Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Beschwerde bei der Europäischen Ombudsstelle einlegen

Die Europäische Ombudsstelle untersucht Beschwerden von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union.

Eine Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem die betroffene Person Kenntnis von den zugrundeliegenden Sachverhalten erhalten hat.

Vorherige Lösungsversuche: Der/die Beschwerdeführer(in) muss sich zunächst mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung der EU in Verbindung gesetzt haben, um sich um eine Lösung der Angelegenheit zu bemühen.

Was ist die Missstand in der Verwaltungstätigkeit?

Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit liegt vor, wenn ein Organ oder eine Einrichtung nicht nach dem Gesetz oder den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis handelt oder die Menschenrechte verletzt.

Ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit liegt beispielsweise bei administrativen Unregelmäßigkeiten, ungerechter Behandlung, Diskriminierung oder Machtmissbrauch vor, z. B. bei der Verwaltung von EU-Mitteln, der Auftragsvergabe oder der Personaleinstellung. Dazu gehören außerdem die Nichtbeantwortung von Schreiben sowie die Verweigerung oder eine unnötige Verzögerung des Zugangs zu Informationen, die von öffentlichem Interesse sind.

Was die Europäische Ombudsstelle nicht leisten kann

Die Europäische Ombudsstelle kann keine Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten untersuchen, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen.

Die Europäische Ombudsstelle kann keine Angelegenheiten untersuchen, die Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind.

Kann mir die Ombudsstelle helfen? Wenn nicht, wer könnte mir sonst helfen?

Falls die Ombudsstelle Ihnen bei der Lösung Ihres Problems nicht helfen kann, gibt es noch weitere Einrichtungen, an die Sie sich wenden können.

Bitte prüfen Sie anhand der Filter, ob Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen, damit die Ombudsstelle Ihrer Beschwerde nachgehen oder Ihnen Rat erteilen kann.

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen oder eine Auskunft einholen?

In der Regel kann die Europäische Ombudsstelle Ihre Beschwerde nicht entgegennehmen, wenn Sie nicht Bürger*in der Union oder als natürliche oder juristische Person in einem Mitgliedstaat ansässig sind. In einigen Fällen kann die Europäische Ombudsstelle Ihre Angelegenheit jedoch aus eigener Initiative untersuchen.
Bitte fahren Sie fort, wenn Sie erfahren möchten, ob Ihre Beschwerde unter das Mandat der Europäischen Ombudsstelle fällt.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Allem Anschein nach betrifft Ihre Beschwerde die öffentliche Verwaltung in einem EU-Mitgliedstaat. Beschwerden über die öffentliche Verwaltung in einem EU-Mitgliedstaat werden von den Mitgliedern des Europäischen Verbindungsnetzes des Bürgerbeauftragten bearbeitet. Dazu zählen auch Beschwerden zu Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Recht. Wenn Sie möchten, dass sich ein Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten Ihrer Beschwerde annimmt, fahren Sie bitte mit der Suche nach der für Sie zuständigen Stelle fort:

Weitere Möglichkeiten:

  • Reichen Sie eine Petition beim Europäischen Parlament ein. Das Europäische Parlament nimmt Petitionen zu Themen entgegen, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen. Solche Eingaben bieten dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verstöße gegen die Rechte eines europäischen Bürgers von Seiten eines Mitgliedstaats, örtlicher Behörden oder anderer Einrichtungen aufmerksam zu machen.
    Wie Sie eine Petition einreichen können, erfahren Sie auf der Website des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments;
  • Wenden Sie sich an SOLVIT, das Netz zur Lösung grenzübergreifender Probleme, die durch die falsche Anwendung von EU-Recht durch nationale Behörden entstehen. SOLVIT bemüht sich um eine pragmatische Lösung innerhalb von zehn Wochen. SOLVIT nimmt sich grundsätzlich aller grenzübergreifenden Probleme an, die zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger und einer Behörde entstehen.
    Näheres erfahren Sie auf der Website von SOLVIT;
  • Reichen Sie eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein, die sich mit Beschwerden über Verstöße gegen Unionsrecht seitens der Mitgliedstaaten der EU befasst.
    Wie Sie eine solche Beschwerde einreichen können, erfahren Sie auf der Website der Kommission unter: „Beschwerdeformular zur Meldung eines Verstoßes gegen das EU-Recht“.










