# Entscheidung in der Sache 1086/2018/LM über die Verzögerungen der Europäischen Kommission bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen Italien wegen Verstoßes gegen die Arbeitszeitrichtlinie
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2019-06-17T10:00:12+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/de/115167)
---
> Der Fall betraf die Art und Weise, in der die Europäische Kommission zwei Beschwerden behandelte, mit denen geltend gemacht wurde, dass Arbeitszeitregelungen im Gesundheitssektor in Italien gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verstoßen.
>
> Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die wichtigsten Bedenken des Beschwerdeführers darauf zurückzuführen waren, dass er unzureichende Informationen erhalten hatte und dass dieses Problem im Laufe der Untersuchung gelöst wurde. Der Bürgerbeauftragte machte einen Verbesserungsvorschlag, um ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, und schloss den Fall ab.
>
Hintergrund der Beschwerde
--------------------------
**1.** Der Beschwerdeführer reichte bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen Italien ein. Er machte geltend, dass die Organisation der Gesundheitsdienste in der Region Apulien und das regionale Gesetz der Region Basilikata über das Gesundheitspersonal^[\[1\]](#_ftn1){#_ftnref1}^ nicht mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie^[\[2\]](#_ftn2){#_ftnref2}^ im Einklang stünden. Der Beschwerde wurde die Registrierungsnummer CHAP(2015)03630 zugewiesen.
**2.** Im Juli 2016 teilte die Kommission dem Beschwerdeführer mit, dass sie seine Bedenken hinsichtlich des Rechts der „Regione Basilicata" untersuchen werde. Dies würde im Rahmen eines allgemeinen EU-Pilot-Dialogs über die Rechtsvorschriften und Praktiken im Gesundheitssektor in Italien[^\[3\]^](#_ftn3){#_ftnref3} geschehen. Sie würde sich jedoch nicht mit den Fragen befassen, die der Beschwerdeführer in Bezug auf die Gesundheitsdienste in Apulien aufgeworfen hat, da dieser Teil der Beschwerde nicht auf eine Nichteinhaltung der Arbeitszeitrichtlinie hindeutet.
**3.** Im Dezember 2016 teilte die Kommission dem Beschwerdeführer mit, dass sie die Untersuchung aussetzen werde, da vor dem italienischen Verfassungsgericht ein Fall über die Vereinbarkeit des regionalen Rechts der „Regione Basilicata" mit der italienischen Verfassung anhängig sei. Das italienische Verfassungsgericht erklärte das Regionalgesetz der „Regione Basilicata" im April 2017 für verfassungswidrig^[\[4\]](#_ftn4){#_ftnref4}^Im Februar 2018 informierte die Kommission den Beschwerdeführer über ihre Absicht, seinen EU-Pilot-Fall abzuschließen.
**4.** Unterdessen hatte der Beschwerdeführer der Kommission im August 2016 mitgeteilt, dass die „Regione Basilicata" ein neues Gesetz^[\[5\]](#_ftn5){#_ftnref5}^ erlassen habe, das immer noch gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoße. Die Kommission registrierte dieses Schreiben als neue Beschwerde mit der Registrierungsnummer CHAP(2016)02713. Im Februar 2017 und im Mai 2018 teilte die Kommission dem Beschwerdeführer mit, dass sie den Antrag noch untersucht.
**5.**Unzufrieden mit der Art und Weise, wie die Kommission mit den beiden Beschwerden umging, wandte sich der Beschwerdeführer im Juni 2018 an den Bürgerbeauftragten.
Die Untersuchung
----------------
**6.**Mit der Beschwerde wurde beanstandet, dass die Kommission
a) es zu lange gedauert hat, die Beschwerden zu untersuchen;
b) den Beschwerdeführer nicht über das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde CHAP(2016)02713 informiert hat; und
c) nicht untersucht hat, wie die Arbeitszeitrichtlinie in ganz Italien angewandt wird.
**7.**Im Laufe der Untersuchung erhielt der Bürgerbeauftragte die Antwort der Kommission und weitere Informationen vom Beschwerdeführer.
