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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1150/2004/MF gegen die Europäische Kommission


DIESE BESCHWERDE WURDE VERTRAULICH BEHANDLT. DIE ENTSCHEIDUNG IST DAHER ANONYMISIERT. DAS MASCULINE-FORMULAR WURDE DURCHFÜHREND VERWENDET.

Straßburg, den 17. August 2004

Sehr geehrter Herr X.,

Am 20. April 2004 haben Sie im Namen eines Ministeriums für Gesundheit und Verbrauch eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht. Die Beschwerde betraf das Schreiben vom 19. April 2004, in dem die Kommission Ihnen mitteilte, dass Ihr Vorschlag im Rahmen der ERA-NET-Regelung nicht bewertet würde. Weitere Unterlagen haben Sie am 12., 13. und 18. Mai 2004 übermittelt.

Am 16. Juni 2004 haben Sie mir schriftlich mitgeteilt, dass Sie Ihre Beschwerde zurücknehmen möchten.

Ich habe daher die Akte geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

P. Nikiforos DIAMANDOUROS

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