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Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss ihrer strategischen Untersuchung OI/6/2017/EA darüber, wie die Europäische Kommission dafür sorgt, dass Menschen mit Behinderungen auf ihre Websites zugreifen können
Entscheidung
Fall OI/6/2017/EA - Geöffnet am Mittwoch | 12 Juli 2017 - Entscheidung vom Donnerstag | 20 Dezember 2018 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Frankreich
Die Bürgerbeauftragte untersuchte, wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass ihre Websites und die von ihr zur Verfügung gestellten Online-Tools für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Die Bürgerbeauftragte fragte die Kommission nach der Verwendung barrierefreier Formate (z. B. „easy-to-read“), wie sie es den Nutzern ermöglicht, Rückmeldungen zur Barrierefreiheit zu geben, und welche Schulungen sie den Bediensteten zu Fragen der Barrierefreiheit anbietet.
Die Bürgerbeauftragte ist überzeugt, dass die Kommission Schritte unternommen hat, um die Zugänglichkeit ihrer Websites und Online-Tools zu verbessern, und dass sie sich für weitere Verbesserungen einsetzt. Es ist wichtig, dass diese Verpflichtungen in der Praxis umgesetzt werden und dass sich die Kommission zu weiteren Schritten verpflichtet. Sie schließt daher ihre Untersuchung mit sechs Verbesserungsvorschlägen ab.
Hintergrund der Untersuchung
1. Im Jahr 2015 führte ein Ausschuss der Vereinten Nationen seine erste Überprüfung durch, wie die EU das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen [1] (UNCRPD) einhält. Der Ausschuss stellte fest, dass die EU-Institutionen mehr tun müssen, um ihrem Engagement für eine barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Behinderungen nachzukommen. Insbesondere empfahl er den EU-Organen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, „um die vollständige Anwendung der Normen für die Barrierefreiheit im Internet sicherzustellen“und „Informationen in Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzender und alternativer Kommunikation [2] und anderen zugänglichen Mitteln ... für Menschen mit Behinderungen, einschließlich leicht lesbarer [3] Formate, anzubieten“ [4].
2. Die Bürgerbeauftragte folgte dieser Feststellung, indem sie sich schriftlich an die Europäische Kommission wandte, da sie unter den EU-Institutionen im Bereich der Barrierefreiheit im Internet eine führende Rolle spielt [5].
3. In ihrer Antwort [6] stellte die Kommission fest, dass die Bereitstellung von Funktionen wie Informationen in Gebärdensprache und leicht lesbaren Formaten über die internationalen Normen für die Barrierefreiheit im Internet hinausgehen würde, zu denen sie sich verpflichtet hat, nämlich die „Compliance Level AA“[7] gemäß den Leitlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten 2.0 (im Folgenden WCAG) [8]. Um dies zu erreichen, wären mehr Ressourcen erforderlich.
Die strategische Untersuchung
4. Im Juli 2017 leitete die Bürgerbeauftragte eine strategische Untersuchung ein [9] und ersuchte die Kommission um weitere Informationen über die Zugänglichkeit ihrer Websites und Online-Tools [10]. Sie wies darauf hin, dass die EU im Oktober 2016 die „Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet“[11] angenommen habe, in der Vorschriften festgelegt seien, mit denen sichergestellt werden solle, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich seien. Obwohl diese Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten gilt, werden die EU-Organe aufgefordert, ihre Anforderungen zu erfüllen.
Bewertung durch den Bürgerbeauftragten
Vorbemerkungen
5. Bei der Durchführung dieser Untersuchung erhielt die Bürgerbeauftragte von Menschen mit Behinderungen Informationen über spezifische Barrierefreiheitsprobleme, auf die sie auf den Websites der Kommission gestoßen waren. Zu den gemeldeten Problemen gehörte die Zugänglichkeit des Online-Tools der Kommission für die Registrierung zur Teilnahme an Expertensitzungen und Online-Plattformen, die von der Kommission veranstaltet werden, um politische Debatten zu erleichtern.
6. Diese Beispiele veranschaulichen die Hindernisse, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sein können, wenn sie versuchen, sich an politischen und sozialen Debatten auf EU-Ebene zu beteiligen. Angesichts des raschen Wachstums der Informationsgesellschaft, einschließlich Online-Diensten und mobilen Anwendungen, ist die Barrierefreiheit im Internet zu einer Voraussetzung für eine „vollständige und wirksame gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“ geworden, wie dies im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert wird. Das Versäumnis, sicherzustellen, dass Online-Tools und -Plattformen die höchsten Standards für die Barrierefreiheit im Internet erfüllen, untergräbt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und birgt die Gefahr, dass sie ausgeschlossen werden.
Ziel ist es, die höchsten Standards für die Barrierefreiheit im Internet zu erfüllen
7. Die Bürgerbeauftragte fragte, ob die Kommission, um der Empfehlung des VN-Ausschusses angemessen Folge zu leisten, über das Niveau der internationalen Standards hinausgehen könne, zu denen sie sich verpflichtet habe (AA-Standard).
8. Die Kommission antwortete, dass einige ihrer Webseiten und Online-Tools bereits über den AA-Standard hinausgehen. Im Rahmen einer laufenden Überprüfung beabsichtigt die Kommission, die Zahl der Websites, die den höheren AAA-Standard erfüllen (einschließlich Anforderungen an Kontrast, visuelle Darstellung und Textbilder), erheblich zu erhöhen.
9. Die Kommission stellte jedoch fest, dass es angesichts der Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen wie andere Nutzer mit den EU-Organen interagieren, eine umfangreiche und schwierige Aufgabe wäre, Abschnitte ihrer Websites zu ermitteln, die für die Einhaltung höherer Standards priorisiert werden sollten.
10. Die Bürgerbeauftragte ermutigt die Kommission zu ihren Bemühungen, die Zahl ihrer Websites zu erhöhen, die den AAA-Anforderungen entsprechen, sowie zu ihrem Vorschlag, ein Pilotprojekt einzuleiten, um Informationen in leicht lesbarem Format auf der allgemeinen Website für die EU-Organe (europa.eu) zur Verfügung zu stellen.
11. Die Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass die Kommission prüfen sollte, wie die Verwendung zugänglicher Formate wie leicht lesbarer Formate auf ihren anderen Websites ausgeweitet werden kann.
12. Obwohl die Bürgerbeauftragte zustimmt, dass Menschen mit Behinderungen in hohem Maße die gleichen Interessen in Bezug auf Website-Inhalte haben wie andere Personen, ist sie der Ansicht, dass es dennoch möglich ist, bestimmten Inhalten Vorrang einzuräumen, die in einem Format bereitgestellt werden sollten, das den höheren AAA-Anforderungen entspricht. Dies könnte Webseiten oder Online-Tools umfassen, über die die Öffentlichkeit mit der Kommission interagiert (z. B. Beschwerdeverfahren oder Formulare für öffentliche Konsultationen), oder Webseiten, die grundlegende Informationen über die Arbeit der Kommission (einschließlich audiovisueller Inhalte) bereitstellen.
13. Die Bürgerbeauftragte schlägt daher vor, dass die Kommission Inhalte in Formaten bereitstellt, die den höheren AAA-Standards für die Barrierefreiheit auf priorisierten Abschnitten ihrer Websites und Online-Tools entsprechen (Vorschlag 1).
14. Der Bürgerbeauftragte stellt ferner fest, dass am 5. Juni 2018 eine neue Version der Leitlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG 2.1) veröffentlicht wurde. Die aktualisierte Version zielt darauf ab, die Zugänglichkeit für drei Hauptgruppen zu verbessern: Benutzer mit kognitiven oder Lernbehinderungen, Benutzer mit Sehbehinderungen und Benutzer mit Behinderungen auf mobilen Geräten.
