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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 2806/2005/BU gegen die Europäische Kommission


DIESE BESCHWERDE WIRD IN VERTRAULICHER VERFAHREN VERARBEITET. DIE ENTSCHEIDUNG IST ANONYM. IN DER ENTSCHEIDUNG VERWEIST 'X' AUF DEN BENUTZER UND, UM DIE LESUNG DER ENTSCHEIDUNG ZU VERFAHREN, WIRD DIE MASCULIN-GENE SYSTEMATISCHE VERWENDET, um DEN BENUTZER ODER DEN BENUTZER ZU QUALIFIZIEREN.

Straßburg, 15. Dezember 2005

Sehr geehrter Herr,

Am 19. August 2005 haben Sie Ihre Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten gegen die Europäische Kommission wegen deren Weigerung vom 18. Januar 2005, Ihnen die Kosten für Physiotherapie und Physiotherapie zu erstatten, erneut eingereicht.

Mit E-Mail vom 29. November 2005 haben Sie meine Dienststellen über Ihren Wunsch informiert, die Beschwerde fallen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Bürgerbeauftragte beschlossen, den Fall abzuschließen, der gemäß Ihrem ursprünglichen Antrag vertraulich behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

P. Nikiforos DIAMANDOUROS

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