Die Europäische Ombudsstelle kann Ihnen möglicherweise helfen. Die Ombudsstelle kann nur dann eine Untersuchung zu Ihrer Beschwerde einleiten, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.

Bitte fahren Sie fort:


NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Die Europäische Ombudsstelle kann Ihnen möglicherweise helfen. Die Ombudsstelle kann nur dann eine Untersuchung zu Ihrer Beschwerde einleiten, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.

Bitte fahren Sie fort:


NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Other Ombudsmen in Bulgaria“ finden Sie auf der Website des bulgarischen Bürgerbeauftragten „Ombudsman Information Network“ die Internetadressen weiterer Bürgerbeauftragter in Bulgarien.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in der Tschechischen Republik, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in Estland und Europa, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Χρήσιμες Συνδέσεις“ finden Sie weitere Stellen in Griechenland, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Informationen darüber, wie Sie sich beim Ombudsmann beschweren könnnen, finden Sie im Abschnitt" Saisir le Défenseur des droits" auf der Website des Ombudsmanns.

Im Abschnitt "Nos partenaires" auf der Website des Ombudsmans finden Sie eine Liste anderer Behörden in Frankreich, die Ihnen weiterhelfen können.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „If we can't help“ finden Sie auf der Website des irischen Bürgerbeauftragten weitere Stellen, die Beschwerden entgegennehmen und Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Linkovi“ finden Sie weitere Stellen in Kroatien, die Unterstützung anbieten.


Unter „Συνδέσεις“ finden Sie weitere Stellen in Zypern, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in Lettland, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen, die Unterstützung anbieten.

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NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Andere klachtvoorzieningen“ finden Sie weitere Stellen in den Niederlanden, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Auf der Website des Bundeskanzleramts, „HELP.gv.at“, finden Sie unter „Behörden“ eine Liste sonstiger Stellen und Ämter, die Ihnen behilflich sein können.


NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Ligações“ finden Sie weitere Stellen in Portugal, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Stiri“ finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten weitere Stellen in Rumänien, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Useful links“ finden Sie weitere Stellen in Slowenien, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Adresár liniek“ finden Sie weitere Stellen in der Slowakei, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Links“ auf der Website des Bürgerbeauftragten des finnischen Parlaments finden Sie weitere Stellen in Finnland, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Information darüber, wie Sie sich beim Volksanwalt von Albanien beschweren können, finden Sie im Abschnitt „Ankohu“ der Website des Volksanwalts.

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NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.


Unter „Useful Links“ finden Sie weitere Stellen, die Unterstützung anbieten.


NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter der Sektion „Links" auf der Website des Ombudsmannes erhalten Sie eine Liste mit anderen Einrichtungen in Montenegro, die nützlich für Sie sein könnten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Informationen über die Beschwerde beim nationalen Bürgerbeauftragten stehen im Abschnitt „How do you apply?“ auf der Website des Bürgerbeauftragten zur Verfügung.


Weiter Informationen darüber, wie Sie sich beim Bürgerschützer beschweren können, finden Sie im Abschnitt „Beschwerde“ auf der Website des Bürgerschützers.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Die Website der „Association des ombudsmans parlementaires suisses“ enthält Informationen über andere Stellen, die Beschwerden bearbeiten, die Ihnen möglicherweise helfen können.


Unter „Find Authorities“ auf der Website „Gateway to the public sector in Norway“ finden Sie weitere Stellen in Norwegen, die Unterstützung anbieten.


NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Other Ombudsmen in Bulgaria“ finden Sie auf der Website des bulgarischen Bürgerbeauftragten „Ombudsman Information Network“ die Internetadressen weiterer Bürgerbeauftragter in Bulgarien.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in der Tschechischen Republik, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in Estland und Europa, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Χρήσιμες Συνδέσεις“ finden Sie weitere Stellen in Griechenland, die Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Informationen darüber, wie Sie sich beim Ombudsmann beschweren könnnen, finden Sie im Abschnitt" Saisir le Défenseur des droits" auf der Website des Ombudsmanns.

Im Abschnitt "Nos partenaires" auf der Website des Ombudsmans finden Sie eine Liste anderer Behörden in Frankreich, die Ihnen weiterhelfen können.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „If we can't help“ finden Sie auf der Website des irischen Bürgerbeauftragten weitere Stellen, die Beschwerden entgegennehmen und Unterstützung anbieten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Linkovi“ finden Sie weitere Stellen in Kroatien, die Unterstützung anbieten.


Unter „Συνδέσεις“ finden Sie weitere Stellen in Zypern, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in Lettland, die Unterstützung anbieten.

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NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

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Unter „Andere klachtvoorzieningen“ finden Sie weitere Stellen in den Niederlanden, die Unterstützung anbieten.

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Auf der Website des Bundeskanzleramts, „HELP.gv.at“, finden Sie unter „Behörden“ eine Liste sonstiger Stellen und Ämter, die Ihnen behilflich sein können.


NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Unter „Ligações“ finden Sie weitere Stellen in Portugal, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Stiri“ finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten weitere Stellen in Rumänien, die Unterstützung anbieten.

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Unter „Links“ auf der Website des Bürgerbeauftragten des finnischen Parlaments finden Sie weitere Stellen in Finnland, die Unterstützung anbieten.

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NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Information darüber, wie Sie sich beim Volksanwalt von Albanien beschweren können, finden Sie im Abschnitt „Ankohu“ der Website des Volksanwalts.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.


Unter „Useful Links“ finden Sie weitere Stellen, die Unterstützung anbieten.


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Unter der Sektion „Links" auf der Website des Ombudsmannes erhalten Sie eine Liste mit anderen Einrichtungen in Montenegro, die nützlich für Sie sein könnten.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

Informationen über die Beschwerde beim nationalen Bürgerbeauftragten stehen im Abschnitt „How do you apply?“ auf der Website des Bürgerbeauftragten zur Verfügung.


Weiter Informationen darüber, wie Sie sich beim Bürgerschützer beschweren können, finden Sie im Abschnitt „Beschwerde“ auf der Website des Bürgerschützers.

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Die Website der „Association des ombudsmans parlementaires suisses“ enthält Informationen über andere Stellen, die Beschwerden bearbeiten, die Ihnen möglicherweise helfen können.


Unter „Find Authorities“ auf der Website „Gateway to the public sector in Norway“ finden Sie weitere Stellen in Norwegen, die Unterstützung anbieten.


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Unter „Other Ombudsmen in Bulgaria“ finden Sie auf der Website des bulgarischen Bürgerbeauftragten „Ombudsman Information Network“ die Internetadressen weiterer Bürgerbeauftragter in Bulgarien.


Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in der Tschechischen Republik, die Unterstützung anbieten.



Unter „Links“ finden Sie weitere Stellen in Estland und Europa, die Unterstützung anbieten.


Unter „Χρήσιμες Συνδέσεις“ finden Sie weitere Stellen in Griechenland, die Unterstützung anbieten.


Informationen darüber, wie Sie sich beim Ombudsmann beschweren könnnen, finden Sie im Abschnitt" Saisir le Défenseur des droits" auf der Website des Ombudsmanns.

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Unter „Links“ auf der Website des Bürgerbeauftragten des finnischen Parlaments finden Sie weitere Stellen in Finnland, die Unterstützung anbieten.



Information darüber, wie Sie sich beim Volksanwalt von Albanien beschweren können, finden Sie im Abschnitt „Ankohu“ der Website des Volksanwalts.




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Unter der Sektion „Links" auf der Website des Ombudsmannes erhalten Sie eine Liste mit anderen Einrichtungen in Montenegro, die nützlich für Sie sein könnten.


Informationen über die Beschwerde beim nationalen Bürgerbeauftragten stehen im Abschnitt „How do you apply?“ auf der Website des Bürgerbeauftragten zur Verfügung.


Weiter Informationen darüber, wie Sie sich beim Bürgerschützer beschweren können, finden Sie im Abschnitt „Beschwerde“ auf der Website des Bürgerschützers.



Die Website der „Association des ombudsmans parlementaires suisses“ enthält Informationen über andere Stellen, die Beschwerden bearbeiten, die Ihnen möglicherweise helfen können.


Unter „Find Authorities“ auf der Website „Gateway to the public sector in Norway“ finden Sie weitere Stellen in Norwegen, die Unterstützung anbieten.



NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

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NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

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NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

NB: Diese interaktive Anleitung dient lediglich der Orientierung. Wenn Sie nicht genau feststellen können, wer für Ihre Beschwerde zuständig ist, oder ungeachtet der hier aufgeführten Zuständigkeiten der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde auf europäischer Ebene behandelt werden sollte, so zögern Sie nicht, sich an die Europäische Ombudsstelle zu wenden.

So bearbeiten wir Beschwerden

Dieses Flussdiagramm gibt einen groben Überblick über das Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden durch die Ombudsstelle.

  • Beschwerde eingegangen

    • Die Ombudsstelle prüft,
      ob eine Untersuchung eingeleitet werden soll.

      • Einleitung einer Untersuchung

        Der/die Beschwerdeführer*in wird schriftlich benachrichtigt.

        • Untersuchung

          Die Ombudsstelle prüft die Beschwerde und kann
          - das Organ oder die Einrichtung um Antwort oder detailliertere Informationen bitten;
          - ein Treffen mit und/oder eine Untersuchung bei dem Organ oder der Einrichtung organisieren;
          - den/die Beschwerdeführer*in um Informationen oder Kommentare bitten.

          • Beschwerde kann schnell bearbeitet werden

            • Lösungsvorschlag

              Stimmt das Organ zu, ist die Angelegenheit beigelegt.

          • Ombudsstelle stellt Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest

            • Ombudsstelle gibt Empfehlungen
              zum Umgang mit dem Missstand in der Verwaltungstätigkeit

              Organ kann innerhalb von drei Monaten reagieren. Beschwerdeführer*in kann Anmerkungen einreichen.

              • Abschluss der Entscheidung

                Endgültige Feststellungen werden getroffen, z. B.:
                - Empfehlungen angenommen;
                - Problem behandelt;
                - Missstand in der Verwaltungstätigkeit beseitigt;
                - Systeme/Verfahren verbessert.

          • Ombudsstelle stellt keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest

      • Keine Untersuchung

        - Angelegenheit fällt nicht unter das Mandat der Ombudsstelle;
        - Beschwere ist nicht zulässig (z. B. weil der/die Beschwerdeführer*in nicht zunächst versucht hat, sich zwecks Abhilfe direkt mit dem Organ oder der Einrichtung der EU in Verbindung zu setzen);
        - nicht genügend Informationen vorhanden;
        - andere Einrichtung kann die Angelegenheit besser bearbeiten.

Eine Beschwerde einreichen

Aus Effizienzgründen betreibt die Europäische Ombudsstelle ein Online-Beschwerdesystem.

Online-Beschwerden können in drei einfachen Schritten eingereicht werden:

1 Prüfung der Kriterien

Gehen Sie unsere Checkliste für das Einreichen von Beschwerden durch und vergewissern Sie sich, dass die Europäische Ombudsstelle für Ihre Beschwerde zuständig ist.

2 Stellen Sie die erforderlichen Angaben und Unterlagen im Voraus zusammen

Um eine Beschwerde einreichen zu können, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Name des Organs oder der Einrichtung der EU, über das/die Sie sich beschweren möchten;
  • Entscheidung oder Angelegenheit, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist;
  • was das Organ oder die Einrichtung der EU Ihrer Ansicht nach falsch gemacht hat;
  • was das Organ oder die Einrichtung Ihrer Ansicht nach tun sollte, um die Angelegenheit zu klären;
  • ob die Angelegenheit bereits von einem Gericht entschieden wurde oder bei einem Gericht anhängig ist.

Damit wir die Beschwerde als vollständig akzeptieren können, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis, dass Sie sich bereits mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung der EU in Verbindung gesetzt haben, um Abhilfe zu schaffen, und dass Sie ihm/ihr eine angemessene Antwortfrist eingeräumt haben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde. Wir können Ihre Beschwerde erst bearbeiten, wenn wir diese Nachweise erhalten haben;
  • gegebenenfalls Belege über die Entscheidung oder Angelegenheit, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, sowie über den Zeitpunkt, zu dem Sie davon Kenntnis erlangt haben.
3 Legen Sie ein Konto an oder melden sich in einem bestehenden Konto an

Sie müssen ein Konto einrichten, um Beschwerden einreichen zu können. Sobald Sie über ein Konto verfügen, können Sie sich die erforderliche Zeit nehmen, um Ihre Beschwerde zu erstellen, bevor Sie diese einreichen. Sie können den Status Ihrer Beschwerde überprüfen oder neue Beschwerden von demselben Konto aus einreichen.