15. Die Bürgerbeauftragte fordert die Kommission daher auf, sie in ihrer Folgeantwort auf diese Untersuchung (Vorschlag 2) über ihre Pläne zu unterrichten, der aktualisierten Fassung der Leitlinien nachzukommen.
Überprüfung der Web-Zugänglichkeit
16. Auf die Fragen der Bürgerbeauftragten, wie sie die Barrierefreiheit ihrer Websites und Online-Tools bewertet, erklärte die Kommission, dass die Bewertungen der Barrierefreiheit automatische Überprüfungen mit Online-Tools beinhalten. Interne und externe Sachverständige werden konsultiert. Die Kommission wies ferner darauf hin, dass die Nutzer über die auf ihren Websites verfügbaren Kontaktformulare Rückmeldungen geben können. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dieses Feedbacks werden in Empfehlungen zusammengefasst.
17. Die Bürgerbeauftragte begrüßt die Anwendung verschiedener Methoden zur Bewertung der Zugänglichkeit und fordert die Kommission auf, dies fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Antwort der Kommission deutet jedoch darauf hin, dass sie keine regelmäßigen Bewertungen durchführt. Die Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit bei regelmäßiger Überwachung frühzeitig erkannt und behoben werden können. Regelmäßige Kontrollen tragen auch dazu bei, die Einhaltung der Standards für die Barrierefreiheit im Laufe der Zeit sicherzustellen. Die Kommission könnte daher entscheiden, ob es angemessen ist, eine Politik zu entwickeln, mit der sie die Zugänglichkeit ihrer Websites regelmäßig bewertet. Der Bürgerbeauftragte erkennt an, dass regelmäßige Bewertungen angesichts der Hunderten von Websites, die er verwaltet, eine Herausforderung für die Kommission darstellen können [12].
18. In ihrer Antwort an den Bürgerbeauftragten kündigte die Kommission an, dass sie einen Aktionsplan zur Barrierefreiheit im Internet annehmen werde. Die Kommission sollte dies in diesem Zusammenhang berücksichtigen. Die Bürgerbeauftragte schlägt vor, dass im Aktionsplan der Kommission die zu behandelnden Barrierefreiheitsprobleme (z. B. nach einer externen Prüfung) festgelegt, die geplanten Maßnahmen dargelegt, die wichtigsten Maßnahmen priorisiert und ein detaillierter Zeitplan für ihre Umsetzung festgelegt werden. Die Kommission sollte die Umsetzung dieses Aktionsplans regelmäßig überwachen (Vorschlag 3).
19. Der Bürgerbeauftragte ist nicht davon überzeugt, dass es angemessen ist, Standard-Kontaktformulare zu verwenden, um Feedback zu Websites der Kommission einzuholen, um auch Feedback zu Fragen der Barrierefreiheit einzuholen. Spezielle Webseiten mit spezifischen Feedback-Mechanismen zur Barrierefreiheit, die von engagierten Mitarbeitern verwaltet werden, scheinen angemessener zu sein. Diese Frage wird im Folgenden näher untersucht.
Obligatorische Schulung zur Barrierefreiheit für alle Mitarbeiter, die auf Websites arbeiten
20. Die Bürgerbeauftragte fragte, ob die Kommission die Einführung obligatorischer Schulungen zur Barrierefreiheit für alle Mitarbeiter, die auf Websites arbeiten, in Erwägung ziehen würde.
21. Die Kommission erklärte, dass sie bereits Kurse zur Barrierefreiheit im Internet anbietet, die allen Bediensteten offenstehen und die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung und Erstellung von Websites abdecken. Sie erklärte, dass sie erwägen würde, diese Kurse für alle Mitarbeiter, die als Webdesigner, Webentwickler und Webmaster arbeiten, verbindlich vorzuschreiben.
22. Der Bürgerbeauftragte begrüßt diese Initiative und schlägt vor, dass die Kommission verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter einführt, die auf Websites arbeiten. Ein erster Schritt könnte die Einführung von Kursen zur Barrierefreiheit im Rahmen der Einführungsschulung für Neuankömmlinge in diesem Bereich sein (Vorschlag 4).
