Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 842/2003/JMA gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 842/2003/JMA - Geöffnet am Freitag | 16 Mai 2003 - Entscheidung vom Dienstag | 04 November 2003
Straßburg, den 4. November 2003
Sehr geehrter Herr B.,
Am 30. April 2003 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten im Namen des Unternehmens „Farming and Wildlife Advisory Group Limited“ (FWAG) eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein. Ihre Beschwerde betrifft das angebliche Versäumnis der Kommission, der FWAG einen Zuschuss in Höhe von 59 598 EUR für die Organisation einer Seminarkonferenz zum Thema „Multifunktionale Landwirtschaft – ein europäisches Modell“ zu zahlen.
Am 16. Mai 2003 leitete ich die Beschwerde an den Präsidenten der Europäischen Kommission weiter. Die Kommission hat ihre Stellungnahme am 27. August 2003 übermittelt. Ich habe sie Ihnen mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt, die Sie am 1. Oktober 2003 übermittelt haben.
Ich schreibe jetzt, um Sie über die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zu informieren.
DIE BESCHWERDE
Die Beschwerde wird von einem Mitglied des Europäischen Parlaments eingereicht. Nach Ansicht des Beschwerdeführers ergibt sich der Sachverhalt zusammenfassend wie folgt:
Am 17. August 2001 stimmte die Europäische Kommission zu, der Firma "Farming and Wildlife Advisory Group Limited" (FWAG) einen Zuschuss für die Organisation eines Seminars zum Thema "Multifunktionale Landwirtschaft - ein europäisches Modell" zu gewähren. Die Institution sollte 50 % der förderfähigen Kosten der Veranstaltung, d. h. 59.598 EUR, bezuschussen.
Die Kommission bot an, einen Vorschuss in Höhe von 35 579 EUR zu zahlen, was 60 % des gesamten Zuschusses auf der Grundlage einer Bankbürgschaft entspricht. Der Betrag wurde jedoch nie gezahlt, da die FWAG einen technischen Fehler in Bezug auf den Vorschussbetrag begangen hatte.
Bis Januar 2002 war das Seminar abgeschlossen, und die FWAG hatte der Kommission alle erforderlichen Berichte vorgelegt. Das Organ leistete jedoch trotz zahlreicher an das Organ gerichteter Aufforderungen nicht die vollständige Zahlung der ausstehenden 59.598 EUR. In ihrer Antwort auf die Mahnungen der FWAG beschränkten sich die Kommissionsdienststellen auf die Feststellung, dass die Forderung bearbeitet werde.
In seiner Beschwerde an den Bürgerbeauftragten macht der Beschwerdeführer zusammenfassend geltend, dass die Kommission die Zahlung des der FWAG gewährten Zuschusses zuzüglich der seit Januar 2002 aufgelaufenen Zinsen vornehmen sollte und dass sich ihre Dienststellen bei seiner Wählerin entschuldigen sollten.
DIE ANFRAGE
Stellungnahme der Europäischen KommissionIn ihrer Stellungnahme äußerte sich die Kommission zusammenfassend wie folgt:
Die Kommission erklärte, dass sie am 31. Januar 2002 den in Artikel 5 Absatz 1 des Vertrags vorgesehenen technischen Bericht erhalten habe. Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags verfügte das Organ dann über fünf zusätzliche Monate für die Prüfung des Dokuments und sechzig Tage für die Zahlung der Rechnung. Der Tag, an dem die Zahlung fällig war und Zinsen anfielen, war somit der 29. August 2002. Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Allgemeinen Bedingungen im Anhang der Finanzhilfevereinbarung wurden die Zinsen mit 2 339,38 EUR berechnet. Der anwendbare Zinssatz betrug 4,80 %, was dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank von 3,30 % plus 1,50 % Anstieg entspricht.
Das Organ erklärte, dass einige technische Probleme die Zahlung verzögert hätten. Sie wies jedoch darauf hin, dass ihre Dienststellen der FWAG am 1. Juli 2003 den gesamten Zuschuss und am 21. August 2003 die aufgelaufenen Zinsen erstattet hätten.
Die Kommission entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten, die der FWAG durch die Bearbeitung des Falls entstanden waren.
