Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Umgang der Europäischen Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu zwei Schreiben, die sie im Zusammenhang mit einem Vorschlag für ein „Amnestiegesetz“ mit Spanien ausgetauscht hat
Entscheidung
Fall 878/2024/MIG - Geöffnet am Mittwoch | 08 Mai 2024 - Entscheidung vom Montag | 29 Juli 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Spanien
Beschwerde eingereicht
07/05/2024Analyse der Beschwerde
07/05/2024Laufende Untersuchung
08/05/2024Ergebnis der Untersuchung
29/07/2024
In dem Fall ging es um das Versäumnis der EU-Einrichtung, dem Beschwerdeführer zu antworten. Da die EU-Einrichtung geantwortet hat, wurde der Fall als erledigt abgeschlossen. Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten betraf in keiner Weise den Inhalt der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage.