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Wie die Europäische Investitionsbank (EIB) mit einer Beschwerde umging, in der Bedenken hinsichtlich eines Windenergieprojekts in Bosnien und Herzegowina geäußert wurden, das von der EIB finanziert wurde

Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Bezug auf ein Windenergieprojekt in Bosnien und Herzegowina, das von der EIB finanziert wurde. Sie machten geltend, dass das Projekt nicht mit dem EU-Umweltrecht, dem Übereinkommen von Aarhus und den Umwelt- und Sozialstandards der EIB vereinbar sei. Sie brachten ferner vor, dass der vom Beschwerdemechanismus der EIB als Reaktion auf ihre Beschwerden erstellte Abschlussbericht nicht dem Standard einer objektiven, gründlichen und transparenten Untersuchung entspreche.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und bat die EIB um eine schriftliche Antwort auf die Beschwerde. Sie bittet ferner um Einsichtnahme in Dokumente der EIB, die diese Angelegenheit betreffen.

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