Stellungnahme des BeschwerdeführersIn seiner Stellungnahme räumt der Beschwerdeführer ein, dass das Problem der verspäteten Zahlung des Zuschusses sowie der entsprechenden Zinsen gelöst wurde. Er weist jedoch darauf hin, dass die Stellungnahme der Kommission zwar eine Entschuldigung enthalte, aber keine Erklärung dafür gebe, was geschehen sei. Er äußert seine Unzufriedenheit über die begrenzte Bezugnahme der Kommission auf technische Probleme als Ursache für den Zahlungsverzug und bittet um eine ausführlichere Erläuterung der Art und des Zeitpunkts dieser technischen Probleme sowie des Grundes, warum die Versprechen einer sofortigen Zahlung, die der FWAG regelmäßig gegeben worden seien, nicht eingehalten worden seien.
Der Beschwerdeführer dankte dem Bürgerbeauftragten für seine Mitwirkung, wodurch einige solide Fortschritte erzielt worden seien.
DER BESCHLUSS
1 Verspätete Zahlung des FWAG gewährten Zuschusses1.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Kommission habe den Zuschuss, der dem Unternehmen "Farming and Wildlife Advisory Group Limited" (FWAG) für die Organisation einer Seminarkonferenz zum Thema "Multifunktionale Landwirtschaft - ein europäisches Modell" gewährt worden sei, nicht ausgezahlt. Er beantragt die Zahlung des Zuschusses zuzüglich der seit Januar 2002 aufgelaufenen Zinsen.
1.2 Nach Ansicht der Kommission war der 29. August 2002 der Tag, an dem die Zahlung fällig war und Zinsen anfielen. Ihre Dienststellen hatten der FWAG am 1. Juli 2003 den gesamten Zuschuss und am 21. August 2003 die aufgelaufenen Zinsen erstattet.
1.3 In seiner Stellungnahme räumt der Beschwerdeführer ein, dass das Problem der verspäteten Zahlung des Zuschusses sowie der entsprechenden Zinsen gelöst wurde. Der Bürgerbeauftragte kommt daher zu dem Schluss, dass dieser Aspekt des Falls von der Europäischen Kommission zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers beigelegt wurde.
2 Antrag des Beschwerdeführers auf Entschuldigung2.1 Der Beschwerdeführer forderte die Kommission auf, sich bei seiner Wählerin zu entschuldigen. In ihrer Stellungnahme erklärte die Kommission, dass einige technische Probleme die Zahlung verzögert hätten, und entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten, die der FWAG durch die Bearbeitung des Falls entstanden seien.
2.2 Der Bürgerbeauftragte entschuldigt sich für die verspätete Zahlung an den Beschwerdeführer und ist der Auffassung, dass die Kommission angemessene Schritte unternommen hat, um den Antrag des Beschwerdeführers auf Entschuldigung zu klären. Der Bürgerbeauftragte hält es daher nicht für erforderlich, weitere Untersuchungen in Bezug auf diesen Aspekt des Falles durchzuführen.
2.3 Der Beschwerdeführer hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Kommission nicht ausreichend erläutert hat, was geschehen war. Er hat daher um eine ausführlichere Erläuterung der Art und des Zeitpunkts der technischen Probleme sowie der Gründe gebeten, aus denen die regelmäßig gegenüber der FWAG abgegebenen Versprechungen einer sofortigen Zahlung nicht eingehalten wurden.
2.4 Das Ersuchen des Beschwerdeführers um zusätzliche Erläuterungen stellt faktisch eine neue Behauptung dar, die Kommission habe es versäumt, eine angemessene Erläuterung vorzulegen. Da diese Behauptung nicht Teil der ursprünglichen Beschwerde war, behandelt der Bürgerbeauftragte sie nicht im Rahmen der vorliegenden Untersuchung, um Verzögerungen bei der Entscheidung über die ursprüngliche Beschwerde zu vermeiden.
2.5 Das angebliche Fehlen einer angemessenen Erklärung wurde daher als neue Beschwerde mit der Registrierungsnummer 2013/2003/JMA registriert. Der Beschwerdeführer wird gesondert über die Bewertung der Zulässigkeit der neuen Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten unterrichtet.
3 SchlussfolgerungOffenbar hat die Kommission die Behauptung des Beschwerdeführers in Bezug auf Zahlungsverzug und Verzugszinsen zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers beigelegt und angemessene Schritte unternommen, um den Antrag des Beschwerdeführers auf Entschuldigung zu klären. Die neue Behauptung des Beschwerdeführers, die Kommission habe es versäumt, eine angemessene Erklärung vorzulegen, wird gesondert behandelt. Der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.
Der Präsident der Kommission wird ebenfalls über diesen Beschluss unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos DIAMANDOUROS