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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1043/99/(IJH)MM gegen die Europäische Kommission


DIESE BESCHWERDE WURDE VERTRAULICH BEHANDLT. DIE ENTSCHEIDUNG IST DAHER ANONYMISIERT. DAS MASCULINE-FORMULAR WURDE DURCHFÜHREND VERWENDET.

Straßburg, den 22. September 2000

Sehr geehrter Herr X,
ich antworte hiermit auf Ihre Beschwerde vom 9. September 1999 betreffend den Vorwurf, die Europäische Kommission habe darauf bestanden, fünf separate Verpflichtungsschreiben der verschiedenen Organisationen, aus denen Ihre Fraktion besteht, als Bedingung für die Vergabe eines Auftrags zu erhalten.
Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Beschwerde wandte sich der Europäische Bürgerbeauftragte am 3. November 1999 an die Kommission mit der Bitte, zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen. Am 21. Februar 2000 übermittelte Ihnen der Europäische Bürgerbeauftragte die Stellungnahme der Kommission. In ihrer Stellungnahme wies die Kommission darauf hin, dass inzwischen alle fünf Verpflichtungsschreiben eingereicht worden seien und dass das fragliche Projekt subventioniert worden sei. Da das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten von Ihrer Seite keine Anmerkungen erhalten hat, wurde Ihnen am 13. September 2000 ein Schreiben zugesandt, in dem Sie nach Ihren Anmerkungen gefragt wurden. Am 18. September 2000 riefen Sie das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten an und erklärten, dass Sie mit dem Ergebnis Ihrer Beschwerde zufrieden seien.
Der Bürgerbeauftragte ist daher der Auffassung, dass beide Parteien Schritte unternommen haben, um die Angelegenheit beizulegen.
Der Bürgerbeauftragte hat daher beschlossen, den Fall abzuschließen.
Der Präsident der Kommission wird ebenfalls über diesen Beschluss unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN
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