\]](#_ftnref37 ""){#_ftn37} Der Beschwerdeführer legte seiner Stellungnahme eine Kopie dieser E-Mail bei. Diese E-Mail wird in der Stellungnahme der Kommission nicht erwähnt.

[\[38\]](#_ftnref38 ""){#_ftn38} Im Original Portugiesisch: „\[n\]*o dia 4 de Dezembro, seja 20 dias depois,* \[the official K\]*se emovia da diferença entre o orçamento inicial (842 280€) e a proposta mais recente de orçamento (796 269€), então mesmo que esta soma já estava decidida à algumas semanas...Trocamos vários emails em seguida com* \[the official D\] *relativamente ao formalismo necessário à apresentação do orçamento, apesar deste ter sido avaliado pela* \[the official F\] *no início de novembro..."*

[\[39\]](#_ftnref39 ""){#_ftn39} Im französischen Original: „\[n\]*ous avons tenté, avec votre collaboration, de finaliser notamment le document du budget à joindre à l'avenant, tant en ce qui concerne le montant que la présentation des rubriques qui doivent être conformes et cohérentes par rapport au tableau du budget figurant dans l'appel à proposition et dans le contrat de base."*

[\[40\]](#_ftnref40 ""){#_ftn40} Im französischen Original: "\[l\]*eine Délégation a néanmoins continué à instruire l'avenant malgré le fait qu'il n'était plus possible de garantir alors l'accomplissement de toutes les formalités Internes indispensables dans un délai aussi court."*

[\[41\]](#_ftnref41 ""){#_ftn41} Die Stellungnahme der Kommission enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): Artikel*9.1 des Conditions générales Annexées aux contrats de subvention précise que* 'toute modification du Contrat, y compris des Annexes, doit être établie par écrit et faire l'objet d'un avenant. Le Contrat ne peut être modifié que Anhänger sa période d'exécution. Lorsque la demande de modification émane du Bénéficiaire, celui-ci doit l'adresser à l'Administration contractante un mois avant la date à laquelle la modification devrait prendre effet, sauf dans des cas dûment justifiés par le Bénéficiaire et acceptés par l'Administration contractante.*Comme il est précisé dans les Conditions générales annexées au contrat de subvention (Artikel 9.1), les modifications apportées au contrat doivent être formalisées par un avenant signé par les deux parties au contrat pendant sa période d'exécution*" (Hervorhebung von der Kommission hinzugefügt). Die Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme übermittelt.

[\[42\]](#_ftnref42 ""){#_ftn42} In diesem Zusammenhang verwies die Kommission auf den in Artikel 47 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass (im französischen Original): „\[a\]*vant de procéder à la signature de l'avenant, l'engagement budgétaire correspondant au contrat de subvention doit être modifié. Cette procédure implique plusieurs acteurs au sein de la Délégation avec des tâches de contrôle différentes... Une fois cette procédure accomplie, le chef de Délégation peut signer l'avenant qui toutefois nécessite encore la signature du bénéficiaire pour être conclu.* " Die Kommission verwies ferner auf das Verfahren zur "Erstellung eines Nachtrags" gemäß Artikel 2.10.2 Absatz 4 des Praktischen Leitfadens für Vertragsverfahren für EU-Außenmaßnahmen (PRAG), der auf der Europeaid-Website abrufbar ist und unter anderem Folgendes besagt: "Bei*der Ausarbeitung eines Addendums hat der öffentliche Auftraggeber wie folgt vorzugehen: ... 4) Senden Sie die drei unterzeichneten Originale des Nachtrags an den Auftragnehmer, der sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt gegenzeichnen und zwei Originale an den öffentlichen Auftraggeber zurücksenden muss.*

[\[43\]](#_ftnref43 ""){#_ftn43} Im Original Portugiesisch: "*Artigo 11° - Período de execução, prolongamento, suspensão, força maior e data de conclusão da acção. 11.1... O beneficiário informará sem demora a entidade adjudicante de qualquer circunstância susceptível de travar ou de atrasar a execução da acção. O beneficiário poderá solicitar, o mais tardar um mês antes do termo da execução da acção, um prolongamento desse período, devendo acompanhar o pedido de todas as justificações necessárias para o seu exame...*

