FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit Projekten umgegangen ist, die den Status eines „strategischen Projekts“ im Rahmen des Gesetzes über kritische Rohstoffe anstreben

Der Beschwerdeführer forderte die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Anträgen auf Mineralgewinnungs- und -verarbeitungsprojekte zu gewähren, die nach dem Gesetz über kritische Rohstoffe als „strategische Projekte“ anerkannt werden sollen. Die Kommission verweigerte den Zugang mit der Begründung, dass allgemein davon ausgegangen werden könne, dass die Verbreitung der meisten Dokumente die geschäftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen würde. Infolgedessen hat die Kommission die meisten Dokumente nicht einzeln auf eine mögliche Offenlegung hin geprüft.

Unter anderem machte der Beschwerdeführer geltend, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung bestehe, da die Dokumente wahrscheinlich wichtige Umweltinformationen enthielten.

Der Bürgerbeauftragte hielt es für unangemessen, dass die Kommission eine allgemeine Vermutung der Nichtoffenlegung auf die Dokumente anwendet. Darüber hinaus stellte sie auf der Grundlage einer Überprüfung der Dokumente fest, dass sie keine sensiblen Informationen enthielten, auch weil große Teile davon bereits veröffentlicht worden seien, als die Kommission ihren endgültigen Standpunkt zum Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang abgegeben habe. Die Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass die Dokumente umfangreiche Umweltinformationen enthalten, einschließlich „Informationen über Emissionen in die Umwelt“, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht.

Infolgedessen kam die Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass die Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu gewähren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt. Sie empfahl der Kommission, ihren Standpunkt zu überdenken und breiten Zugang zu den streitigen Dokumenten zu gewähren.

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!