Leitlinien für Beschwerden

  • Bitte halten Sie Ihre Beschwerdeschrift kurz. In Ausnahmefällen, in denen eine Beschwerdeschrift länger sein muss als die zulässige Höchstzahl von Wörtern, fügen Sie bitte die vollständige Beschwerde als Anlage bei und geben Sie im Beschwerdeformular eine Zusammenfassung.
  • Wenn es sich um eine Reihe von Angelegenheiten handelt, die Anlass zur Beschwerde geben, nennen und nummerieren Sie diese verschiedenen Angelegenheiten. Bitte legen Sie Argumente und Nachweise für jedes mutmaßliche Fehlverhalten vor. Bitte geben Sie genau an, welche Schritte Ihrer Ansicht nach unternommen werden sollten, um die einzelnen Angelegenheiten, die Gegenstand Ihrer Beschwerde sind, zu klären.
  • Bitte legen Sie der Ombudsstelle nur Unterlagen oder Informationen vor, die für das Verständnis der Beschwerde erforderlich sind.
  • Bitte übermitteln Sie der Ombudsstelle keine personenbezogenen Daten Dritter, es sei denn, die personenbezogenen Daten sind erforderlich, damit die Ombudsstelle die Beschwerde bearbeiten kann.

Unser spezielles Online-Formular ermöglicht es uns, Beschwerden effizienter und schneller zu bearbeiten. Wenn Sie das Online-Formular nicht verwenden können, akzeptiert die Europäische Ombudsstelle auch per E-Mail oder Post eingereichte Beschwerden.

Ihre Beschwerde per Post einreichen

Bitte beachten Sie, dass es Beschwerden gibt, die wir leider nicht bearbeiten können. Daher raten wir Ihnen, die Checkliste für das Einreichen einer Beschwerde durchzugehen, bevor Sie Ihre Beschwerde übermitteln. Dies gilt auch für das Einreichen einer Beschwerde per Post.

Wenn Sie eine Beschwerde nicht online einreichen können und eine Beschwerde per Post übermitteln möchten, achten Sie bitte auf Folgendes:

  • Füllen Sie das Beschwerdeformular aus.
  • Legen Sie der Ombudsstelle nur Unterlagen oder Informationen vor, die für das Verständnis der Beschwerde erforderlich sind.
  • Bitte halten Sie Ihre Beschwerdeschrift kurz. In Ausnahmefällen, wenn eine Beschwerdeschrift mehr als fünf Seiten umfasst, geben Sie bitte im Beschwerdeformular eine kurze Zusammenfassung und nennen Sie die Anzahl der Seiten der beiliegenden Beschwerde.
  • Bitte legen Sie auch Folgendes vor:
    • Nachweis, dass Sie sich bereits mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung der EU in Verbindung gesetzt haben, um Abhilfe zu schaffen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde. Andernfalls werden wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten können;
    • gegebenenfalls Belege über die Entscheidung oder Angelegenheit, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, und über den Zeitpunkt, zu dem Sie davon Kenntnis erlangt haben.
  • Stellen Sie sicher, dass alle als Nachweis des Fehlverhaltens beigefügten Unterlagen (z. B. Korrespondenz) nummeriert und benannt sind (z. B. 1. Schreiben vom XX [Datum], 2. E-Mail an XX [Datum] usw.). Bitte legen Sie auch eine Liste mit der Nummer und der Bezeichnung eines jeden Dokuments vor. Bitte geben Sie bei jedem Dokument, auf das Sie verweisen, die Nummer in der Beschwerde an.
  • Bitte übermitteln Sie der Ombudsstelle keine personenbezogenen Daten Dritter, es sei denn, die personenbezogenen Daten sind erforderlich, damit die Ombudsstelle die Beschwerde bearbeiten kann.

 

1PDF-Version des Beschwerdeformulars herunterladen
Beschwerdeformular (PDF 63.93 KB)
2Ausgefülltes Formular an die Europäische Bürgerbeauftragte absenden

Médiateur européen
1 avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
F-67001 Strasbourg Cedex