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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten im oben genannten Fall über die Europäische Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zum Abschlussbericht einer Prüfung zu gewähren in Bezug auf EU-Mittel in Tschechien und mögliche Interessenkonflikte
Entscheidung
Fall 720/2020/MIG - Geöffnet am Donnerstag | 30 April 2020 - Entscheidung vom Mittwoch | 16 Dezember 2020 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Vom Beschwerdeführer zurückgezogen ) - Land Deutschland
Sehr geehrter X,
Sie haben am 27. April 2020 eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission bei meinem Büro eingereicht. Ihre Beschwerde betraf die Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu ihrem Audit-Schlussbericht bezüglich eines möglichen Interessenkonflikts in Hinblick auf EU-Subventionen in Tschechien zu gewähren.
Am 10. Dezember 2020 haben Sie uns nunmehr mitgeteilt, dass Sie Ihre Beschwerde zurückziehen möchten, nachdem Ihnen die Kommission am 9. Dezember 2020 eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung gestellt hat.
Ich habe die Akte zu Ihrem Fall daher auf der Grundlage Ihres Antrags ohne weitere Maßnahmen geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, den 16.12.2020