23. Die Kommission sollte verpflichtende Schulungen zur Barrierefreiheit im Internet für alle Kategorien von Mitarbeitern anbieten, die auf Websites arbeiten, nicht nur für die in ihrer Antwort genannten, einschließlich Webredakteuren und Mitarbeitern, die für das Hochladen von Dokumenten oder Informationen auf Websites verantwortlich sind. Durch die Bereitstellung von Leitlinien für das Personal zu den erforderlichen Maßnahmen kann die Zugänglichkeit von Webinhalten erheblich verbessert werden [13].
Veröffentlichung von Informationen zur Barrierefreiheit im Internet und Ermöglichung von Rückmeldungen durch die Nutzer
24. Die Bürgerbeauftragte fragte, ob die Kommission beabsichtige, eine detaillierte, umfassende und klare „Erklärung zur Barrierefreiheit“[14] über ihre Websites und mobilen Anwendungen zur Verfügung zu stellen. Im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet sollte dies
erläutern, welche Inhalte nicht in einem zugänglichen Format verfügbar sind und warum; den Nutzern die Möglichkeit bieten, eine barrierefreie Version nicht barrierefreier Inhalte anzufordern; den Nutzern die Möglichkeit bieten, Rückmeldungen zu geben oder auf etwaige Mängel aufmerksam zu machen, und angeben, wie die Nutzer Rechtsbehelfe einlegen können, wenn sie unbefriedigende Antworten auf Rückmeldungen oder Anfragen nach barrierefreien Inhalten erhalten.
25. Die Kommission antwortete, dass sie bereits auf ihrer Website und auf der allgemeinen Website für die EU-Organe (europa.eu) Erklärungen zur Barrierefreiheit im Internet veröffentlicht habe. In Anbetracht der Anforderungen der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet würde sie diese Erklärungen zur Barrierefreiheit im Internet sowie die bestehenden Mechanismen zur Erleichterung von Rückmeldungen zu Fragen der Barrierefreiheit im Internet weiter verbessern.
26. Die Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die von der Kommission [15] genannten Online-Dokumente nicht alle Informationen enthalten, die eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten sollte. So verfügt beispielsweise keine der von der Kommission genannten Websites über einen speziellen Mechanismus, um Rückmeldungen zu Fragen der Barrierefreiheit zu geben.
27. Wie bereits erwähnt, sollte eine Online-Erklärung zur Barrierefreiheit Folgendes enthalten: Erläutern, welche Inhalte nicht in einem zugänglichen Format verfügbar sind, es den Nutzern ermöglichen, eine barrierefreie Version solcher Inhalte anzufordern, eine Möglichkeit zur Rückmeldung zu Fragen der Barrierefreiheit enthalten und darlegen, wie die Nutzer Abhilfe schaffen können. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Angaben zur Barrierefreiheit nach einer Website-Aktualisierung und/oder einer Bewertung der Barrierefreiheit aktualisiert werden.
28. Der Bürgerbeauftragte wird der Kommission vorschlagen, seine Erklärungen zur Barrierefreiheit weiter zu verbessern und sie mit den Anforderungen der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet in Einklang zu bringen (Vorschlag 5).
29. Zu diesem Zweck fordert die Bürgerbeauftragte die Kommission nachdrücklich auf, sich auf ihren eigenen „Durchführungsbeschluss“ vom Oktober 2018 zu stützen, in dem eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit im Einklang mit der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet [16] enthalten ist. Die Bürgerbeauftragte fordert die Kommission ferner auf, sich auf die guten Beispiele für bestehende Erklärungen zur Barrierefreiheit zu stützen, die in einer kürzlich für ihre Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien erstellten Studie [17] dargelegt sind.
