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Wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit Projekten umgegangen ist, die den Status eines „strategischen Projekts“ im Rahmen des Gesetzes über kritische Rohstoffe anstreben
Fall 1855/2025/PVV - Geöffnet am Montag | 04 August 2025 - Empfehlung vom Freitag | 17 Juli 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
08/07/2025Analyse der Beschwerde
08/07/2025Laufende Untersuchung
04/08/2025Vorläufiges Ergebnis
15/07/2026Ergebnis der Untersuchung
Der Beschwerdeführer forderte die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Anträgen auf Mineralgewinnungs- und -verarbeitungsprojekte zu gewähren, die nach dem Gesetz über kritische Rohstoffe als „strategische Projekte“ anerkannt werden sollen. Die Kommission verweigerte den Zugang mit der Begründung, dass allgemein davon ausgegangen werden könne, dass die Verbreitung der meisten Dokumente die geschäftlichen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen würde. Infolgedessen hat die Kommission die meisten Dokumente nicht einzeln auf eine mögliche Offenlegung hin geprüft.
Unter anderem machte der Beschwerdeführer geltend, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung bestehe, da die Dokumente wahrscheinlich wichtige Umweltinformationen enthielten.
Der Bürgerbeauftragte hielt es für unangemessen, dass die Kommission eine allgemeine Vermutung der Nichtoffenlegung auf die Dokumente anwendet. Darüber hinaus stellte sie auf der Grundlage einer Überprüfung der Dokumente fest, dass sie keine sensiblen Informationen enthielten, auch weil große Teile davon bereits veröffentlicht worden seien, als die Kommission ihren endgültigen Standpunkt zum Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang abgegeben habe. Die Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass die Dokumente umfangreiche Umweltinformationen enthalten, einschließlich „Informationen über Emissionen in die Umwelt“, für die ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht.
Infolgedessen kam die Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass die Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu gewähren, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellt. Sie empfahl der Kommission, ihren Standpunkt zu überdenken und breiten Zugang zu den streitigen Dokumenten zu gewähren.