# Entscheidung über die Beschwerde 981/2026/MIK gegen die Europäische Kommission
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2026-06-03T10:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/226783)
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Sehr geehrte Frau X,
Sie haben im Namen von Movendi Sweden und anderen Organisationen eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten über die Einhaltung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung durch die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung des Legislativvorschlags zur Änderung von Verordnungen über bestimmte Marktregeln und sektorale Stützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse (EU-Weinpaket, COM(2025) 137 final) eingereicht.
Ich danke Ihnen, dass Sie mir diesen Fall zur Kenntnis gebracht haben. In Ihrer Beschwerde machen Sie geltend, dass die Kommission bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags gegen ihre Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung verstoßen habe. Sie machen insbesondere geltend, dass die Kommission es versäumt habe, eine Folgenabschätzung vorzubereiten und angemessene Konsultationen durchzuführen, wobei sie auf die Dringlichkeit der Lage hingewiesen habe. Sie machen geltend, dass der Bürgerbeauftragte Empfehlungen abgeben sollte, um sicherzustellen, dass künftige Legislativvorschläge im Einklang mit den Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung ausgearbeitet werden.
Mein Büro hat kürzlich mehrere Beschwerden über die Einhaltung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung durch die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen erhalten. Die Probleme, auf die Sie mich aufmerksam machen, ähneln denen, die in den vorangegangenen Beschwerden angesprochen wurden.
Im vergangenen Jahr habe ich Untersuchungen zu drei dieser Beschwerden eingeleitet[\[1\],](#_ftn1){#_ftnref1} und diese Untersuchungen betreffen unter anderem das Versäumnis der Kommission, Ausnahmen von den Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung in Bezug auf die Erstellung umfassender Folgenabschätzungen angemessen zu rechtfertigen, und das Versäumnis der Kommission, eine umfassende und ausgewogene Konsultation zu ihren Vorschlägen sicherzustellen.
Am 25. November 2025 stellte ich[\[2\]](#_ftn2){#_ftnref2} fest, dass die Art und Weise, wie die Kommission die in den drei Beschwerden in Rede stehenden Legislativvorschläge ausgearbeitet hatte, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte, und ich gab der Kommission zwei Empfehlungen und vier Verbesserungsvorschläge. Insbesondere empfahl ich der Kommission, für eine vorhersehbare, kohärente und nicht willkürliche Anwendung ihrer Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu sorgen, indem sie den Begriff „Dringlichkeit" definiert und klare Erläuterungen für Situationen liefert, die eine Abweichung von den in den Vorschriften festgelegten Anforderungen rechtfertigen. Darüber hinaus sollte die Kommission, wenn Ausnahmen gewährt werden, ein Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass die dringende Ausarbeitung von Legislativvorschlägen weiterhin mit den Grundsätzen eines transparenten, faktengestützten und inklusiven Gesetzgebungsprozesses im Einklang steht.
Um die Kommission bei dieser Aufgabe zu unterstützen, habe ich auch vier Verbesserungsvorschläge unterbreitet, darunter die Klarstellung der Regeln für die Konsultation der Interessenträger zu dringenden Vorschlägen und die Sicherstellung, dass die Beweise für ihre Vorschläge, einschließlich Bewertungen der Klimakohärenz, rechtzeitig veröffentlicht werden, um eine öffentliche Debatte vor der Annahme von Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Ich erhielt die Stellungnahme der Kommission zu meinen Empfehlungen und Vorschlägen am 18. Februar 2026.[\[3\]](#_ftn3){#_ftnref3} Mein Büro analysiert diese Stellungnahme derzeit im Detail sowie die jüngste Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein einfacheres, klareres und besser durchgesetztes EU-Regelwerk"[\[4\],](#_ftn4){#_ftnref4} in der die Kommission weitere Einzelheiten zur Umsetzung meiner Empfehlungen und Vorschläge vorlegt.
