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Beschluss in der Sache 1544/2018/KT über das Europäische Parlament´s Versäumnis, auf eine Beschwerde gegen den Flämischen Ausschuss für wissenschaftliche Integrität zu antworten

1. Am 28. Februar 2018 sandte der Beschwerdeführer eine E-Mail an das Europäische Parlament, in der er sich darüber beschwerte, dass der Flämische Ausschuss für wissenschaftliche Integrität sich geweigert habe, Beschwerden gegen die Vrije Universiteit Brussel zu prüfen. Der Beschwerdeführer erinnerte das Europäische Parlament in seinen E-Mails vom 5. März 2018 und 22. August 2018 daran. Da der Beschwerdeführer keine Antwort erhielt, wandte er sich am 2. September 2018 an den Europäischen Bürgerbeauftragten.

2. Da das Europäische Parlament dem Beschwerdeführer am 5. September 2018 antwortete [1] und sich für die Verzögerung entschuldigte, habe ich beschlossen, den vom Europäischen Parlament geregelten Fall [2] abzuschließen.

 

Tina Nilsson

Leiter des Referats Anfragen – Referat 4

 Straßburg, 26.9.2018

 

 

[1] Ist der Beschwerdeführer der Auffassung, dass die Antwort des Organs nicht zufriedenstellend ist, kann er eine neue Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen.

[2] Diese Beschwerde wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Annahme von Durchführungsbestimmungen im Rahmen einer delegierten Fallbearbeitung behandelt.

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