30. Die Kommission sollte eine geeignete Lösung für das breite Spektrum der von ihr verwalteten Websites und mobilen Anwendungen erwägen, z. B. die Verknüpfung mit einer gemeinsamen Erklärung zur Barrierefreiheit, wenn es nicht möglich ist, eine spezielle Erklärung zur Barrierefreiheit zu haben.
Zugänglichkeit interner Websites und Web-Tools für das Personal
31. Die Bürgerbeauftragte fragte die Kommission, ob ihre internen Websites und Web-Tools für das Personal den Compliance-Standards der Prüfbehörde im Rahmen der WGAC entsprechen. Sie fragt insbesondere nach dem Online-Tool für das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (JSIS Online) der EU-Organe.
32. Die Kommission räumte ein, dass die Benutzeroberfläche des JSIS Online-Tools alt ist und die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt. Er versicherte dem Bürgerbeauftragten jedoch, dass er sich für eine Verbesserung dieser Situation einsetzt. Sie plant, in den nächsten zwei Jahren eine mobile Anwendung zu entwickeln, um das bestehende JSIS Online-Tool schrittweise zu ersetzen. In der Zwischenzeit erklärte die Kommission, dass sie auch prüfen werde, wie die Zugänglichkeit des bestehenden GKFS-Online-Tools verbessert werden kann.
33. Die Bürgerbeauftragte begrüßt die Initiative der Kommission, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Zugänglichkeit von JSIS Online sichergestellt werden kann. Die Bürgerbeauftragte schlägt vor, dass die Kommission hierfür einen Aktionsplan aufstellt und rechtzeitig umsetzt (Vorschlag 6).
Schlussfolgerung
Die Bürgerbeauftragte empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zugänglichkeit ihrer Websites und Online-Tools sicherzustellen und zu verbessern, und sich zu weiteren Verbesserungen zu verpflichten. Insbesondere begrüßt die Bürgerbeauftragte die Absicht der Kommission, einen Aktionsplan zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Internet auszuarbeiten.
Der Bürgerbeauftragte hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass die geplanten Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Sie ist ferner der Ansicht, dass weitere Schritte, die im Folgenden dargelegt werden, möglich sind.
Daher schließt sie ihre strategische Untersuchung mit folgender Schlussfolgerung ab:
Die Bürgerbeauftragte ist zufrieden, dass die Europäische Kommission insgesamt Schritte unternimmt, um die Zugänglichkeit ihrer Websites und Online-Tools für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Die Kommission wird von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Verbesserungsvorschläge
1) Die Kommission sollte mit ihrem Plan fortfahren, einige allgemeine Informationen in leicht lesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Es sollte auch Webinhalte in zugänglichen Formaten bereitstellen, die höheren internationalen Standards (Compliance Level AAA) auf einer breiteren Palette von Websites entsprechen. Die Kommission sollte Abschnitte von Websites und Online-Tools auflisten, für die höhere Barrierefreiheitsstandards Priorität haben werden.
2) Angesichts der jüngsten Fassung der Leitlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten, WCAG 2.1, die im Juni 2018 veröffentlicht wurde, sollte die Kommission den Bürgerbeauftragten über ihre Pläne informieren, die aktualisierte Fassung der Leitlinien einzuhalten.
3) Die Kommission sollte den Aktionsplan zur Barrierefreiheit im Internet annehmen, den sie in ihrer Antwort an den Bürgerbeauftragten erwähnt hat. Darin sollten die (z. B. nach einer externen Prüfung) anzugehenden Barrierefreiheitsprobleme ermittelt, die geplanten Maßnahmen dargelegt, die wichtigsten Maßnahmen priorisiert und ein detaillierter Zeitplan für ihre Umsetzung festgelegt werden. Die Kommission sollte die Umsetzung dieses Aktionsplans regelmäßig überwachen.
4) Die Kommission sollte verpflichtende Schulungen zur Barrierefreiheit im Internet für alle Mitarbeiter, die auf Websites arbeiten, einschließlich Webredakteuren und anderer Mitarbeiter, die für die Veröffentlichung von Online-Inhalten verantwortlich sind, einführen.
