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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 3059/2006/JMA gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 3059/2006/JMA - Geöffnet am Mittwoch | 08 November 2006 - Entscheidung vom Mittwoch | 31 Januar 2007
Straßburg, den 31. Januar 2007
Sehr geehrter Herr X,
Am 28. September 2006 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten im Namen der Firma Y eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission wegen des Vertrags zwischen der Kommission und Y über die Durchführung einer Reihe von Schulungsmaßnahmen in einem Drittland im Zeitraum 2004-2005 eingereicht. Sie machten in Ihrer Beschwerde geltend, dass die Kommission ihren vertraglichen Verpflichtungen dadurch nicht nachgekommen sei, dass sie Y die Schlussrechnung nicht beglichen habe. Sie forderten die Kommission daher auf, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und Y den ausstehenden Betrag zuzüglich Zinsen zu zahlen.
Am 8. November 2006 habe ich Ihre Beschwerde mit der Aufforderung zur Stellungnahme an den Präsidenten der Kommission weitergeleitet.
Mit E-Mails vom 14. November 2006 teilten Sie mir mit, dass die von Ihnen beanstandete finanzielle Situation offenbar gelöst sei. In diesem Zusammenhang haben Sie Ihre Zufriedenheit über das effiziente Eingreifen des Bürgerbeauftragten in diesem Fall zum Ausdruck gebracht.
Der Bürgerbeauftragte ist daher der Auffassung, dass die Kommission Schritte unternommen hat, um die Angelegenheit beizulegen, und hat Sie damit zufriedengestellt. Der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.
Der Präsident der Kommission wird über diesen Beschluss unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos DIAMANDOUROS