Den Fortgang dieser Untersuchungen können Sie auf meiner Website verfolgen, auf der ich die Stellungnahme der Kommission veröffentlicht habe und auf der auch meine Entscheidung veröffentlicht wird \[5\].{#_ftnref5}
Während ich den Fragen, die Sie in Ihrer Beschwerde angesprochen haben, große Bedeutung beimesse, stelle ich auch fest, dass sie weitgehend von meinen oben genannten Empfehlungen und Vorschlägen abgedeckt werden. Darüber hinaus bezieht sich Ihre Beschwerde auf die Ausarbeitung eines Legislativvorschlags, den die Kommission angenommen hatte, bevor sie sich verpflichtete, meine Empfehlungen und Vorschläge bei ihrer bevorstehenden Überarbeitung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu berücksichtigen. Daher bin ich der Ansicht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine gesonderte Untersuchung Ihrer Beschwerde nicht gerechtfertigt ist.[\[6\]](#_ftn6){#_ftnref6} Daher habe ich den Fall abgeschlossen.
Dennoch werde ich die spezifischen Argumente, die Sie in Ihrer Beschwerde vorbringen, im Zusammenhang mit der Analyse der Stellungnahme der Kommission zu meinen oben genannten Empfehlungen und Verbesserungsvorschlägen prüfen. Ich habe auch beschlossen, die Kommission über Ihre Beschwerde zu unterrichten, da sie darauf hindeutet, dass sich die in meinen Empfehlungen und Vorschlägen behandelten Fragen nicht auf die betreffenden Legislativvorschläge in den drei von mir untersuchten Fällen beschränken.
Ich stelle fest, dass Sie auch die Frage der Zusammensetzung der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Weinpolitik angesprochen haben und dass Organisationen, die sich mit Fragen der öffentlichen Gesundheit befassen, ausgeschlossen sind. Als Antwort auf den Antrag der Europäischen Allianz für öffentliche Gesundheit, in die hochrangige Arbeitsgruppe aufgenommen zu werden, die Ihrer Beschwerde beigefügt ist, erklärte die Kommission, dass die Gruppe die Herausforderungen und Chancen für den europäischen Weinsektor aus landwirtschaftlicher Sicht erörtern sollte, ohne gesundheitspolitische Aspekte zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass Beschwerdeführer, bevor sie sich an den Bürgerbeauftragten wenden, das Problem zuerst bei dem betreffenden EU-Organ angesprochen haben müssen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich damit zu befassen, ohne dass der Bürgerbeauftragte einbezogen werden muss. Nach den uns von Ihnen übermittelten Informationen scheinen Sie der Kommission keine Argumente dafür vorgebracht zu haben, warum ihre Entscheidung, die Europäische Allianz für öffentliche Gesundheit nicht in die Gruppe aufzunehmen, falsch war. Leider bedeutet dies, dass ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit dieser Angelegenheit befassen kann.
Ich hoffe, Sie werden diese Erklärungen nützlich finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Anjinho
Europäischer Bürgerbeauftragter
Straßburg, 01/06/2026
[\[1\]](#_ftnref1){#_ftn1} Beschwerde 983/2025/MAS, Beschwerde 2031/2025/VB und Beschwerde 1379/2024/MIK.
[\[2\]](#_ftnref2){#_ftn2} Empfehlung zur Einhaltung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung und anderer Verfahrensvorschriften durch die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen, die sie als dringend erachtete (983/2025/MAS -- Fall „Omnibus", 2031/2024/VB -- Fall „Migration" und 1379/2024/MIK -- Fall „CAP"), [https://www.ombudsman.europa.eu/de/recommendation/de/215920.](https://www.ombudsman.europa.eu/en/recommendation/en/215920)
[\[3\]](#_ftnref3){#_ftn3} [https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/220471](https://www.ombudsman.europa.eu/en/doc/correspondence/en/220471)
[\[4\]](#_ftnref4){#_ftn4} <https://commission.europa.eu/publications/simpler-clearer-and-better-enforced-eu-rulebook_en>
[\[5\]](#_ftnref5){#_ftn5} [https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/68856](https://www.ombudsman.europa.eu/en/case/en/68856)
[\[6\]](#_ftnref6){#_ftn6} Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter [https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.](https://www.ombudsman.europa.eu/en/document/70707)