[\[44\]](#_ftnref44 ""){#_ftn44} Das in Artikel 2.10.2 Absatz 4 des PRAG vorgesehene Verfahren für die "Erstellung eines Addendums", auf das in der Stellungnahme der Kommission Bezug genommen wird, lautet wie folgt: "Bei*der Ausarbeitung eines Addendums hat der öffentliche Auftraggeber wie folgt vorzugehen: ... 4) Senden Sie die drei unterzeichneten Originale des Nachtrags an den Auftragnehmer, der sie **innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt** gegenzeichnen und zwei Originale an den öffentlichen Auftraggeber zurücksenden muss ...*" (Hervorhebung nur hier).

[\[45\]](#_ftnref45 ""){#_ftn45} Diese E-Mail, die der Beschwerdeführer mit seinen Anmerkungen übermittelte, enthielt folgende Erklärungen (in französischer Originalfassung): **„\[t\]*el que convenu lors de la réunion de ce matin*** , veuillez trouver ci-joint les résultats du monitoring réalisé. Il serait bon de voir les conclusions / recommandations avec les différentes parties prenantes, y compris et surtout pour la justification de la demande d'avenant de prolongation de 10 mois avec potentiel réajustement budgétaire (ou non) entre les différentes rubriques. **Il sera important dans la demande d'insister, entre autres, sur les questions de: ----------------------------------------------------------- Résultats qualitatifs ... appui institutionnel (renforcements techniques) aux nouvelles associations dans une logique de durabilité; \* Amélioration des circuits de commercialisation dans le nouveau contexte (voise d'accès réhabilités); \* Pilotprojekte; \* Durabilité du projet; \* Visibilité / Stratégie de communication du projet et capacités de capitalisation sur certaines expériences.** Merci de nous envoyer au plus vite les documents nécessaires pour analyser cette demande (au plus tard le 02/11)..." (Hervorhebung hinzugefügt).

[\[46\]](#_ftnref46 ""){#_ftn46} Der Antrag des Beschwerdeführers betraf unter anderem verschiedene Rubriken, insbesondere (im ursprünglichen Portugiesischen): "*A nível dos **resultados qualitativos*** "; "*Para garantir o acesso aos meios de produção* "; „*Reforço de competências dos grupos de camponeses para **sustentabilidade do projecto";*** „*Melhorar o sistema de informação econômica existente e **melhoramento dos circuitos de comercialização** no **novo contexto (vias de acesso reabilitadas)";*** „*Reforço de competência dos **membros das novas associações na lógica da sustentabilidade";*** "***Acções piloto*** "; und „Visibilidade/Estratégia***de comunicação de projecto e capacidade de capitalização de certas experiências"***(Hervorhebung nur hier).

[\[47\]](#_ftnref47 ""){#_ftn47} Die E-Mail von Official F vom 10. November 2009 enthielt folgende Fragen (in französischer Originalfassung): "*Nous sommes en train d'analyser votre demande d'avenant. Votre explicatif reprend la réunion technique du 27/10 (Deutsche Übersetzung) Gießen Sie ce qui est des ajustements budgétaires, j'ai quelques Fragen: Ressourcen Humaine: 1 - Pourquoi le projet n'a pas eu les 36 mois d'appui vétérinaire (responsable de la composante traction animale)? ne sont prévus que 2 mois. Quelles ont été les difficultés? - Wer hat geschrieben? Ces 2 mois ont déjà eu lieu sinon 2 mois sont-ils insuffisants? 2 - Pourquoi le projet n'a pas eu de comptable? (Deutsche Übersetzung) 3 - Auf Anmerkung une augmentation exponentionnelle des gardes, pourquoi? 4 - On note une différence des prix unitaires pour la rubrique "Ressourcen humaines". Les salaires ont été plus bas que prévus. Pourquoi? Normalement les ONG ont plutôt le problème inverse: rareté des RH en Angola et dons salaires élevés. 5 - On note une augmentation de 24 à 40 jours des missions* \[des*Beschwerdeführers\] , pourquoi? quelle est la plus-value de ces missions? Ces missions ont déjà été toutes réalisées - Wer hat geschrieben? Equipements et fournitures: 1 - Pouvez-vous SVP m'expliquer le pourquoi des achats plus faibles (quantitativement) pour la parcelle de démonstration en termes de semences et d'engrais. Désolée pour ces nouvelles questions, mais nous devons justifier toutes différences budgétaires lors d'un avenant..."*(Hervorhebung durch die Kommission).