5) Die Kommission sollte auf ihren Websites und Online-Tools „Erklärungen zur Barrierefreiheit“ sowie Mechanismen zur Rückmeldung der Nutzer gemäß der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet bereitstellen.
6) Die Kommission sollte die Zugänglichkeit des internen Web-Tools des GKFS Online verbessern. Es sollte ein Zeitplan für die Einführung einer mobilen Anwendung festgelegt werden, die den entsprechenden Barrierefreiheitsstandards entsprechen sollte.
Emily O'Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Straßburg, 20.12.2018
[1] Abrufbar unter: https://www.un.org/development/desa/disabilities/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities.html
[2] Dies sind Kommunikationsmethoden, die Sprache oder Schrift ergänzen oder ersetzen.
[3] „Leserfreundliche“ Formate stellen Informationen so dar, dass sie von Menschen mit geistigen Behinderungen verstanden werden können.
[4] Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zum ersten Bericht der Europäischen Union (CRPD/C/EU/CO/1), 2. Oktober 2015. Siehe Ziffern 82-83.
[5] Die Kommission führt den Vorsitz im Interinstitutionellen Redaktionsausschuss für das Internet (CEIII), in dem die Organe zusammenkommen, um die Entwicklung ihrer Websites, auch im Hinblick auf den barrierefreien Zugang zum Internet, zu koordinieren.
[6] Der Schriftwechsel der Bürgerbeauftragten mit der Kommission im Rahmen ihrer strategischen Initiative SI/2/2016/EA ist abrufbar unter: https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/48410
[7] Es gibt drei Ebenen der Verpflichtung: Compliance-Level A, AA und AAA, wobei AAA die meisten Barrierefreiheitskriterien enthält. Ab Januar 2010 müssen alle neuen Websites, die die Kommission auf der Domain europa.eu entwickelt hat, der Stufe AA entsprechen. http://ec.europa.eu/ipg/standards/accessibility/index_en.htm
[8] Diese Richtlinien wurden 2008 vom World Wide Web Consortium (W3C) mit Hilfe von Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt. Sie legen dar, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher gemacht werden können.
[9] Alle anfragebezogenen Dokumente sind abrufbar unter:
https://www.ombudsman.europa.eu/en/case/en/50299
[10] Beispiele für Online-Tools sind das EUSurvey-Tool der Kommission und Online-Beschwerdeformulare.
[11] Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102
[12] Die Kommission wies darauf hin, dass sie mehr als 400 Websites und Millionen von Seiten verwaltet.
[13] Beispielsweise bietet die Website der britischen Regierung Anleitungen zur Veröffentlichung zugänglicher Dokumente, die unter https://www.gov.uk/guidance/how-to-publish-on-gov-uk/accessible-pdfs abrufbar sind.
Siehe auch die Leitlinien der Europäischen Blindenunion, abrufbar unter: http://www.euroblind.org/publications-and-resources/making-information-accessible-all#How_to_make_electronic_documents_accessible
[14] Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Dokument auf einer Website oder Anwendung einer Organisation, in dem dargelegt wird, wie die Organisation die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen (im Falle öffentlicher Stellen der EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet) erfüllt, und das Anweisungen enthält, wie sie im Falle von Problemen mit der Barrierefreiheit kontaktiert werden kann.
[15] https://europa.eu/european-union/abouteuropa/accessibility_en (auf Englisch)
https://ec.europa.eu/info/about-commissions-new-web-presence_en
[16] https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1523/oj
[17] Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps; Eine Studie über die derzeitige Praxis in Bezug auf Erklärungen zur Barrierefreiheit, Berichterstattungsmechanismen und Methoden der mobilen Überwachung, die von Capgemini Consulting und Dialogic für die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission erstellt wurde. Die Studie ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/digital-single-market/de/news/accessibility-websites-and-mobile-apps-study-current-practices-respecting-accessibility