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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Beschwerde 649/2001/BB gegen den Gerichtshof


DIESE BESCHWERDE WIRD IN VERTRAULICHER VERFAHREN VERARBEITET. DIE ENTSCHEIDUNG IST ANONYM. IN DER ENTSCHEIDUNG VERWEIST 'X' AUF DEN BENUTZER UND, UM DIE LESUNG DER ENTSCHEIDUNG ZU VERFAHREN, WIRD DIE MASCULIN-GENE SYSTEMATISCHE VERWENDET, um DEN BENUTZER ODER DEN BENUTZER ZU QUALIFIZIEREN.

Straßburg, den 30. Oktober 2001

M.,

Ich habe Ihr Schreiben vom 24. September 2001 erhalten, in dem Sie den Bürgerbeauftragten auffordern, die Untersuchung Ihres Falles abzuschließen.

Am 4. Mai 2001 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wegen des Einstellungsverfahrens im Anschluss an Ihre Teilnahme an den Prüfungen des allgemeinen Auswahlverfahrens CJ/LA/35 (portugiesischsprachige Rechts- und Sprachsachverständige) eingereicht. Ich habe Ihre Beschwerde am 14. Juni 2001 an den Präsidenten des Gerichtshofs weitergeleitet.

Der Gerichtshof hat Ihnen am 21. September 2001 mitgeteilt, dass die zuständigen Behörden des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofs Ihrer Überstellung am 1. Oktober 2001 zugestimmt haben.

Am 24. September 2001 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie Ihren Forderungen in Ihrem Fall nachgekommen sind. Aus diesem Grund fordern Sie den Europäischen Bürgerbeauftragten auf, die Untersuchung Ihres Falls abzuschließen.

Auf der Grundlage dieser Informationen ist der Europäische Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass der Gerichtshof die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um Ihren Fall zu klären.

Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Bürgerbeauftragte beschlossen, das Verfahren einzustellen.

Der Präsident des Gerichtshofs wird von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

 

Jacob SÖDERMAN

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