### Dem Bürgerbeauftragten vorgelegte Argumente
**8.** Der Beschwerdeführer verwies auf eine jüngste Entschließung des Europäischen Parlaments, in der er die Kommission für ihre Verzögerungen bei der Behandlung dieses Problems kritisierte. Das Parlament stellte fest, dass „die*Kommission bei der Bearbeitung von Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes einiger Mitgliedstaaten gegen das EU-Arbeitsrecht große Verzögerungen angehäuft hat, so dass die missbräuchliche Verwendung befristeter Arbeitsverträge und die Verletzung von Arbeitnehmerrechten jahrelang fortgesetzt werden* können"^[\[6\].](#_ftn6){#_ftnref6}^
**9.** In Bezug auf die Beschwerde CHAP(2015)03630 gab die Kommission an, dass sie eine weitere Beschwerde darüber erhalten habe, wie Italien die Arbeitszeitrichtlinie auf das Personal des italienischen nationalen Gesundheitsdienstes angewandt habe, nachdem Italien seine Rechtsvorschriften nach einem früheren Vertragsverletzungsverfahren geändert habe^[\[7\].](#_ftn7){#_ftnref7}^ Nachdem das italienische Verfassungsgericht im April 2017 das Regionalgesetz der „Regione Basilicata"^[für verfassungswidrig erklärt hatte \[8\],](#_ftn8){#_ftnref8}^ beschloss die Kommission, ihre Untersuchung für den Rest Italiens fortzusetzen. Im Februar 2018 teilte die Kommission dem Beschwerdeführer mit, dass sie keine Probleme bei der Einhaltung des EU-Rechts im Gesundheitswesen festgestellt habe und daher beabsichtige, den EU-Pilot-Fall abzuschließen. Die Kommission hatte den Fall jedoch noch nicht abgeschlossen, da sie die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie in Italien über den Gesundheitssektor hinaus prüfte und ihren diesbezüglichen Austausch mit den italienischen Behörden nicht abgeschlossen hatte. Darüber hinaus erhielt das Parlament 2018 eine Petition^[\[9\]](#_ftn9){#_ftnref9}^zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in Italien, auf die es die Kommission um Antwort gebeten hatte.
**10.** In Bezug auf die Beschwerde CHAP(2016)02713 erklärte die Kommission, dass sie das Thema im Anschluss an eine weitere Beschwerde im Zusammenhang mit der Arbeitszeit und eine parlamentarische Anfrage[^\[10\]^](#_ftn10){#_ftnref10} zur Nachtarbeit einer umfassenderen Bewertung unterzieht. Parallel dazu hatte die Kommission die Übereinstimmung der italienischen Rechtsvorschriften mit der Arbeitszeitrichtlinie insgesamt überprüft, um einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten zu erstellen. Der Bericht wurde im April 2017 angenommen. Auf der Grundlage der beiden Beschwerden, der parlamentarischen Anfrage und des Ergebnisses ihrer eigenen Analyse beschloss die Kommission, sich an die italienischen Behörden zu wenden, um um Klarstellungen zu mehreren Fragen zu ersuchen, einschließlich der in der Beschwerde CHAP(2016)02713 aufgeworfenen Fragen. Die Untersuchung ist im Gange.
### Bewertung des Bürgerbeauftragten
**11.** Die Kommission ist für die Überwachung der wirksamen Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten zuständig^[\[11\].](#_ftn11){#_ftnref11}^ Kommt ein Mitgliedstaat einer Verpflichtung aus den EU-Verträgen nicht nach, kann die Kommission Maßnahmen (Vertragsverletzungsverfahren) ergreifen, um diesen Verstoß zu beenden. In dieser Funktion handelt die Kommission auf der Grundlage bestimmter politischer Prioritäten, nachdem sie einen strategischen Ansatz für ihre Durchsetzungsmaßnahmen festgelegt hat. Die Kommission verfügt bei der Entscheidung, ob und wann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat eingeleitet werden soll[^\[12\],^](#_ftn12){#_ftnref12} sowie bei der Durchführung ihrer Untersuchungen über einen weiten Ermessensspielraum.
**12.** Die Kommission hat anerkannt, dass die Öffentlichkeit einen wichtigen Beitrag zur Überwachung der Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten durch die Kommission leistet, indem sie Mängel durch Vertragsverletzungsbeschwerden meldet[^\[13\].^](#_ftn13){#_ftnref13} In der Regel hat sich die Kommission verpflichtet, Vertragsverletzungsbeschwerden zu untersuchen, um innerhalb eines Jahres nach der Registrierung der Beschwerde zu einer Entscheidung über die „förmliche Mitteilung"^[\[14\]](#_ftn14){#_ftnref14}^ an den betreffenden Mitgliedstaat zu gelangen oder den Fall abzuschließen[^\[15\].^](#_ftn15){#_ftnref15} Der weite Ermessensspielraum der Kommission bedeutet, dass eine Person, die eine Vertragsverletzungsbeschwerde einreicht, von der Kommission keine besondere Behandlung der Beschwerde verlangen oder erwarten kann. Kann die Kommission jedoch nicht beschließen, innerhalb eines Jahres ein Aufforderungsschreiben zu richten oder den Fall abzuschließen, sollte sie ihrer Verpflichtung zur Unterrichtung des Beschwerdeführers nachkommen und im Rahmen einer guten Verwaltung erläutern, warum ihre Bewertung zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Geschieht dies nicht, laufen die Beschwerdeführer Gefahr, sich systematisch an den Bürgerbeauftragten zu wenden, um herauszufinden, warum.
**13.**Im Rahmen der Untersuchung des vorliegenden Falles hat die Kommission die Zeit, die sie für die Untersuchung der beiden Beschwerden benötigt, überzeugend begründet. Sie hat insbesondere erläutert, warum sie mehr Zeit für die Untersuchung des Falls CHAP(2016)02713 benötigt. Es wäre jedoch nützlich gewesen, wenn die Kommission dem Antragsteller zu einem früheren Zeitpunkt ausführlichere Informationen über die Untersuchung gegeben hätte. Auf der Grundlage der nun vorgelegten Informationen wurden jedoch die ersten beiden Aspekte der Beschwerde geklärt.
**14.**In Bezug auf die Bedenken des Beschwerdeführers, dass die Kommission nicht untersucht habe, wie die Arbeitszeitrichtlinie in ganz Italien angewandt wird, geht aus den im Rahmen der Untersuchung des Bürgerbeauftragten vorgelegten Informationen hervor, dass die Kommission die Angelegenheit untersucht. Der Bürgerbeauftragte stellt daher keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission in Bezug auf den dritten Aspekt der Beschwerde fest.
Schlussfolgerungen
------------------
Auf der Grundlage der Untersuchung schließt der Bürgerbeauftragte diesen Fall mit folgenden Schlussfolgerungen ab:
**Die Kommission hat die Informationsaspekte des Falls geklärt, und der Bürgerbeauftragte stellt keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission in Bezug auf das angebliche Versäumnis fest, die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie in ganz Italien zu untersuchen.**
Der Beschwerdeführer und die Europäische Kommission werden über diese Entscheidung unterrichtet.
Emily O'Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Straßburg, den 13.6.2019
[\[1\]](#_ftnref1){#_ftn1} Legge Regionale vom 26. November 2015, Nr. 53,
[\[2\]](#_ftnref2){#_ftn2} Richtlinie 2003/88/EG **des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung.**
[\[3\]](#_ftnref3){#_ftn3} Im Zusammenhang mit dem Fall EU-Pilot 8414/16/EMPL. Das EU-Pilot-Verfahren ist ein informeller Dialog zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat über Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Nichteinhaltung des EU-Rechts, der vor Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens stattfinden kann.
[\[4\]](#_ftnref4){#_ftn4} Urteil Nr. 72/2017 des italienischen Verfassungsgerichts.
[\[5\]](#_ftnref5){#_ftn5} Legge Regionale 4 agosto 2016, n. 17, Bollettino Ufficiale n. 30 del 4 agosto 2016.
[\[6\]](#_ftnref6){#_ftn6} Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Mai 2018 zu der Reaktion auf Petitionen zur Bekämpfung von Prekarität und missbräuchlicher Verwendung befristeter Arbeitsverträge (2018/2600(RSP)).
[\[7\]](#_ftnref7){#_ftn7} Siehe Vertragsverletzungsverfahren 2011/4185 und Beschluss des Gerichtshofs vom 23. Januar 2015, C-124/14.
[\[8\]](#_ftnref8){#_ftn8} Urteil Nr. 72/2017 des italienischen Verfassungsgerichts.
[\[9\]](#_ftnref9){#_ftn9} Petition 2018/0196
[\[10\]](#_ftnref10){#_ftn10} Siehe parlamentarische Anfrage E-004965/2016.
[\[11\]](#_ftnref11){#_ftn11} Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
[\[12\]](#_ftnref12){#_ftn12} Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 1989, *Kommission/Griechenland,* C-329/88.
[\[13\]](#_ftnref13){#_ftn13} Mitteilung der Kommission, EU-Recht: bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung, Punkt 1, https://ec.europa.eu/info/publications/communication-commission-eu-law-better-results-through-better-application_en
[\[14\]](#_ftnref14){#_ftn14} Das Vertragsverletzungsverfahren beginnt mit einem Aufforderungsschreiben, mit dem die Kommission dem Mitgliedstaat gestattet, zu dem festgestellten Verstoß Stellung zu nehmen.
[\[15\]](#_ftnref15){#_ftn15} Nr. 8 des Anhangs der Mitteilung der Kommission, EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung.