# Beschluss über die Behandlung eines Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) (Fall 1168/2023/PB) - Autor: Europäischer Ombudsmann - Datum: 2023-10-26T10:00+02:00[Europe/Paris] - [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/176445) --- Sehr geehrter Herr X, Sie haben kürzlich eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten über die Schlussfolgerung von Europol gerichtet, dass Europol für einen bestimmten Zeitraum keine Dokumente im Zusammenhang mit seiner Kommunikation mit der Organisation *WeProtect Global Alliance* besaß. Unser Untersuchungsteam traf sich am 28. September 2023 mit Europol. Europol hat uns mitgeteilt, dass es in der Zwischenzeit eine neue Suche durchgeführt und Dokumente identifiziert hat, die in den Anwendungsbereich Ihres Antrags fallen. Europol hat die Angelegenheit erneut bearbeitet und wird Ihnen in Kürze einen neuen Erstbeschluss gemäß der Verordnung 1049/2001 zusenden. Angesichts dieser Entwicklungen haben wir den Fall wie vereinbart abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass unsere Untersuchung das Versäumnis von Europol betraf, Dokumente zu ermitteln, die in den Anwendungsbereich Ihres Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit fallen. Sollten Sie mit dem Inhalt der neuen ursprünglichen Entscheidung von Europol und dem gewährten Zugang nicht zufrieden sein, müssen Sie einen Zweitantrag stellen, bevor Sie sich an den Bürgerbeauftragten wenden. Anbei erhalten Sie zu Ihrer Information auch eine Kopie des Sitzungsberichts, der auf unserer Website auf der Seite für diese Anfrage veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen, Rosita Hickey Direktorin für Anfragen Straßburg, 13.10.2023