[\[48\]](#_ftnref48 ""){#_ftn48} Der Beschwerdeführer fügte eine Kopie dieser E-Mail mit seinen Bemerkungen zur Stellungnahme der Kommission bei. In dieser E-Mail wurden die in der vorstehenden Fußnote (in französischer Originalfassung) genannten Fragen der Kommission wie folgt beantwortet: „\[E\]*xplication des ajustements budgétaires pour la prolongation: Ressourcen Humaine: 1 - ... d'appuis vétérinaires Anhänger 36 mois pour cause de difficulté de trouver la ressource humaine compétente sur la zone. Option prise la première année sur projet d'utiliser le vétérinaire des services agricoles de la zone. Les 2 mois restants korrespondent à un suivi vétérinaire de distribution de bœufs effectué au mois d'août. 2 - ... Même problème pour trouver une personne compétente sur la zone pour le poste de comptable. Poste supprimé et assuré par le volontaire en place (Formation en cours* \[des Partners des Beschwerdeführers\]*sur les outils comptables utilisés). 3 - ... Augmentation des gardiens depuis le début du projet pour assurancer la sécurité sur 4 sites différents où sont regroupés les équipements du projet sur la zone (Büro Cubal, Résidence volontaire, Bureau Annexe Lumaum, entrepôt). Eine raison de 2 gardiens par site en rotation. 4 - ...Grâce au partenariat avec* ,*des niveaux de salaires raisonnables ont pu être tenues. 5 - Sur les 4 missions prévues, une mission comptable a déjà été effectuée en novembre de 10 jours. Prévision de 3 missions* \[des Beschwerdeführers\] *auprès* \[Partner des*Beschwerdeführers\] , afin de poursuivre la supervision du projet el l'appui technique après le départ de la Volontaire sur place (prévu en mars) qui ensure cette fonction. Equipements et fournitures: 1 - ... Achats d'intrant pour les parcelles de démonstration revus a la baisse vu la diminution de sites de démonstration en fin de projet. Les appuis du projet s'orientent essentiellement sur des démonstrations de traitement..."*(Hervorhebung durch den Beschwerdeführer).

[\[49\]](#_ftnref49 ""){#_ftn49} Im französischen Original: "**\[l\]*ein Vermerk explicative*** reçue ne soutien pas la demande du bénéficiaire... Sans une **note explicative** à cette demande d'avenant bien motivée de la part des secteurs responsables, la SCF ne pourra donner suite à cette demande..." (Hervorhebung hinzugefügt).

[\[50\]](#_ftnref50 ""){#_ftn50} Der Beamte K erklärte in seiner E-Mail an den SCF-Beamten (in französischer Originalfassung): „\[t\]*enant compte: - des genres des activités à développer (vulgarisation = Education des adultes) - des problèmes connus durant les deux ans du projet, notamment les aléas climatiques et tants d'autre, **Une prolongation serait souhaitable pour ce contrat (bien sûr, si l'aspect financier le permet)***" (Hervorhebung hinzugefügt).

[\[51\]](#_ftnref51 ""){#_ftn51} Siehe Ziffer 15.

[\[52\]](#_ftnref52 ""){#_ftn52} Siehe Randnrn. 28 und 29 sowie 32 bis 36.

[\[53\]](#_ftnref53 ""){#_ftn53} Siehe Randnummer 38.

[\[54\]](#_ftnref54 ""){#_ftn54} In diesen Schreiben erklärte der Delegationsleiter (im portugiesischen Original): "\[a\]*penas **no dia 11.12.09 ... foi recebida uma versão correcta do pedido. Este período de três dias não foi suficiente para se finalizarem os procedimentos de aprovação da adenda."*** und (im französischen Original): „\[l\]*a **demande complète et éligible de projet d'avenant avec ses Annexes** n'as pas pu être présentée à la Délégation dans le délai d'un mois avant l'échéance du contrat ... La Délégation a néanmoins continué à instruire l'avenant malgré le fait **qu'il n'était plus possible** de garantir alors **l'accomplissement de toutes les formalités Internes indispensables dans un délai aussi court"***(Hervorhebung nur hier).

[\[55\]](#_ftnref55 ""){#_ftn55} Siehe Rechtssache 111/86, *Évelyne Delauche/Kommission der Europäischen Gemeinschaften,* Slg. 1987, 5345, Randnr. 30: „Die*Gemeinschaft kann nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn eine Reihe von Voraussetzungen in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der von den Organen begangenen angeblichen Rechtsverletzung, den tatsächlich erlittenen Schaden und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen der Handlung und dem angeblich erlittenen Schaden erfüllt sind."*

[\[56\]](#_ftnref56 ""){#_ftn56} Anhang II Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags bestimmt (im portugiesischen Original): „\[a\]*s partes envidarão todos os esforços no sentido de resolver amigavelmente qualquer litígio que possa surgir entre si no decurso da execução do presente contrato. Para o efeito, comunicar-se-ão mutuamente, por escrito, as respectivas posições, assim como as soluções que considerem possíveis e reunirão a pedido de uma delas. Cada parte deve responder ao pedido de resolução amigável, kein Prazo de 30 Dias. Passado este prazo, ou se o procedimento de resolução amigável não for bem sucedido no prazo de 120 dias a partir da data do primeiro pedido, cada parte pode notificar à outra parte que considera que o procedimento fracassou.*

[\[57\]](#_ftnref57 ""){#_ftn57} Im französischen Original: „\[a\]*ucune activité n'a eu lieu en 2010 dans le cadre du projet, les activités ont officiellement pris fin le 15 Décembre 2009 et vous étiez informé sur la décision négative à votre demande d'avenant."*

[\[58\]](#_ftnref58 ""){#_ftn58} Im französischen Original: „\[n\]ous*vous signalons également que la Délégation est en désaccord avec le montant de* \[12 109 EUR\]*proposé pour indemniser votre partenaire. Vous savez que le budget de votre partenaire devrait prévoir le licenciement du personnel et prime de départ à payer à la fin du contrat. Les dépenses engagées entre le 15 Décembre 2009 et le 28 Février 2010 sont inclues dans le montant déclaré dans le rapport financier et certifié par l'audit."*

[\[59\]](#_ftnref59 ""){#_ftn59} Im französischen Original: \[n\]*ous n'avons été informés du rejet de notre demande d'avenant que le 18 janvier 2010, et après tentative de conciliation, nous avons procédé au démantèlement du dispositif projet, pour terminer les activités le 28 février 2010."*

[\[60\]](#_ftnref60 ""){#_ftn60} Im französischen Original: "\[c\]*e montant correspond aux indemnités de licenciement et prime de départ des personnels de notre partenaire affectés au projet. Ce montant était effectivement prévu dans le budget présenté lors de l'avenant. Nous n'avons pas inclus ce montant dans le coût final du projet car, à notre sens, nous devions attendre les conclusions de la plainte et l'avis de la Délégation avant les intégrer."*

[\[61\]](#_ftnref61 ""){#_ftn61} Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass dieser Betrag nicht an den Beschwerdeführer gezahlt würde. Sie würde vielmehr von der Erstattung abgezogen, die der Beschwerdeführer der Kommission schuldet. In ihrem Schreiben vom 27. März 2012 erklärte die Delegation (in französischer Originalfassung), dass „\[c\]*e montant de 47.756,00 € pourra dés lors être pris en compte dans le cadre de l'apurement des avances perçues. En considération de ces éléments, votre association doit donc rembourser à l'Union Européenne un montant de* \[X\]*, résultant de la différence entre le montant de* \[Y\] *déjà perçus par votre association, et le montant éligible de* \[Z\] *déclaré dans le rapport financier, ainsi que le montant de cofinancement ci-dessus non acquis.*

[\[62\]](#_ftnref62 ""){#_ftn62} Im Bericht des Rechnungsprüfers (im französischen Original) "Rapport final d'observations factuelles portant sur un contrôle des dépenses dans le cadre d'un contrat de subvention financé par la Communauté européenne pour des actions extérieures" (Bericht des Rechnungsprüfers) auf i) Seite 7 (im französischen Original) wurden folgende Aussagen gemacht: "\[c\]*ompte tenu du délai entre la fin des opérations de terrain (28. Februar 2010) et la date de l'audit, aucun contrôle sur place n'a été effectué... Après vérification, le rapport financier du 16 décembre 2006 au 28 février 2010 est conforme aux conditions du contrat de subvention* "; ii) Seite 17 (in französischer Originalfassung): „\[l\]*e présent mandat a pour objet le rapport financier final, relatif au contrat de subvention pour la période du 16 décembre 2006 au 28 février 2010...";* und iii) Seite 19 (in französischer Originalfassung): "\[d\]*aß d'expiration de l'action: 28 Februar 2010*".

[\[63\]](#_ftnref63 ""){#_ftn63} Auf Seite 10 des Prüfberichts heißt es (in französischer Originalfassung): "*2.4.6 Coûts (indirekt) administratifs: Après vérification, conformément à l'article 14.4 des conditions générales, le coût administratif est bien forfaitairement égal à 7% du total des coûts éligibles de l'action".*

[\[64\]](#_ftnref64 ""){#_ftn64} Im französischen Original: „\[e\]*n ce qui concerne le remboursement des frais administratifs pour l'année 2010 pour un montant de 16.424 EUR, il y a lieu d'observer que les dépenses réalisées entre le 15 décembre 2009 el le 28 février 2010 ont été incluses dans le rapport financier et dans le rapport d'audit et ont déjà été prises en compte par la Délégation, y compris les coûts administratifs liés au Projet à hauteur de la limite contractuellement prévue de 7% des coûts éligibles directs."*

[\[65\]](#_ftnref65 ""){#_ftn65} Siehe Ziffer 3 und Fußnote 3 dieser Entscheidung.

[\[66\]](#_ftnref66 ""){#_ftn66} Siehe z. B. Schreiben des Beschwerdeführers vom 26. Januar 2010 an den Delegationsleiter mit folgenden Erklärungen (in französischer Originalfassung): „\[n\]*ous avons en toute bonne foi maintenu les équipes sur le terrain, qu'il faudra dans tous les cas libérer en bonne et due forme, ce qui entraîne des coûts récurrents. De plus, les démarches de fin de projet (Abtretung des matériels, Rechnungsprüfung...) n'ont pas été effectuées... Aussi nous demandons qu'à tout les moins des dispositions soient prises pour nous permettre de clôturer le projet sans litige aucun, en repoussant la date limite du contrat à fin février 2010, afin de prendre en compte les dépenses engagées actuellement et permettre l'intégration de nos cofinancements.*

[\[67\]](#_ftnref67 ""){#_ftn67} Vgl. Randnr. 78 dieser Entscheidung.

[\[68\]](#_ftnref68 ""){#_ftn68} Vgl. Randnr. 88 dieser Entscheidung. In ihrer Antwort auf den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für eine komplementäre freundschaftliche Lösung stellte die Kommission jedoch fest: "\[s\]*ans que cela n'implique aucune admission de mauvaise administration de la part de la Commission, dans un esprit constructif et conciliant, la Commission a pris contact avec le plaignant en vue de trouver une solution qui conviendrait aux intérêts de chacun."*

[\[69\]](#_ftnref69 ""){#_ftn69} Vgl. Randnr. 79 und Fußnote 55 dieser Entscheidung.

[\[70\]](#_ftnref70 ""){#_ftn70} Das Schreiben des Beschwerdeführers vom 26. Januar 2010 enthielt folgende Erklärung (in französischer Originalfassung): "\[n\]*ous demandons qu'à tout les moins des dispositions soient prises pour nous permettre de clôturer le projet sans litige aucun, **en repoussant la date limite du contrat à fin février 2010, afin de prendre en compte les dépenses engagées actuellement et permettre l'intégration de nos cofinancements."***(Hervorhebung hinzugefügt)

[\[71\]](#_ftnref71 ""){#_ftn71} Siehe auch Fußnoten 62 und 63.